Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 20.10.1994 - 2 S 247/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Rundfunkgebührenpflicht des Beherbergungsgewerbes für das Bereithalten von Rundfunkempfangsgeräten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 24.11.1993 - 4 K 1917/93
- VGH Baden-Württemberg, 20.10.1994 - 2 S 247/94
Papierfundstellen
- VBlBW 1995, 14 (Ls.)
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 06.10.1992 - 1 BvR 1586/89
7. Rundfunkentscheidung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.10.1994 - 2 S 247/94
Die Rundfunkgebührenpflicht knüpft nach ihrer gesetzlichen Ausgestaltung ohne Rücksicht auf die tatsächliche Nutzung eines Rundfunkempfangsgeräts allein an den Teilnehmerstatus an, der durch das Bereithalten eines Empfangsgeräts begründet wird (vgl. VGH Bad. -Württ., Urteil vom 15.11.1988 - 14 S 111/86 -, VBlBW 1988, 190; BVerfGE 87, 181, 201).
- VG Karlsruhe, 28.09.2006 - 1 K 559/06
Rundfunkgebühr für ein Hotel
Nur dieser hat unmittelbar oder mittelbar maßgeblichen Einfluss auf die technische Ausstattung der einzelnen Geräte (Farb-TV, Fernbedienung, Programmwahleinrichtungen) sowie auf die Zahl der empfangbaren Programme (so die einheitliche oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.10.1992 - 14 S 2724/91 - Urt. v. 20.10.1994 - 2 S 247/94 - OVG Koblenz, Urt. v. 23.03.1994, NVwZ-RR 1995, 291; Bay. VGH, Beschl. v. 04.11.1998 - 7 ZB 98.898 - OVG Hamburg, Beschl. v. 25.11.2001 - 4 Bf 409/00).Rn. 18 Nach ständiger Rechtsprechung knüpft die Rundfunkgebührenpflicht nach ihrer gesetzlichen Ausgestaltung ohne Rücksicht auf die tatsächliche Nutzung eines Rundfunkempfangsgeräts allein an den Teilnehmerstatus an, der durch das Bereithalten eines Empfangsgerätes begründet wird (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.11.1988 - 14 S 111/86 -, VBlBW 1988, 190; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.10.1994 a.a.O., OVG Koblenz, a.a.O.; BVerfGE 87, 181, 201; BVerfG, Beschl. v. 16.09.1999 - 1 BvR 1013/99 -).
Nach der zeitlich noch früheren Rechtslage (§ 2 Abs. 2 RfGebStV i. d. F. v. 19.11.1991, GBl. S. 745; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.10.1994, a. a. O.) war es jedoch sogar so, dass Zweitgeräte in Beherbergungsbetrieben überhaupt nicht von der Rundfunkgebühr befreit waren.
- VG Karlsruhe, 22.02.2000 - 1 K 1008/98
Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Rundfunkgebühren; Bereithalten eines …
Auch Geräte, die in einem verschlossenen Zimmer stünden, würden zum Empfang bereitgehalten, da die für die Begründung der Gebührenpflicht ausreichende Möglichkeit bestehe, ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen zu empfangen (vgl. Urt. d. VGH Bad.-Württ. v. 20.10.1994 - 2 S 247/94 -).Nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg, der sich das Gericht anschließt, hält zum Empfang derjenige bereit, der die rechtlich gesicherte tatsächliche Verfügungsmacht über ein Rundfunkempfangsgerät hat und eine rechtlich verbindliche Benutzungsregelung treffen kann (…Urt. v. 07.08.1992 - 14 S 2371/90 -, VBlBW 1993, 11; Urt. v. 20.10.1994 - 2 S 247/94 -).
Anders als in einem Hotel, in dem der Hotelinhaber entscheidet, in welchen Gästezimmern die von ihm angeschafften Geräte aufgestellt werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.10.1994 - 2 S 247/94 - Urt. v. 22.10.1992 - 14 S 2724/91 -) entscheidet im vorliegenden Fall ausschließlich der Mieter des Apartments darüber, ob in seinem Apartment ein Rundfunkempfangsgerät des Klägers aufgestellt wird.
- VGH Baden-Württemberg, 25.10.2001 - 2 S 88/01
Autoradio: Gebührenpflicht des Leasinggebers
So ist demgegenüber anerkannt, dass die tatsächliche Verfügungsgewalt von dem Begriff des Bereithaltens ebenso erfasst ist wie der Umstand, dass jemand auf der Grundlage der ihm eröffneten Verfügungsbefugnis für das Empfangsgerät eine verbindliche Benutzungsregelung treffen kann (vgl. nur VGH BW, B. v. 7.8.1992; Urteil vom 20.10.1994 - 2 S 247/94 - zu Geräten in Hotels;… dazu auch OVG Rhl.-Pf., Urteil vom 23.3.1994, VBlBW 1994, 498 und Herrmann, Rundfunkrecht, 1994, S. 699 m.w.N.).
