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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 10.02.2011 - 2 S 2251/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4217
VGH Baden-Württemberg, 10.02.2011 - 2 S 2251/10 (https://dejure.org/2011,4217)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.02.2011 - 2 S 2251/10 (https://dejure.org/2011,4217)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Februar 2011 - 2 S 2251/10 (https://dejure.org/2011,4217)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Gebühren für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche und gemeinschaftsrechtliche Zulässigkeit des Übergangs von einer betriebsbezogenen Anhebung der Gemeinschaftsgebühr auf eine kostendeckende Anhebung dieser Gebühr; Anteilige Gemeinpersonalkosten für in Querschnittsämtern oder auf übergeordneter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfassungsrechtliche und gemeinschaftsrechtliche Zulässigkeit des Übergangs von einer betriebsbezogenen Anhebung der Gemeinschaftsgebühr auf eine kostendeckende Anhebung dieser Gebühr; Anteilige Gemeinpersonalkosten für in Querschnittsämtern oder auf übergeordneter ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 983
  • DVBl 2011, 983 DÖV 2011, 737
  • DÖV 2011, 737
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 09.10.2006 - 3 B 75.06

    Voraussetzungen der Erhebung einer gesonderten Gebühr (oder Teilgebühr) für die …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.02.2011 - 2 S 2251/10
    Dies gelte aus den vom VGH Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 30.3.2006 (2 S 831/05) genannten und vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 9.10.2006 (3 B 75.06) gebilligten Gründen auch insoweit, als die Rückwirkung einen "Systemwechsel" von einer betriebsbezogenen auf eine spezifische Gebühr ermögliche.

    Die von der Klägerin eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 9.10.2006 (- 3 B 75.06 - Juris) zurückgewiesen.

    Bei dieser Sachlage hindern Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes nicht, die Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung erst nachträglich rückwirkend zu schaffen (BVerwG, Beschl. v. 9.10.2006, aaO;… Beschl. v. 29.3.2005 - 3 BN 1.04 - Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 26 Urt. v. 18.12.2001 - 3 C 1.01 - NVwZ 2002, 486; Beschl. v. 27.4.2000 - 1 C 12.99 - Buchholz 418.5 Nr. 21).

    Rn. 29 Das gilt erst recht, wenn der nationale Normgeber eine ältere Rechtsgrundlage, die sich als fehlerhaft erweist, nachträglich rückwirkend durch eine neue Rechtsgrundlage ersetzt und dabei bestimmt, dass es infolge der rückwirkenden Anwendung der neuen Rechtsgrundlage zu keinen höheren Gebühren kommen darf, als eine Berechnung auf der Grundlage des älteren Rechts ergeben hätte (BVerwG, Beschl. v. 9.10.2006, aaO;… Beschl. v. 29.3.2005, aaO).

    Das schließt die Befugnis ein, gemäß Art. 2 Abs. 3 bzw. Art. 5 Abs. 3 sowie gemäß Kapitel I Nr. 4 des Anhangs A unter den dort genannten Voraussetzungen einen höheren Betrag als die EG-Pauschalgebühr zu erheben (EuGH, Urteile v. 10.11.1992 - Rs. C-156/91 - "Hansa Fleisch Ernst Mundt", Slg. I-5567, 5589 und v. 9.9.1999 - Rs. C-374/97 - "Feyrer", Slg. I-5153, 5167; BVerwG, Beschlüsse v. 10.7.2008 - 3 B 30.08 - Juris, 9.10.2006 (aaO) und 26.4.2001 - 3 BN 1.01 - LRE 41, 115).

