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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 13.06.1985 - 2 S 25/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,4573
VGH Baden-Württemberg, 13.06.1985 - 2 S 25/85 (https://dejure.org/1985,4573)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.06.1985 - 2 S 25/85 (https://dejure.org/1985,4573)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Juni 1985 - 2 S 25/85 (https://dejure.org/1985,4573)
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Volltextveröffentlichung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2004 - 2 S 975/02

    Zur Nachveranlagung eines mittlerweile geteilten Grundstückes im Außenbereich

    Insofern konkretisiert ein endgültiger Beitragsbescheid abschließend das abstrakte, auf die Entstehung einer einmaligen Beitragspflicht grundsätzlich beschränkte Beitragspflichtverhältnis und schützt für die Dauer seines Bestands vor einer erneuten Heranziehung zu einem (höheren) Beitrag (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.09.1984 -2 S 2437/82 -, ESVGH 35, 55; Urteil vom 13.06.1985 - 2 S 25/85 - Urteil vom 19.07.1990 - 2 S 412/90 - Beschluss vom 20.03.1991 - 2 S 1313/89 - Urteil vom 07.05.1993 - 2 S 994/91 - Beschluss vom 27.07.1995 -2 S 737/93 - Urteil vom 02.03.1998 - 2 S 3078/95 - Urteil vom 05.11.1998 - 2 S 1655/96 -, VBlBW 1999, 224).

    Der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung lässt für eine erneute Beitragserhebung nur dann Raum, wenn der ursprüngliche Bescheid als Vorausleistungsbescheid, als Teilleistungsbescheid oder unter dem Vorbehalt späterer Nachprüfung oder Änderung ergangen ist, wenn er bestandskräftig oder doch zumindest in sofort vollziehbarer Weise oder durch rechtskräftiges Urteil aufgehoben worden ist oder wenn sich die Gemeinde eine Nachveranlagung durch eine zulässige satzungsrechtliche Regelung vorbehalten hat (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.06.1985 - 2 S 25/85 - Beschluss vom 20.03.1991 - 2 S 1313/89 - Urteil vom 19.07.1990 - 2 S 412/90 - Urteil vom 02.03.1998 - 2 S 3078/95 -).

    Ein Grundstück ist danach ein räumlich abgegrenzter, d.h. katastermäßig vermessener und bezeichneter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch - sei es auf einem besonderen Grundbuchblatt, sei es unter einer besonderen Nummer eines gemeinsamen Grundbuchblatts - als Grundstück geführt wird (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.06.1985 - 2 S 25/85 - Urteil vom 07.05.1993 - 2 S 994/91 - Scholz, VBlBW 1987, 41, 53).

    Die mit einer solchen Beurteilung verbundene Abweichung vom grundbuchrechtlichen Grundstücksbegriff ist nach der Rechtsprechung des Senats nur in Fällen zulässig, in denen es nach dem Inhalt und Sinn des Beitragsrechts gröblich unangemessen wäre, an diesem Grundstücksbegriff festzuhalten (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.09.1984 - 2 S 2437/82 -, ESVGH 35, 55; Urteil vom 13.06.1985 - 2 S 25/85 - Urteil vom 07.05.1993 - 2 S 994/91 - jeweils unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).

    Desgleichen kann unter der genannten Voraussetzung die Zerlegung eines Buchgrundstücks in mehrere Grundstücke im wirtschaftlichen Sinne in Betracht kommen, nämlich wenn die einzelnen Grundstücksteilflächen auf Grund der natürlichen Beschaffenheit des Grundstücks nicht einheitlich, sondern nur unterschiedlich genutzt werden können; dies kann der Fall sein, wenn ein Felshang, ein Steilhang oder ein Wasserlauf ein Buchgrundstück in zwei Wirtschaftseinheiten trennt oder eine Bebauung bzw. gewerbliche Nutzung des "Hinterlandes" aus sonstigen tatsächlichen Gründen auf Dauer unmöglich ist (Urteil des Senats vom 13.06.1985 -2 S 25/85 - m.w.N.).

    Erforderlich ist eine räumlich-gegenständliche, d.h. parzellenscharfe Abgrenzung der Teilfläche (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.06.1985 - 2 S 25/85 - Urteil vom 07.05.1993 - 2 S 994/91 - Beschluss vom 15.07.1996 - 2 S 573/96 -).

    Wie bereits oben ausgeführt wurde, sind Unklarheiten darüber, auf welcher (Teil-)Fläche die Beitragspflicht als öffentliche Last ruht und für welche (Teil-)Fläche sie durch Erfüllung auch mit Wirkung für den Rechtsnachfolger erloschen ist, mit dem Gebot der Rechtssicherheit unvereinbar (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.06.1985 - 2 S 25/85 -).

