Rechtsprechung
| OVG Berlin, 15.09.1994 - 2 S 24.94 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Planerische Ausweisung; Innerstädtischer Grünzug; Allgemeininteressen; Anliegerschutz
Papierfundstellen
- DVBl 1995, 113 (Ls.)
Wird zitiert von ... (10)
- VGH Baden-Württemberg, 06.05.2011 - 5 S 1670/09
Berücksichtigung der Nachbarinteressen an der Beibehaltung des Bebauungsplans bei …
Rn. 40 Zwar dient die planerische Ausweisung eines innerstädtischen Grünzuges - ebenso wie die eines Kinderspielplatzes (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 31.05.1974 - VIII 450/73 -) - regelmäßig allein dem Interesse der Allgemeinheit, sofern sich nicht aus dem Bebauungsplan und seiner Begründung ergibt, dass sie auch den Schutz der Eigentümer anliegender Grundstücke bezwecken soll (vgl. OVG Berlin, Beschl. v. 15.09.1994 - 2 S 24.94 -, NuR 1995, 299). - OVG Bremen, 14.06.2016 - 1 LB 115/15
Nachbarschutz im Kleingartengebiet - Gebietserhaltungsanspruch; Dauerkleingarten
Es handelt sich nicht um eine Festsetzung innerhalb eines Baugebietes über die Art der zulässigen baulichen Nutzung, welche unabhängig von den Vorstellungen des Plangebers bereits kraft Bundesrechts nachbarschützende Wirkung entfaltet, sondern um eine Festsetzung innerhalb eines Katalogs möglicher Festsetzungen, die prinzipiell nur städtebaulichen Zielen zu dienen bestimmt sind (vgl. für die Festsetzung "Parkanlage" innerhalb eines städtischen Grünzuges Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 15. September 1994 - 2 S 24.94 -, NuR 1995, 299-301, juris Rn. 7; für die ohne nähere Zweckbestimmung getroffene Festsetzung "öffentliche Grünfläche" OVG NRW, Beschluss vom 10. Juli 2003 - 10 B 629/03 -, BauR 2004, 646-649), es sei denn, dem Plan selbst wäre eine davon abweichende Schutzrichtung zugunsten bestimmter Planbetroffener zu entnehmen. - VG Bremen, 17.02.2004 - 1 V 501/02 Angesichts der so beschaffenen öffentlichen Zweckbestimmung einer solchen Ausweisung ist deshalb im allgemeinen für die Annahme einer darüber hinaus durch den Plan auch vermittelten individuellen Schutzwirkung zugunsten der Eigentümer der angrenzenden oder im selben Baugebiet liegenden Grundstücke kein Raum (vgl. OVG Berlin, B. v. 15. September 1994, NuR 1995, S. 299 f.).
Ein gebietsübergreifender Nachbarschutz ist dann in entsprechender Anwendung des § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO gegenüber Anlagen gegeben, von denen Belästigungen oder Störungen ausgehen, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind (…zum gebietsübergreifenden Nachbarschutz durch das Gebot der Rücksichtnahme vgl. OVG Bremen, Urt. v. 02. Dezember 1980 - UPR 1982, S. 25;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29. Juni 1994, BauR 1995, S. 70; OVG Berlin, B.v. 15. September 1994, NuR 1995, S. 299 f.).