    Namentlich darf eine Richtlinie des sekundären Gemeinschaftsrechts rückwirkend noch zu einem Zeitpunkt umgesetzt werden, zu dem sie bereits geändert oder außer Kraft gesetzt worden ist, sofern der Umsetzungsakt sich vermöge der Rückwirkung für einen Zeitraum Geltung beimisst, zu dem die umgesetzte Richtlinie ihrerseits noch in Geltung stand (BVerwG, Beschl. v. 9.10.2006, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2006 - 2 S 831/05

    Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheides für Fleischuntersuchungen - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.02.2011 - 2 S 2251/10
    Zu den durch die Gebühren zu deckenden Kosten im Sinn des Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 85/73/EWG gehören außer den Kosten der in den Untersuchungsstellen neben den Tierärzten und Fleischkontrolleuren beschäftigten Verwaltungskräfte auch die anteiligen Gemeinpersonalkosten für jene Bediensteten, die in Querschnittsämtern oder auf übergeordneter Ebene Aufgaben erfüllen, welche durch die Durchführung der Untersuchungen veranlasst sind (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.3.2006 - 2 S 831/05 - Juris;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 26.3.2009 - 17 A 3510/03 - Juris).

    Dies gelte aus den vom VGH Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 30.3.2006 (2 S 831/05) genannten und vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 9.10.2006 (3 B 75.06) gebilligten Gründen auch insoweit, als die Rückwirkung einen "Systemwechsel" von einer betriebsbezogenen auf eine spezifische Gebühr ermögliche.

    Rn. 23 Mit dem von der Klägerin erhobenen Einwand hat sich der Senat bereits in seinem - zwischen den Beteiligten des vorliegenden Rechtsstreits ergangenen - Urteil vom 30.3.2006 (- 2 S 831/05 - Juris) eingehend auseinander gesetzt und ihn für unbegründet erklärt.

    In Konsequenz dieser Entscheidung verstieß § 3 FlHGebVO gegen das Gemeinschaftsrecht und war daher ebenso wie die mit dieser Vorschrift in einem untrennbaren Zusammenhang stehenden Regelung in § 1 FlHGebVO als nichtig zu betrachten (vgl. das Urt. des Senats v. 30.3.2006, aaO, sowie Beschl. v. 30.6.2009 - 2 S 895/09 - s. auch BVerwG, Beschl. v. 28.6.2001 - 3 BN 5.01 - Juris).

    Zu den durch die Gebühren zu deckenden Kosten gehören danach außer den Kosten der in den Untersuchungsstellen neben den Tierärzten und Fleischkontrolleuren beschäftigten Verwaltungskräfte auch die anteiligen Gemeinpersonalkosten für jene Bediensteten, die in Querschnittsämtern oder auf übergeordneter Ebene Aufgaben erfüllen, welche durch die Durchführung der Untersuchungen veranlasst sind (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.7.2009 - 2 S 63/09 - Urt. v. 20.3.2006, aaO;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 26.3.2009 - 17 A 3510/03 - Juris;… Urt. v. 14.12.2004 - 9 A 4232/02 - KStZ 2005, 72).

  • EuGH, 19.03.2009 - C-270/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Gemeinsame …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.02.2011 - 2 S 2251/10
    Weder diesem Urteil noch dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom selben Tag im Verfahren C-270/07 könne entnommen werden, dass aus einer Abrechnung nach den tatsächlichen Kosten ein generelles Verbot jeglicher Pauschalierung folge.

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs können die Mitgliedstaaten von der ihnen durch Anhang A Kapitel I Nr. 4 Buchst. b eingeräumten Befugnis, eine kostendeckende Gebühr zu erheben, nach ihrem Ermessen ohne weitere Voraussetzungen unter dem alleinigen Vorbehalt Gebrauch machen, dass die Gebühr die tatsächlichen Kosten nicht überschreitet (Urt. v. 19.3.2009 - C-270/07 - Slg. 2009, I-0000;… Urt. v. 19.3.2009 - C-309/07 - "Baumann", Slg 2009, I-2077-2095, Urt. v. 9.9.1999 - C-374/97 - "Feyrer", NVwZ 2000, 182).

