Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 20.05.1988 - 2 S 25/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KAG § 6 Abs. 3
Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Schönwald - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zweitwohnungssteuerpflicht bei Zweifel über die Nutzung einer Zweitwohnung für den nach der Satzung relevanten Zeitraum von mehr als drei Monaten ausschließlich als Kapitalanlage
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 11.11.1987 - 1 K 271/86
- VGH Baden-Württemberg, 20.05.1988 - 2 S 25/88
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 04.03.1982 - 2 S 2450/81
Voraussetzungen für den Steueranspruch der Gemeinde nach der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.05.1988 - 2 S 25/88
Diese Regelungslücke ist nach der Rechtsprechung des erk. Senats durch Auslegung mit der Maßgabe zu schließen, daß es sowohl für die anspruchsbegründenden als auch für die anspruchshindernden Rechtstatsachen auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht und - bei nicht eindeutigen Lebensverhältnissen des Zweitwohnungsinhabers - auf die Verhältnisse im vorausgehenden Jahreszeitraum ankommt (Urteile des Senats vom 4.3.1982 - 2 S 2450/81 - vom 19.4.1982 - 2 S 103/82 - Urteil vom 10.2.1987 - 2 S 3139/86 -).Allerdings unterliegt eine Zweitwohnung nicht der Zweitwohnungsteuerpflicht, wenn sie dem Inhaber lediglich als Kapitalanlage dient, weil in diesem Falle kein Aufwand für die persönliche Lebensführung erbracht und besteuert würde (BVerwG, Urteil vom 26.7.1979, KStZ 1979, 232; Urteile des Senats vom 4.3.1982 - 2 S 2450/81 - vom 16.8.1983 - 2 S 305/82 - Urteil vom 10.2.1987 - 2 S 3139/86 - Urteil vom 25.9.1986 - 2 S 1485/85 -).
- BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.05.1988 - 2 S 25/88
Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 6.12.1983 (BVerfGE 65, 325/348) ausgeführt hat, kommt es auf die Dauer des Innehabens einer Zweitwohnung grundsätzlich nicht an. - VGH Baden-Württemberg, 25.09.1986 - 2 S 1485/85
Unzulässigkeit einer Zweitwohnungssteuer für eine ausschließlich als …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.05.1988 - 2 S 25/88
Allerdings unterliegt eine Zweitwohnung nicht der Zweitwohnungsteuerpflicht, wenn sie dem Inhaber lediglich als Kapitalanlage dient, weil in diesem Falle kein Aufwand für die persönliche Lebensführung erbracht und besteuert würde (BVerwG, Urteil vom 26.7.1979, KStZ 1979, 232; Urteile des Senats vom 4.3.1982 - 2 S 2450/81 - vom 16.8.1983 - 2 S 305/82 - Urteil vom 10.2.1987 - 2 S 3139/86 - Urteil vom 25.9.1986 - 2 S 1485/85 -). - VGH Baden-Württemberg, 19.04.1982 - 2 S 103/82
Zweitwohnungssteuer; quantifizierbarer Aufwand; überwiegender Aufenthalt
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.05.1988 - 2 S 25/88
Diese Regelungslücke ist nach der Rechtsprechung des erk. Senats durch Auslegung mit der Maßgabe zu schließen, daß es sowohl für die anspruchsbegründenden als auch für die anspruchshindernden Rechtstatsachen auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht und - bei nicht eindeutigen Lebensverhältnissen des Zweitwohnungsinhabers - auf die Verhältnisse im vorausgehenden Jahreszeitraum ankommt (Urteile des Senats vom 4.3.1982 - 2 S 2450/81 - vom 19.4.1982 - 2 S 103/82 - Urteil vom 10.2.1987 - 2 S 3139/86 -).
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.09.2014 - 4 L 121/13
Erhebung von Zweitwohnungssteuern
Rn. 39 Systematische Erwägungen, die auf die parallele Verwendung des Begriffes "nutzt" in § 3 Abs. 3 Satz 1 und 2 ZWStS als Hinweis auf eine tatsächliche (Be)nutzung abstellen (…vgl. VG Halle, Urt. v. 27. Juni 2012, a.a.O.), sind schon deshalb nicht durchgreifend, weil auch § 3 Abs. 3 Satz 2 ZWStS als klarstellende Regelung auf die Eigennutzungsmöglichkeit abzielt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 20. Mai 1988 - 2 S 25/88 -)."Nutzen" umfasst im Hinblick auf eine Wohnung danach nicht nur die Nutzung im Sinne eines tatsächlichen (Be)nutzens, also Bewohnens, sondern auch (noch) die Nutzung im Sinne des Bestehens der Möglichkeit einer Eigennutzung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 20. Mai 1988 - 2 S 25/88 -).
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