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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 26.04.2007 - 2 S 2218/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5779
VGH Baden-Württemberg, 26.04.2007 - 2 S 2218/06 (https://dejure.org/2007,5779)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.04.2007 - 2 S 2218/06 (https://dejure.org/2007,5779)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. April 2007 - 2 S 2218/06 (https://dejure.org/2007,5779)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Nichtigkeit einer Ablösevereinbarung; Überwiegendes öffentliches Interesse an Erschließungsbeitragserhebung

  • Judicialis

    BauGB § 133 Abs. 3 Satz 5; ; LVwVfG § 59 Abs. 1; ; BGB § 134

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungsbeitrag: Ablösungsvereinbarung, Verstoß gegen gesetzliches Verbot, Grundsatz von Treu und Glauben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nichtigkeit von Ablösungsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verstoß einer erschließungsbeitragsrechtlichen Ablösungsvereinbarung gegen den Grundsatz von Treu und Glauben; Entstehen der sachlichen Erschließungsbeitragspflicht für eine beitragsfähige Erschließungsanlage; Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 809
  • VBlBW 2008, 64
  • BauR 2007, 1614 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 44.88

    Zulässigkeit der Ablösung von Erschließungsbeiträgen; Voraussetzungen für die …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2007 - 2 S 2218/06
    Eine Ablösungsvereinbarung im Sinne von § 133 Abs. 3 S. 5 BauGB, bei der der Ablösebetrag in Abweichung von den anzuwendenden gemeindlichen Ablösungsbestimmungen ermittelt worden ist, ist nichtig (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 1.12.1989 - 8 C 44.88 -, BVerwGE 84, 183).

    Die Notwendigkeit, vor dem Abschluss von Ablösungsverträgen (ausreichende) Ablösungsbestimmungen zu erlassen, bedeutet zugleich, dass die Ablösungsverträge nur in Übereinstimmung mit den Ablösungsbestimmungen geschlossen werden dürfen und dass ein Ablösungsvertrag, dessen Ablösebetrag in Abweichung von den anzuwendenden Bestimmungen ermittelt worden ist, nichtig ist (BVerwG, Urteil vom 1.12.1989 - 8 C 44.88 -, BVerwGE 84, 183; Beschluss vom 17.9.2002 - 9 B 43.02 -, Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 133).

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2007 - 2 S 2218/06
    Dies ist deshalb gerechtfertigt, weil der Verfahrensausgang dann die eigentlich gebotene Interessenabwägung nicht steuern kann, während andererseits die vom Gesetzgeber getroffene Entscheidung in § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 VwGO die sofortige Vollziehung trägt (dazu auch BVerfG, Beschluss vom 10.10.2003, NVwZ 2004, 93).
  • BGH, 03.02.2004 - XI ZR 125/03

    Rechtsstellung der einlösenden Bank bei Unwirksamkeit der Scheckbegebung wegen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2007 - 2 S 2218/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27.10.1998 - 1 C 38.97 -, BVerwGE 107, 304; Urteil vom 30.4.2003 - 6 C 5.02 -, NVwZ 2003, 1385) kommt bei einem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch gegen eine Behörde eine Verzinsung wegen tatsächlich gezogener Nutzungen grundsätzlich nicht in Betracht, weil der Staat öffentlich-rechtlich erlangte Einnahmen in der Regel nicht gewinnbringend anlegt, sondern über die ihm zur Verfügung stehenden Mittel im Interesse der Allgemeinheit verfügt (vgl. zuletzt auch: BGH, Urteil vom 3.2.2004 - XI ZR 125/03 -, NJW 2004, 1315).
  • BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 5.02

    Gebühren für Rufnummernzuteilung; Äquivalenzprinzip; Kostendeckungsprinzip; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2007 - 2 S 2218/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27.10.1998 - 1 C 38.97 -, BVerwGE 107, 304; Urteil vom 30.4.2003 - 6 C 5.02 -, NVwZ 2003, 1385) kommt bei einem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch gegen eine Behörde eine Verzinsung wegen tatsächlich gezogener Nutzungen grundsätzlich nicht in Betracht, weil der Staat öffentlich-rechtlich erlangte Einnahmen in der Regel nicht gewinnbringend anlegt, sondern über die ihm zur Verfügung stehenden Mittel im Interesse der Allgemeinheit verfügt (vgl. zuletzt auch: BGH, Urteil vom 3.2.2004 - XI ZR 125/03 -, NJW 2004, 1315).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2007 - 2 S 2218/06
    Auch wenn man ihr ein überwiegendes Gewicht nicht allein wegen der normativen Festlegung des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung zuerkennen wollte (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 14.4.2005 - 4 VR 1005.04 -, NVwZ 2005, 689 zu § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwGO; Debus, NVwZ 2006, 49 f. m.w.N.), rechtfertigt bei offenem Verfahrensausgang jedenfalls der in Rede stehende abgabenrechtliche Normzweck - die Gewährleistung der ausreichenden finanziellen Sicherung der Tätigkeit der öffentlichen Hand - und wohl auch eine Deckungsgleichheit mit § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO (…Debus, aaO, S. 50) die Annahme eines regelmäßig überwiegenden Vollzugsinteresses.
  • BVerwG, 27.10.1998 - 1 C 38.97