    Sie beruft sich dafür auf die Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 19.3.2009 (aaO), denen sie entnimmt, dass bei der Anhebungsvariante nach Nr. 4 Buchst. b ein Pauschalierungsverbot bestehe.

    Im Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19.3.2009 - C-270/07 - (Rn.31 f.) wird im Anschluss an die früheren Entscheidungen des Gerichtshofs noch einmal betont, dass die Befugnis, eine spezifische, über die Gemeinschaftsgebühren hinausgehende Gebühr zu erheben, nur von der Voraussetzung abhängig ist, dass die entsprechende Gebühr sämtliche tatsächlich entstandenen Kosten abdeckt.

  • EuGH, 19.03.2009 - C-309/07

    Baumann - Gemeinsame Agrarpolitik - Gebühren für veterinär- und hygienerechtliche …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.02.2011 - 2 S 2251/10
    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19.3.2009 (C-309/07) dürfe ein Mitgliedsstaat nach Nr. 4 b eine Gebühr erheben, die nach der Größe des Betriebs und der Zahl der geschlachteten Tiere innerhalb einer Tierart gestaffelt sei, wenn feststehe, dass diese Faktoren sich - wie im vorliegenden Fall - tatsächlich auf die Kosten auswirkten, und die für die Durchführung der in den einschlägigen Vorschriften des Gemeinschaftsrechts vorgeschriebenen veterinär- und hygienerechtlichen Kontrollen tatsächlich anfielen.

    Rn. 17 Dem mit Schriftsatz vom 7.2.2010 gestellten Antrag der Klägerin, das Verfahren bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über einen derzeit anhängigen Antrag auf Auslegung des Urteils des Gerichtshofs vom 19.3.2009 - C 309/07 - ruhen zu lassen, hat das beklagte Land in der mündlichen Verhandlung die erforderliche Zustimmung nicht erteilt.

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs können die Mitgliedstaaten von der ihnen durch Anhang A Kapitel I Nr. 4 Buchst. b eingeräumten Befugnis, eine kostendeckende Gebühr zu erheben, nach ihrem Ermessen ohne weitere Voraussetzungen unter dem alleinigen Vorbehalt Gebrauch machen, dass die Gebühr die tatsächlichen Kosten nicht überschreitet (…Urt. v. 19.3.2009 - C-270/07 - Slg. 2009, I-0000; Urt. v. 19.3.2009 - C-309/07 - "Baumann", Slg 2009, I-2077-2095, Urt. v. 9.9.1999 - C-374/97 - "Feyrer", NVwZ 2000, 182).

    Der nationale Normgeber ist dementsprechend beim Gebrauchmachen von dieser Befugnis nicht an die in Anhang A Kapitel I Nr. 1 und Nr. 2 Buchst. a vorgesehene Gebührenstruktur gebunden, sondern kann bei der Festlegung des Gebührensatzes der Höhe nach zwischen Untersuchungen von Schlachteinheiten in Großbetrieben und sonstigen Untersuchungen differenzieren und darüber hinaus auch innerhalb dieser beiden Gruppen nach der Anzahl der vorgenommenen Schlachtungen innerhalb der Tierarten den Gebührensatz degressiv staffeln, wenn feststeht, dass diese Faktoren sich tatsächlich auf die Kosten auswirken, die für die Durchführung der in den einschlägigen Vorschriften des Gemeinschaftsrechts vorgeschriebenen veterinär- und hygienerechtlichen Kontrollen tatsächlich anfallen (EuGH, Urt. v. 19.3.2009 - C-309/07 -, aaO, Rn. 22).