- VG Stuttgart, 26.03.2008 - 3 K 3393/07
Keine Rundfunkgebührenpflicht bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz
Für die Frage, ob die eingetragenen Daten auch stimmen, ergibt der Anmeldungsbeleg nach der ständigen Rechtsprechung allerdings ein starkes Indiz, das zusammen mit den Äußerungen der Beteiligten, wie die Anmeldung zu Stande gekommen ist, im Rahmen der freien richterlichen Überzeugungsbildung gemäß § 108 Abs. 1 VwGO zu würdigen ist (zur Indizwirkung des Anmeldungsbelegs vgl. Urteile der Kammer vom 29.10.2003 - 3 K 1256/03 -,juris; vom 12.11.2003 - 3 K 2778/03 - vom 06.05.2004 - 3 K 2064/03 und vom 24.01.2008 -3 K - 4056/06 - sowie VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.10.1994 - 2 S 247/94 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30.11.2005 - 10 PA 118/05 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 09.09.2004 - 19 A 2556/03 -, NJW 2004, 3505; a.A. VG Mainz, Urteil vom 06.05.1999 - 7 K 2014/98.MZ -, das die Erbringung eines vollen Gegenbeweises der Unrichtigkeit der Urkunde verlangt). - VGH Baden-Württemberg, 21.08.2008 - 2 S 1084/07
Beweiskraft einer Erklärung zur Rundfunkteilnahme
Sie ist insbesondere nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ein (gewichtiges) Indiz dafür, dass die Erklärung inhaltlich zutrifft (vgl. Senatsurteil vom 20.10.1994 - 2 S 247/94 -). - VG Stuttgart, 20.02.2008 - 3 K 4218/06
Zur Rundfunkgebühr für Autohaus/Autohändler
Für die Frage, ob die eingetragenen Daten auch stimmen, ergibt der Anmeldungsbeleg nach der ständigen Rechtsprechung allerdings ein starkes Indiz, das zusammen mit den Äußerungen der Beteiligten, wie die Anmeldung zu Stande gekommen ist, im Rahmen der freien richterlichen Überzeugungsbildung gemäß § 108 Abs. 1 VwGO zu würdigen ist (zur Indizwirkung des Anmeldungsbelegs vgl. Urteile der Kammer vom 29.10.2003 - 3 K 1256/03 -,juris; vom 12.11.2003 - 3 K 2778/03 - vom 06.05.2004 - 3 K 2064/03 und vom 24.01.2008 -3 K - 4056/06 - sowie VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.10.1994 - 2 S 247/94 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30.11.2005 - 10 PA 118/05 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 09.09.2004 - 19 A 2556/03 -, NJW 2004, 3505; a.A. VG Mainz, Urteil vom 06.05.1999 - 7 K 2014/98.MZ -, das die Erbringung eines vollen Gegenbeweises der Unrichtigkeit der Urkunde verlangt). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2004 - 19 A 2556/03
Entstehen der Rundfunkgebührenpflicht mit Bereithalten eines …
Rn. 15 Eine dahingehende Indizwirkung der Anzeige des Rundfunkteilnehmers bejaht etwa der VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Oktober 1994 - 2 S 247/94 -, jurisweb, Rdn 17. - OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2009 - 3 O 444/08
Zum Inhalt der Erklärungen in der "Anmeldung von Rundfunkempfangsgeräten"
Er muss sich daher grundsätzlich an seiner Erklärung festhalten lassen (vgl. zu alledem: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.10.1994 - 2 S 247/94 -, [...];… OVG NRW, Beschl. v. 09.09.2004 - 19 A 2556/03 - Nds.OVG, Beschl. v. 30.11.2005, a.a.O.; Hess. VGH , Beschl. v. 29.04.2008 - 10 D 719/08 -, NJW 2008, 2796 = [...];… "gewisse" indizielle Bedeutung der Anzeige: VG Göttingen, Urt. v. 30.11.2006, a.a.O.). - VG Freiburg, 24.04.2002 - 2 K 701/01
Häftling als Rundfunkteilnehmer
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, der sich das Gericht anschließt, hält ein Rundfunkgerät zum Empfang derjenige bereit, der die rechtlich gesicherte tatsächliche Verfügungsmacht über das Gerät hat und eine rechtlich verbindliche Benutzungsregelung treffen kann (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.08.1992 - 14 S 2371/90 -, VBlBW 1993, 11; Urteil vom 20.10.1994 - 2 S 247/94 -, VGHBW-Ls 1995, Beilage 1, B4). - OVG Sachsen, 23.04.2014 - 3 A 343/12
Indizieller Beweiswert des Anmeldeformulars, Aufklärungsrüge
Vielmehr ist das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (…vgl. NdsOVG, Beschl. v. 8. Juli 2011 - 4 LA 171/10 -, juris Rn. 5;… Beschl. v. 30. November 2005 - 10 PA 118/05 -, juris Rn. 3; OVG NRW, Beschl. v. 9. September 2004 - 19 A 2556/03 -, juris; VGH BW, Urt. v. 20. Oktober 1994 - 2 S 247/94 -, juris) sogar ausdrücklich davon ausgegangen, dass dieser Erklärung inhaltlich kein voller, angesichts der in § 3 und § 4 Abs. 5 RGebStV geregelten Anzeige- und Auskunftspflicht aber jedenfalls indizieller Beweiswert zukommt (vgl. UA S. 9) und sie folglich der freien Beweiswürdigung nach § 108 Abs. 1 VwGO unterliegt. - VG Düsseldorf, 15.02.2006 - 27 K 4410/05
Anfechtung der Anzeige des Bereithaltens von Rundfunkempfangsgeräten; …
- VG Braunschweig, 18.12.2003 - 5 A 237/03
Appartement; Ferienwohnung; Hotel; Rundfunkgebühr
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