    Anfechtungsklage; Prozeßzinsen; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2007 - 2 S 2218/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27.10.1998 - 1 C 38.97 -, BVerwGE 107, 304; Urteil vom 30.4.2003 - 6 C 5.02 -, NVwZ 2003, 1385) kommt bei einem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch gegen eine Behörde eine Verzinsung wegen tatsächlich gezogener Nutzungen grundsätzlich nicht in Betracht, weil der Staat öffentlich-rechtlich erlangte Einnahmen in der Regel nicht gewinnbringend anlegt, sondern über die ihm zur Verfügung stehenden Mittel im Interesse der Allgemeinheit verfügt (vgl. zuletzt auch: BGH, Urteil vom 3.2.2004 - XI ZR 125/03 -, NJW 2004, 1315).
  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 24.81

    Erschließungsbeitragsrecht - Ablösungsbestimmungen - Ablösungsvereinbarung - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2007 - 2 S 2218/06
    Fehlen indes ausreichende Ablösungsbestimmungen, so führt dies zur Nichtigkeit eines gleichwohl geschlossenen Ablösungsvertrages (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.1.1982 - 8 C 24.81 -, BVerwGE 64, 361).
  • BVerwG, 17.09.2002 - 9 B 43.02

    Gebot fristgerechter schriftlicher Einreichung der Beschwerdebegründung ; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2007 - 2 S 2218/06
    Die Notwendigkeit, vor dem Abschluss von Ablösungsverträgen (ausreichende) Ablösungsbestimmungen zu erlassen, bedeutet zugleich, dass die Ablösungsverträge nur in Übereinstimmung mit den Ablösungsbestimmungen geschlossen werden dürfen und dass ein Ablösungsvertrag, dessen Ablösebetrag in Abweichung von den anzuwendenden Bestimmungen ermittelt worden ist, nichtig ist (BVerwG, Urteil vom 1.12.1989 - 8 C 44.88 -, BVerwGE 84, 183; Beschluss vom 17.9.2002 - 9 B 43.02 -, Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 133).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.1997 - 2 S 1518/97

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung wegen ernstlicher Zweifel an der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2007 - 2 S 2218/06
    Nach der Rechtsprechung des Senats sind deshalb in Abgabensachen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids regelmäßig dann nicht gegeben, wenn sich der Verfahrensausgang als offen darstellt (vgl. etwa Beschluss vom 18.8.1997 - 2 S 1518/97 - m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.1969 - 6 A 13/69
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2007 - 2 S 2218/06
    Beruft sich die Gemeinde als Beitragsgläubigerin - wie hier - auf die Nichtigkeit einer Ablösungsvereinbarung, verstößt dies allenfalls dann gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, wenn das Berufen auf die Nichtigkeit der Vereinbarung für den Beitragsschuldner schlechthin untragbare Folgen hätte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 1.12.1969 - 6 A 13/69 -, KStZ 70, 96).
  • BVerwG, 23.11.1959 - VII B 81.59
  • VG Karlsruhe, 23.02.2021 - 12 K 670/20

    Erschließungsbeitrag nach Ablösevertrag

    Ein solcher Ablösungsvertrag bewirkt, dass ein anderenfalls mit Entstehen der sachlichen Erschließungsbeitragspflicht begründetes abstraktes Schuldverhältnis zwischen der Gemeinde und dem Grundeigentümer gar nicht erst entsteht, indem schon in einem Zeitpunkt, in dem die Anlage noch nicht endgültig hergestellt und folglich die Höhe des dafür anfallenden Aufwands nicht bekannt ist, eine abschließende vertragliche Regelung über die Belastung eines Grundstücks mit Erschließungskosten getroffen wird (BVerwG…, Urteil vom 21. Januar 2015 - 9 C 1.14 - juris, Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. April 2007 - 2 S 2218/06 - juris, Rn. 6).

    Macht aber das Gesetz die Befugnis zum Abschluss von Ablösungsverträgen mit Rücksicht auf die vorbezeichneten Grundsätze von der Erfüllung dieser einzig auf die Ermittlung der Höhe der Ablösebeträge ausgerichteten Voraussetzungen abhängig, verlangt es zugleich die Offenlegung der Ablösebeträge (dazu unter dd)).Denn ohne eine solche Offenlegung können die genannten Ermächtigungsschranken praktisch nicht greifen, weil sich ohne eine Offenlegung nicht überprüfen lässt, ob der Betrag etwa willkürlich oder aber in inhaltlicher Übereinstimmung mit den Ablösungsbestimmungen ermittelt worden ist (…vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Januar 1982 - 8 C 24.81 - juris, Rn. 15 ff., vom 1. Dezember 1989 - 8 C 44.88 - juris, Rn. 19, …und vom 21. Januar 2015 - 9 C 1.14 - juris, Rn. 11;… VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 26. Juni 2003 - 2 S 2567/01 - juris, Rn. 25, …und vom 14. April 2011 - 2 S 2898/10 - juris, Rn. 33, sowie Beschluss vom 26. April 2007 - 2 S 2218/06 - juris, Rn. 7).