  • EuGH, 09.09.1999 - C-374/97

    Feyrer - Richtlinie 85/73/EWG - Gebühren für Untersuchungen und Hygienekontrollen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.02.2011 - 2 S 2251/10
    Das schließt die Befugnis ein, gemäß Art. 2 Abs. 3 bzw. Art. 5 Abs. 3 sowie gemäß Kapitel I Nr. 4 des Anhangs A unter den dort genannten Voraussetzungen einen höheren Betrag als die EG-Pauschalgebühr zu erheben (EuGH, Urteile v. 10.11.1992 - Rs. C-156/91 - "Hansa Fleisch Ernst Mundt", Slg. I-5567, 5589 und v. 9.9.1999 - Rs. C-374/97 - "Feyrer", Slg. I-5153, 5167;… BVerwG, Beschlüsse v. 10.7.2008 - 3 B 30.08 - Juris, 9.10.2006 (aaO) und 26.4.2001 - 3 BN 1.01 - LRE 41, 115).

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs können die Mitgliedstaaten von der ihnen durch Anhang A Kapitel I Nr. 4 Buchst. b eingeräumten Befugnis, eine kostendeckende Gebühr zu erheben, nach ihrem Ermessen ohne weitere Voraussetzungen unter dem alleinigen Vorbehalt Gebrauch machen, dass die Gebühr die tatsächlichen Kosten nicht überschreitet (…Urt. v. 19.3.2009 - C-270/07 - Slg. 2009, I-0000; Urt. v. 19.3.2009 - C-309/07 - "Baumann", Slg 2009, I-2077-2095, Urt. v. 9.9.1999 - C-374/97 - "Feyrer", NVwZ 2000, 182).

  • BVerwG, 29.03.2005 - 3 BN 1.04

    Zulässigkeit der Revision bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.02.2011 - 2 S 2251/10
    Bei dieser Sachlage hindern Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes nicht, die Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung erst nachträglich rückwirkend zu schaffen (…BVerwG, Beschl. v. 9.10.2006, aaO; Beschl. v. 29.3.2005 - 3 BN 1.04 - Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 26 Urt. v. 18.12.2001 - 3 C 1.01 - NVwZ 2002, 486; Beschl. v. 27.4.2000 - 1 C 12.99 - Buchholz 418.5 Nr. 21).

    Rn. 29 Das gilt erst recht, wenn der nationale Normgeber eine ältere Rechtsgrundlage, die sich als fehlerhaft erweist, nachträglich rückwirkend durch eine neue Rechtsgrundlage ersetzt und dabei bestimmt, dass es infolge der rückwirkenden Anwendung der neuen Rechtsgrundlage zu keinen höheren Gebühren kommen darf, als eine Berechnung auf der Grundlage des älteren Rechts ergeben hätte (…BVerwG, Beschl. v. 9.10.2006, aaO; Beschl. v. 29.3.2005, aaO).

  • VGH Bayern, 02.04.2004 - 4 N 00.1645

    Hausmüllentsorgungsgebühren; Abfallgebührensatzung; Rückwirkender Satzungserlass; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.02.2011 - 2 S 2251/10
    Die auch in einem solchen Fall erforderliche Kalkulation hat daher an Stelle von Prognosen auf die tatsächlichen Werte zurückzugreifen (im Anschluss an BayVGH, Urt. v. 2.4.2004 - 4 N 00.1645 - NVwZ-RR 2005, 281;… OVG Niedersachsen, Urt. v. 8.8.1990 - 9 L 182/99 - NVwZ-RR 1991, 383).

    Die auch in einem solchen Fall erforderliche Kalkulation hat daher an Stelle von Prognosen auf die tatsächlichen Werte zurück zu greifen (vgl. BayVGH, Urt. v. 2.4.2004 - 4 N 00.1645 - NVwZ-RR 2005, 281;… OVG Niedersachsen, Urt. v. 8.8.1990 - 9 L 182/99 - NVwZ-RR 1991, 383).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2009 - 17 A 3510/03

    Zulässigkeit der Erhebung von über die EG-Pauschalbeträge hinausgehenden Gebühren …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.02.2011 - 2 S 2251/10
    Zu den durch die Gebühren zu deckenden Kosten im Sinn des Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 85/73/EWG gehören außer den Kosten der in den Untersuchungsstellen neben den Tierärzten und Fleischkontrolleuren beschäftigten Verwaltungskräfte auch die anteiligen Gemeinpersonalkosten für jene Bediensteten, die in Querschnittsämtern oder auf übergeordneter Ebene Aufgaben erfüllen, welche durch die Durchführung der Untersuchungen veranlasst sind (…im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.3.2006 - 2 S 831/05 - Juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 26.3.2009 - 17 A 3510/03 - Juris).