    Letztere erlangt als "numerischer Teil der Grundstücksfläche" (Gössl, KAG, Stand September 2002, § 10 Erl. 5 2 a) lediglich bei der Bemessung der Beitragshöhe Bedeutung (dazu bereits das Senatsurteil vom 13.06.1985 - 2 S 25/85 -).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist indes zwischen dem Gegenstand der Beitragserhebung und dem Maßstab der Beitragsbemessung zu unterscheiden (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.06.1985 -2 S 25/85 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.1990 - 2 S 412/90

    Konkretisierung des Beitragsschuldverhältnisses durch Beitragsbescheid - …

    Ist ein Grundstück durch einen solchen Bescheid zu einem Beitrag wirksam veranlagt worden, läßt das aus dem Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung folgende Verbot der Doppelbelastung nur dann Raum für eine erneute Veranlagung des Grundstücks, wenn jener Bescheid bestandskräftig oder doch zumindest in sofort vollziehbarer Weise oder durch rechtskräftiges Urteil aufgehoben worden ist oder wenn sich die Gemeinde eine Nachveranlagung des Grundstücks durch eine zulässige satzungsrechtliche Regelung vorbehalten hat, auf Grund der sich die erneute Veranlagung rechtfertigen läßt (im Anschluß an VGH Bad-Württ, Urteil vom 27.9.1984 - 2 S 2437/82 -, ESVGH 35, 55; Urteil vom 13.6.1985 - 2 S 25/85 -).

    Zum anderen schließt der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung das Verbot der Doppelbelastung in dem Sinne ein, daß ein Grundstück für dieselbe öffentliche Einrichtung bzw. Teileinrichtung grundsätzlich nur einmal zu einem Beitrag herangezogen werden darf (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.9.1984 -- 2 S 2437/82 --, ESVGH 35, 55; Urteil vom 18.7.1985 -- 2 S 1254/84 --, VBlBW 1986, 68; Urteil vom 13.6.1985 -- 2 S 25/85 --; Urteil vom 29.3.1989 -- 2 S 43/87 --, VBlBW 1989, 345).

    Bei der Auslegung eines Verwaltungsakts ist gemäß der im öffentlichen Recht entsprechend anzuwendenden Auslegungsregel des § 133 BGB auf den erklärten Willen der Behörde abzustellen, wie ihn der bestimmungsgemäße Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Begleitumstände verstehen durfte, wobei Unklarheiten zu Lasten der Behörde gehen (BVerwG, Urteil vom 12.1.1973, DÖV 1973, 533; Urteil vom 13.12.1973, BayVBl. 1974, 347/348; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.6.1985 -- 2 S 25/85 --).

    Rn. 20 Sollte somit der Bescheid vom 26.11.1982 das abstrakte, auf die Entstehung einer einmaligen Beitragspflicht grundsätzlich beschränkte Beitragsschuldverhältnis hinsichtlich des Klärbeitrags abschließend konkretisieren, hätte es einer ausdrücklichen Aufhebung oder Änderung dieses Bescheids bedurft, um den von ihm ausgehenden Schutz gegen eine nochmalige Beitragsfestsetzung und -heranziehung zu beseitigen, wie das Verwaltungsgericht zutreffend erkannt hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.3.1989 -- 2 S 43/87 --, VBlBW 1989, 345; Urteil vom 13.6.1985, aaO).

    Auf Grund des § 10 KAG ergangene Beitragsbescheide dürfen nämlich gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 c KAG nur unter den Voraussetzungen der §§ 172 ff. AO aufgehoben werden (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.6.1985, aaO m.w.N.).

    Dies hat das Verwaltungsgericht im Anschluß an die Rechtsprechung des erk. Senats mit zutreffender und erschöpfender Begründung verneint (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.6.1985, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.1998 - 2 S 1655/96

    Gebühren für eine leitungsgebundene kommunale Einrichtung im Zuge einer …

    Das war aber ersichtlich erfolgt, um dem Einwand des Vertrauensschutzes zu begegnen (vgl. etwa Urteile des Senats vom 13.6.1985 - 2 S 25/85 - und vom 13.8.1987 - 2 S 2974/86 -, VBlBW 1988, 68, 71; ebenso Gössl, KAG-Beiträge, Arbeitsmappe, Stand: Oktober 1994, Ziff. 8.2).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.1998 - 2 S 2656/97

    Beitragspflicht für Anliegergrundstück und Hinterliegergrundstück bei …

    Deren Annahme setzt allerdings voraus, daß mehrere zusammenhängende Grundstücksparzellen einem Eigentümer gehören und wirtschaftlich nur zusammen sinnvoll genutzt werden können (vgl. dazu etwa Urteil des Senats vom 13.06.1985 - 2 S 25/85 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.1991 - 2 S 1313/89

    Abwasserbeitrag - Änderung des Beitragsmaßstabes - unzulässige Nachveranlagung

    Auf Grund des § 10 KAG ergangene Beitragsbescheide dürfen nämlich gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 c KAG nur unter den Voraussetzungen der §§ 172 ff. AO aufgehoben werden (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.6.1985 -- 2 S 25/85 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.1993 - 2 S 972/91

    Abwasserbeitrag; Berücksichtigung der rückwärtigen Teilfläche eines Grundstücks …

    Im Beitragsrecht nach dem Kommunalabgabengesetz ist ebenso wie im Erschließungsbeitragsrecht nach dem Baugesetzbuch aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit grundsätzlich vom Grundstücksbegriff im grundbuchrechtlichen Sinne auszugehen (BVerwG, Urteil vom 29.7.1991, BVerwGE 64, 4; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.6.1985 - 2 S 25/85 - m.w.N.).
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