- OVG Berlin, 09.11.1999 - 2 SN 25.99
Anordnung einer aufschiebenden Wirkung ; Nichtigkeit eines Bebauungsplans ; …
Der zuvor für dieses Grundstück geltenden Bebauungsplan II-4 aus dem Jahre 1959, der dort eine Fläche mit besonderer Zweckbestimmung Gerätehof der Stadtreinigung und mit einer ein- und zweigeschossigen Baukörperausweisung und den verbleibenden Teil als Grünfläche festsetzte, konnte eine derartige Schutzwirkung von vornherein nicht vermitteln; insbesondere konnte er nicht nach der Festsetzung des Bebauungsplans II-96 eine solche Schutzwirkung zugunsten des Wohngebäudes der Antragsteller nachträglich erlangen (vgl. dazu den Beschluss des Senats vom 15. September 1994, DÖV 1995, 390 = UPR 1995, 240 = NuR 1995, 299). - VGH Bayern, 26.06.2012 - 11 ZB 11.1940
Festsetzung einer neuen Ortsstraße als verkehrsberuhigter Bereich durch …
Festsetzungen, die auf anderen im Katalog des § 9 Abs. 1 BauGB enthaltenen Nummern beruhen, kommt diese Eigenschaft nur zu, wenn sie aufgrund ihrer gegen Beeinträchtigungen durch schädliche Umwelteinwirkungen gerichteten Funktion von vornherein Drittschutz zu entfalten vermögen, wie das z.B. bei Festsetzungen der Fall sein kann, die auf der Grundlage von § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB getroffen werden (OVG Berlin vom 15.9.1994 NuR 1995, 299; vgl. zu der Möglichkeit, dass sich der nachbarschützende Charakter einer Festsetzung aus ihrer Funktion als solcher ergeben kann, auch Dirnberger in Simon/Busse, BayBO, RdNr. 343 zu Art. 66). - VG Ansbach, 23.04.2012 - AN 9 S 12.00492
Nachbarantrag; Gebietserhaltungsanspruch; Rücksichtnahmegebot; Grünfläche
Die planerische Festsetzung einer Grünfläche dient regelmäßig allein dem Interesse der Allgemeinheit, sofern sich nicht ausnahmsweise aus dem Bebauungsplan und seiner Begründung entnehmen lässt, dass auch die Eigentümer benachbarter Grundstücke vom Schutz erfasst sein sollen (vgl. OVG Berlin vom 15.9.1994 Az. 2 S 24.94; VG Bayreuth vom 3.7.2003 Az. B 2 K 02.829). - VG Ansbach, 26.03.2012 - AN 10 K 11.01566
Keine doppelte Rechtshängigkeit; Zeichen 240; Absperrpfosten; kein Verstoß gegen …
Rn. 27 Ansonsten besteht für die ausnahmsweise Annahme einer drittschützenden Wirkung der Grundsatz, dass sich die dritt- bzw. nachbarschützende Funktion einer Bebauungsplanfestsetzung aus dem Bebauungsplan und/oder seiner Begründung eindeutig ergeben muss oder sonstige Hinweise auf einen derartigen Regelungswillen des Plangebers bestehen müssen (vgl. hierzu instruktiv etwa OVG Berlin vom 15.9.1994 - Az. 2 S 24.94, insbesondere Rd.Nr. 8; BVerwG vom 9.3.1993 - Az. 4 B 38/93, ;… so auch Simon/Busse, a.a.O., Rd.Nr. 382). - VG Ansbach, 13.11.2013 - AN 9 K 12.02335
Stellplätze; Festsetzung einer Grünfläche; Rücksichtnahmegebot; Befreiung
Rn. 32 Die planerische Festsetzung einer Grünfläche dient regelmäßig allein dem Interesse der Allgemeinheit, sofern sich nicht ausnahmsweise dem Bebauungsplan und seiner Begründung entnehmen lässt, dass auch die Eigentümer benachbarter Grundstücke vom Schutz erfasst sein sollen (vgl. OVG Berlin B.v. 15.9.1994 - 2 S 24.94; VG Bayreuth U.v. 3.7.2003 - B 2 K 02.829). - VG Ansbach, 08.07.2011 - AN 10 K 10.00637
Straßenverkehrsrechtliche Anordnung eines Fußgängerbereichs; objektivrechtlicher …
Rn. 32 Ansonsten besteht für die ausnahmsweise Annahme einer drittschützenden Wirkung der Grundsatz, dass sich die dritt- bzw. nachbarschützende Funktion einer Bebauungsplanfestsetzung aus dem Bebauungsplan und/oder seiner Begründung eindeutig ergeben muss oder sonstige Hinweise auf einen derartigen Regelungswillen des Plangebers bestehen müssen (vgl. hierzu instruktiv etwa OVG Berlin vom 15.9.1994 - Az. 2 S 24.94, insbesondere Rd.Nr. 8; BVerwG vom 9.3.1993 - Az. 4 B 38/93, ;… so auch Simon/Busse, a.a.O., Rd.Nr. 382). - VG Berlin, 07.06.1995 - 19 A 340.95 Wird für ein Außenbereichsgrundstück, für eine öffentliche Grünfläche oder ein Grundstück im Landschaftsschutzgebiet verbotswidrig eine Baugenehmigung erteilt, kann der Grundstücksnachbar eines angrenzenden Wohngebietes mit Erfolg geltend machen, durch die Baugenehmigung in seinen Rechten verletzt zu sein (gegen BVerwG, NVwZ 1994, 686 f.; gegen OVG Berlin, Beschluß vom 15. September 1994 - OVG 2 S 24/94 - im Ergebnis wie OVG Saarland…, Urteil vom 10. November 1992 - 2 R 41.91 - und VG Berlin, DVBl. 1994, S. 55 LS = GE 1994, 1327 "Wohngebiet mit Park" bzw. "Wohngebiet am Park").
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