    Zu den durch die Gebühren zu deckenden Kosten gehören danach außer den Kosten der in den Untersuchungsstellen neben den Tierärzten und Fleischkontrolleuren beschäftigten Verwaltungskräfte auch die anteiligen Gemeinpersonalkosten für jene Bediensteten, die in Querschnittsämtern oder auf übergeordneter Ebene Aufgaben erfüllen, welche durch die Durchführung der Untersuchungen veranlasst sind (…VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.7.2009 - 2 S 63/09 - Urt. v. 20.3.2006, aaO; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 26.3.2009 - 17 A 3510/03 - Juris;… Urt. v. 14.12.2004 - 9 A 4232/02 - KStZ 2005, 72).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.08.1990 - 9 L 182/89

    Gebührenkalkulation für Vergangenheit; Überkapazität einer zentralen Einrichtung; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.02.2011 - 2 S 2251/10
    Die auch in einem solchen Fall erforderliche Kalkulation hat daher an Stelle von Prognosen auf die tatsächlichen Werte zurückzugreifen (…im Anschluss an BayVGH, Urt. v. 2.4.2004 - 4 N 00.1645 - NVwZ-RR 2005, 281; OVG Niedersachsen, Urt. v. 8.8.1990 - 9 L 182/99 - NVwZ-RR 1991, 383).

    Die auch in einem solchen Fall erforderliche Kalkulation hat daher an Stelle von Prognosen auf die tatsächlichen Werte zurück zu greifen (…vgl. BayVGH, Urt. v. 2.4.2004 - 4 N 00.1645 - NVwZ-RR 2005, 281; OVG Niedersachsen, Urt. v. 8.8.1990 - 9 L 182/99 - NVwZ-RR 1991, 383).

  • VG Stuttgart, 15.07.2010 - 4 K 419/09

    Festsetzung von Fleischhygienegebühren - Umsetzung von Richtlinien des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.02.2011 - 2 S 2251/10
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 15. Juli 2010 - 4 K 419/09 - wird zurückgewiesen.

    Rn. 11 das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 15. Juli 2010 - 4 K 419/09 - zu ändern und den Bescheid des Landratsamts Ludwigsburg vom 17.11.2006 sowie den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 5.1.2009 aufzuheben.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2005 - 9 A 3120/03

    Kosten für Pensionskassen

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

  • BVerwG, 18.10.2001 - 3 C 1.01

    Vertragsanpassung; Änderungsklage zur Vertragsanpassung; Änderung der …

  • BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 26.08

    Altenpflege; Ausbildung zum Altenpfleger; Ausbildungsvergütung; Finanzierung der …

  • BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 12.99

    Gemeinsame Agrarpolitik - Gebühren für Untersuchungen und Hygienekontrollen von …

  • BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120.83

    Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde i.S. des § 125 Abs. 2 BbauG; …

  • EuGH, 10.11.1992 - C-156/91

    Hansa Fleisch / Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - 17 A 2609/03

    Festsetzung von Gebühren für nach fleischhygienerechtlichen Vorschriften …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2004 - 9 A 4232/02

    Gebührenbescheid gegen einen Betreiber einer privatgewerblichen Schlachtstätte; …

  • BVerwG, 10.07.2008 - 3 B 30.08

    Wirksame Umsetzung des Gemeinschaftsrechts durch eine zur Rechtsetzung befugte …

  • BVerwG, 26.04.2001 - 3 BN 1.01

    Gebühren für Untersuchungen und Kontrollen nach dem Fleischhygienerecht - …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2009 - 2 S 63.09