    Das ist etwa noch der Fall, wenn die Ablösungsbestimmungen - wie hier die einschlägige Regelung in § 16 Satz 1 der Satzung der Beklagten über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 1. Dezember 1987 (im Folgenden: EBS 1987) - lediglich festlegen, der Betrag einer Ablösung nach § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB solle sich nach der Höhe des voraussichtlich entstehenden Beitrags richten (BVerwG…, Urteil vom 27. Januar 1982 - 8 C 24.81 - juris, Rn. 23; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. April 2007 - 2 S 2218/06 - juris, Rn. 8).

    Für den mutmaßlichen beitragsfähigen Erschließungsaufwand bedeutet dies, dass dieser auf der Grundlage der voraussichtlich entstehenden, geschätzten tatsächlichen Erschließungskosten zu ermitteln ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27. Januar 1982 - 8 C 24.81 - juris, Rn. 19; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. April 2007 - 2 S 2218/06 - juris, Rn. 8).

  • OVG Saarland, 08.06.2022 - 1 B 30/22

    Erschließungsbeitragserhebung: Nichtigkeit einer Ablösungvereinbarung; …

    Rn. 40 Dem steht jedoch gegenüber, dass sich ein Abgabenschuldner in Ansehung einer wegen eines Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtigen Vereinbarung, auf deren Bestand sich sein Vertrauen maßgeblich stützt, nicht darauf berufen kann, es verstoße gegen Treu und Glauben, wenn diese Vereinbarung nicht als rechtswirksam behandelt werde.[vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 23.11.1959 - VII B 81.59 -, juris, dort zur Gewerbesteuer; siehe auch VGH Mannheim, Beschluss vom 26.4.2007 - 2 S 2218/06 -, juris Rn.12, sowie Matloch/Wiens, Das Erschließungsbeitragsrecht in Theorie und Praxis, Stand: Dezember 2021, 3. Billigkeitsmaßnahmen wegen unbilliger persönlicher Härte, Rn. 1715][vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 23.11.1959 - VII B 81.59 -, juris, dort zur Gewerbesteuer; siehe auch VGH Mannheim, Beschluss vom 26.4.2007 - 2 S 2218/06 -, juris Rn.12, sowie Matloch/Wiens, Das Erschließungsbeitragsrecht in Theorie und Praxis, Stand: Dezember 2021, 3. Billigkeitsmaßnahmen wegen unbilliger persönlicher Härte, Rn. 1715] Im Erschließungsbeitragsrecht kommt allgemein dem öffentlichen Interesse an einer rechtmäßigen Beitragserhebung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften mehr Gewicht zu als dem Interesse eines Anliegers, der sich auf Treu und Glauben beruft.

    Das Berufen der Gemeinde als Beitragsgläubigerin auf die Nichtigkeit einer Ablösungsvereinbarung kann sich als treuwidrig darstellen, wenn daraus für den Beitragsschuldner untragbare seine Existenz berührende Folgen erwüchsen.[VGH Mannheim, Beschluss vom 26.4.2007 - 2 S 2218/06 -, juris Rn. 12; vgl. bereits OVG des Saarlandes, Urteil vom 18.8.1982 - 3 R 67/80 -, UA S. 11, dort zu Kanalbenutzungsgebühren][VGH Mannheim, Beschluss vom 26.4.2007 - 2 S 2218/06 -, juris Rn. 12; vgl. bereits OVG des Saarlandes, Urteil vom 18.8.1982 - 3 R 67/80 -, UA S. 11, dort zu Kanalbenutzungsgebühren].

  • VGH Bayern, 29.09.2008 - 6 BV 05.3193

    Rechtsweg (partielle Unzulässigkeit der Klage hinsichtlich der Geltendmachung von …

    In ständiger Rechtsprechung ist geklärt, dass § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB nur zum Abschluss solcher Ablösungsverträge ermächtigt, die nach dem Erlass wirksamer Ablösungsbestimmungen in inhaltlicher Übereinstimmung mit diesen abgeschlossen werden, und dass Ablösungsverträge, deren Abschluss diesen Anforderungen nicht entspricht, gegen ein Gesetzesverbot verstoßen und daher nichtig sind (BVerwG vom 1.12.1989 BVerwGE 84, 183; vom 17.9.2002 Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 133; VGH BW vom 26.4.2007 NVwZ-RR 2007, 809).
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