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Gebührenbescheid; ernstliche Zweifel an der …

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

  • EuGH, 30.05.2002 - C-284/00

    Stratmann und Fleischversorgung Neuss - "Gemeinsame Agrarpolitik - Gebühren für …

  • BVerwG, 28.06.2002 - 3 BN 5.01

    Befugnis zur flächendeckenden Abweichung von EG-Pauschalgebühren als Rechtssache …

  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.2020 - 2 S 1504/18

    Kalkulation von Abwassergebühren; Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckung; …

    Rn. 75 Soweit in eine Kalkulation bereits bekannte Werte einzustellen sind, müssen sowohl das tatsächliche Gebührenaufkommen als auch die tatsächlichen ansatzfähigen Kosten, die im Zeitpunkt der Erstellung der Kalkulation bekannt sind, eingestellt werden (…vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.04.2013 - 2 S 511/13 - juris Rn. 19 ; Urteil vom 10.02.2011 - 2 S 2251/10 - juris Rn. 46).

    Rn. 82 Wie bereits dargelegt wurde, müssen, soweit in eine Kalkulation bereits bekannte Werte einzustellen sind, sowohl das tatsächliche Gebührenaufkommen als auch die tatsächlichen ansatzfähigen Kosten, die im Zeitpunkt der Erstellung der Kalkulation bekannt sind, eingestellt werden (…vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.04.2013, aaO Rn. 19; Urteil vom 10.02.2011, aaO Rn. 46).

    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, "auf Fehlersuche" zu gehen, wenn es an einem substantiierten Sachvortrag der Beteiligten fehlt und sich auch aus den Akten kein konkreter Anhaltspunkt für einen fehlerhaften Kostenansatz ergibt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17.04.2002, aaO, juris Rn. 43; VGH Bad.-Württ, Urteil vom 10.02.2011, aaO Rn. 39).

  • VG Köln, 01.12.2015 - 14 K 7974/13

    Polnische Fuhrunternehmerin kann keine Erstattung für gezahlte Maut verlangen

    Rn. 48 Vgl. Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Februar 2011 - 2 S 2251/10 -, Rn. 28 f.; zitiert nach juris..
  • VG Halle, 30.11.2011 - 1 A 84/10

    Kalkulation von Fleischuntersuchungsgebühren

    Vielmehr kann bei der Festlegung des Gebührensatzes in Bezug auf dessen Höhe nach zwischen Untersuchungen von Schlachteinheiten in Großbetrieben und sonstigen Untersuchungen differenziert werden und der Gebührensatz darüber hinaus auch innerhalb dieser beiden Gruppen nach der Anzahl der vorgenommenen Schlachtungen innerhalb der Tierart der Gebührensatz degressiv gestaffelt werden, wenn feststeht, dass diese Faktoren sich tatsächlich auf die Kosten auswirken, die für die Durchführung der in den einschlägigen Vorschriften des Gemeinschaftsrechts vorgeschriebenen veterinär- und hygienerechtlichen Kontrollen anfallen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Februar 2011 - 2 S 2251/10 -, Juris).

    Daher ist dem Grundsatz "centgenauer" Kostenermittlung bei der Erhebung kostendeckender Gebühren durch das Bedürfnis der Verwaltungspraktikabilität eine Grenze gesetzt mit der Folge, dass Kosten, deren exakte Höhe nicht oder allenfalls mit unvernünftigen und in diesem Sinne unvertretbarem Verwaltungsaufwand ermittelt werden könnte, mit Hilfe gesicherter Erfahrungssätze geschätzt werden dürfen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Februar 2011 - 2 S 2251/10 -, Juris).

    Unbedenklich ist insoweit, dass neben den Personalkosten für die Tierärzte und Fleischkontrolleure sowie des Verwaltungspersonals in den Untersuchungsstellen auch Gemeinpersonalkosten für jene Bediensteten, die in Querschnittsämtern oder auf übergeordneter Ebene Aufgaben erfüllen, angesetzt werden können (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Februar 2011 - 2 S 2251/10 -, Juris).

    Zu den durch die Gebühren zu deckenden Kosten gehören danach außer den Kosten der in den Untersuchungsstellen neben den Tierärzten und Fleischkontrolleuren beschäftigten Verwaltungskräfte auch die anteiligen Gemeinpersonalkosten für jene Bediensteten, die in Querschnittsämtern oder auf übergeordneter Ebene Aufgaben erfüllen, welche durch die Durchführung der Untersuchungen veranlasst sind (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Februar 2011 - 2 S 2251/10 -, Juris; Beschluss vom 30. Juli 2009 - 2 S 63/09 - Urteil vom 20. März 2006; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. März 2009 - 17 A 3510/03 - Juris).

    Die Untersuchungsmaxime ist keine prozessuale Hoffnung, das Gericht werde mit ihrer Hilfe die die Klage begründenden Tatsachen ermitteln (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Februar 2011 - 2 S 2251/10 -, Juris;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.4.2005 - 9 A 3120/03 - KStZ 2005, 138).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2012 - 2 S 1418/11

    Kalkulation einer Kurtaxe, Kurtaxefähigkeit einzelner Einrichtungen

    Die auch in einem solchen Fall erforderliche Kalkulation hat daher an Stelle von Prognosen auf die tatsächlichen Werte zurückzugreifen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.2.2011 - 2 S 2251/10 - Juris;… BayVGH, Urt. v. 2.4.2004 - 4 N 00.1645 - NVwZ-RR 2005, 281;… OVG Niedersachsen, Urt. v. 8.8.1990 - 9 L 182/99 - NVwZ-RR 1991, 383).
  • BVerwG, 26.04.2012 - 3 C 20.11

    Schlachttier- und Fleischuntersuchung; Fleischhygienegebühr; Bemessung von …

    In Einklang damit ist die Rechtsprechung davon ausgegangen, dass der Kostenbegriff im Sinne von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 85/73/EWG auch anteilige Verwaltungskosten für Leistungen so genannter Querschnittsämter (z.B. Personalstelle, Rechtsamt, Kassenstelle) einbezog (vgl. OVG Münster…, Urteil vom 26. März 2009 - 17 A 3510/03 - juris Rn. 59 f.; VGH Mannheim, Urteil vom 10. Februar 2011 - 2 S 2251/10 - DÖV 2011, 737 = juris Rn. 41).
  • OVG Hamburg, 20.10.2021 - 3 Bf 28/19

    Gebühren für die Gewährung einer Akteneinsicht; Vertretung; Gebührenschuldner

    Es ist davon auszugehen, dass auch mit Blick auf § 6 Abs. 1 und 2 GebG solche Kosten berücksichtigungsfähig sind (…vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 25.2.2014, 3 Bf 338/09 , DVBl. 2014, 1069, juris Rn. 102; OVG Mannheim, Urt. v. 10.2.2011, 2 S 2251/10, DVBl. 2011, 983 [Ls.], juris Rn. 41).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2019 - 4 K 215/16

    Gebührenbedarfsberechnung einer Niederschlagswassergebührensatzung; …

    Eine unsubstanziierte Rüge einzelner Positionen oder sogar eine pauschale Infragestellung sämtlicher Positionen zwingt die Behörde grundsätzlich nicht zu weitergehenden Ausführungen bzw. das Gericht zu entsprechenden Aufklärungsmaßnahmen, sondern der Betroffene ist dann darauf verwiesen, Einsicht in die entsprechenden Unterlagen der Behörde zu nehmen (…OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 8. Oktober 2015 - 4 K 115/14 -, m.w.N.;… vgl. auch Beschl. v. 25. Juli 2011, a.a.O.; Beschl. v. 2. März 2010 - 4 L 200/09 - vgl. dazu weiter VGH Bayern, Beschl. v. 9. August 2010 - 20 ZB 10.1341 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 23. November 2006 - 9 A 1029/04 - VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10. Februar 2011 - 2 S 2251/10 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • VG Augsburg, 14.05.2013 - Au 1 K 12.1371

    Erhebung von Fleischhygienegebühren; Kostengesetz als ausreichende …

    Wenn sich kein konkreter Anhaltspunkt für einen fehlerhaften Kostenansatz ergibt und die Vertreter des Beklagten für die einzelnen Kostenansätze eine plausible Erklärung abgeben können, besteht kein Anlass zu näherer Ermittlung (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg v. 10.2.2011 Az. 2 S 2251/10 Rn. 39;… BayVGH vom 30.3.2011, a.a.O., Rn. 36).

    Kosten, deren exakte Höhe nicht oder allenfalls mit unvernünftigem und in diesem Sinn unvertretbarem Verwaltungsaufwand ermittelt werden können, dürfen mit Hilfe gesicherter Erfahrungssätze geschätzt werden (BayVGH v. 10.2.2011, a.a.O., Rn. 43;… BVerwG v. 20.12.2011, a.a.O., Rn. 12).

  • VG Köln, 30.09.2014 - 14 K 8449/09

    LKW-Maut ist rechtmäßig

    Rn. 61 Vgl. Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Februar 2011 - 2 S 2251/10 -, Rn. 28 f.; zitiert nach juris.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 2 S 511/13

    Keine neue Kalkulation bei freiwilliger Reduzierung von Gebühren

    Die auch in einem solchen Fall erforderliche Kalkulation hat daher an Stelle von Prognosen auf die tatsächlichen Werte zurück zu greifen (vgl. Senatsurteile vom 27.1.2000 - 2 S 1621/97 - NVwZ-RR 2000, 710 - [Abwassergebühr], vom 10.2.2011 - 2 S 2251/10 - juris [Gebühren für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen] und vom 21.3.2012 - 2 S 1418/11 - VBlBW 2012, 351 [Kurtaxe], s. auch Senatsbeschluss vom 20.9.2010 - 2 S 138/10 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2023 - 2 S 710/23

    Berechnung der Gebührensätze bei rückwirkend erlassener Gebührensatzung

  • VG Köln, 02.06.2015 - 14 K 5220/14

    Erstattungsanspruch eines Speditionsunternehmens von zu viel gezahlten …

  • VG Saarlouis, 20.03.2015 - 3 K 1978/13

    Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung

  • VG Köln, 02.06.2015 - 14 K 5222/13

    Anforderungen an die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung …

  • VG München, 06.10.2015 - M 16 K 15.2443

    IHK, Rückwirkung, Kostendeckung, Rücklagenbildung

  • VG Bayreuth, 07.03.2018 - B 4 K 16.647

    Erhebung von Fleischhygienegebühren rechtmäßig

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2011 - 4 L 182/10

    Zusammenfassung von mehreren Kläranlagen; öffentliche Einrichtung; …

  • VG München, 06.10.2015 - M 16 K 14.1635

    Beitragserhebung, Grundbeitrag, Kostendeckungsprinzip, Veranlagung, …

  • VG Köln, 30.09.2014 - 14 K 1017/10

    Rückwirkende Festsetzung der Höhe der Autobahnmaut für schwere Nutzfahrzeuge …

  • VG Köln, 30.09.2014 - 14 K 1018/10

    Verpflichtung zur Entrichtung der festgesetzten Mautsätze für die i.R.d. …

  • VG München, 06.10.2015 - M 16 K 15.2495

    Bescheide der IHK

  • VG Meiningen, 11.10.2011 - 2 K 194/10

    Nichtigkeit der Gebührensätze für Abwasseranalytik wegen Nichtbeachtung des …

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