Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 2 S 2631/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Beihilfefähigkeit von Nahrungsergänzungsmitteln
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVO § 5 Abs. 1 S. 1; BVO § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 1, 2
Grundsätze zur Beihilfefähigkeit von Nahrungsergänzungsmitteln - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nahrungsergänzungsmittel und die Beihilfefähigkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Grundsätze zur Beihilfefähigkeit von Nahrungsergänzungsmitteln
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 10.06.2010 - 13 K 4425/09
- VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 2 S 2631/10
Papierfundstellen
- DÖV 2012, 896 (Ls.)
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (5)
- VGH Baden-Württemberg, 19.01.2010 - 4 S 1816/07
Zur Einstufung eines Präparats als Arzneimittel iSd Beihilfeverordnung - erhöhter …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 2 S 2631/10
Die Frage, ob ein Mittel ein Arzneimittel im Sinne dieser Vorschrift ist, richtet sich nach dieser Rechtsprechung nicht nach der formellen Einordnung eines Mittels im arzneimittelrechtlichen Sinne, sondern nach dem materiellen Zweckcharakter, d. h. danach, ob nach objektiven Maßstäben von dem Mittel eine therapeutische Wirkung zu erwarten ist (ausführl.: Urteil vom 31.8.2010 - 10 S 3384/08 - IÖD 2010, 231; Urteil vom 19.1.2010 - 4 S 1816/07 - PharmR 2010, 307; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.2.2010 - 13 S 2696/09 - juris).Der krankheitsbedingte Sonderbedarf wird auch von dieser Ausschlussklausel hingegen nicht erfasst (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 31.8.2010 - 10 S 3384/10 - IÖD 2010, 231; Urteil vom 19.1.2010 - 4 S 1816/07 - PharmR 2010, 307).
- BVerwG, 05.05.2010 - 2 C 12.10
Beihilfe für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 2 S 2631/10
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 5.5.2010 - 2 C 12.10 - ZBR 2011, 126, insbes. - VGH Baden-Württemberg, 31.08.2010 - 10 S 3384/08
Beihilfefähigkeit einer Kräuterteemischung der TCM
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 2 S 2631/10
Die Frage, ob ein Mittel ein Arzneimittel im Sinne dieser Vorschrift ist, richtet sich nach dieser Rechtsprechung nicht nach der formellen Einordnung eines Mittels im arzneimittelrechtlichen Sinne, sondern nach dem materiellen Zweckcharakter, d. h. danach, ob nach objektiven Maßstäben von dem Mittel eine therapeutische Wirkung zu erwarten ist (ausführl.: Urteil vom 31.8.2010 - 10 S 3384/08 - IÖD 2010, 231; Urteil vom 19.1.2010 - 4 S 1816/07 - PharmR 2010, 307; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.2.2010 - 13 S 2696/09 - juris). - VGH Bayern, 13.12.2010 - 14 BV 08.1982
Zum Begriff des Arzneimittels in § 18 Satz 1 BayBhV.
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 2 S 2631/10
Der arznei- und lebensmittelrechtlichen Einordnung kommt jedoch eine indizielle Bedeutung zu: Lässt sich nicht feststellen, welcher Verwendungszweck eines Nahrungsergänzungsmittels überwiegt, ist es im Zweifel regelmäßig als Lebensmittel einzuordnen, denn nach dem ersten Anschein handelt es sich bei einem solchen Mittel auch im beihilferechtlichen Sinne nicht um ein Arzneimittel (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 13.12.2010 - 14 BV 08.1982 - juris-Rn. 30 u. 32). - VGH Baden-Württemberg, 23.02.2010 - 13 S 2696/09
Andickungsmittel (hier: "Thick & Easy") nicht beihilfefähig
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 2 S 2631/10
Die Frage, ob ein Mittel ein Arzneimittel im Sinne dieser Vorschrift ist, richtet sich nach dieser Rechtsprechung nicht nach der formellen Einordnung eines Mittels im arzneimittelrechtlichen Sinne, sondern nach dem materiellen Zweckcharakter, d. h. danach, ob nach objektiven Maßstäben von dem Mittel eine therapeutische Wirkung zu erwarten ist (ausführl.: Urteil vom 31.8.2010 - 10 S 3384/08 - IÖD 2010, 231; Urteil vom 19.1.2010 - 4 S 1816/07 - PharmR 2010, 307; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.2.2010 - 13 S 2696/09 - juris).
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 2 A 10542/15
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für ein nicht als Arzneimittel zugelassenes …
Nach Sinn und Zweck der Beihilfevorschriften, die aufgrund der Fürsorgepflicht auf die Beteiligung des Dienstherrn an den Kosten der Behandlung in Krankheitsfällen von Beamten und dessen Angehörigen gerichtet sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 30. Mai 1996 - 2 C 5/95 -, juris, Rn. 17 m.w.N.;… OVG RP, Urteile vom 9. Mai 2005 - 2 A 10106/05.OVG -, juris, Rn. 20 …und vom 11. November 2011 - 10 A 10670/11.OVG -. juris, Rn. 28), ist vielmehr darauf abzustellen, ob nach objektiven Maßstäben von dem Mittel eine therapeutische Wirkung zu erwarten ist (vgl. BayVGH…, Urteil vom 28. April 1993 - 3 B 92.3836 -, juris, Rn. 13;… VGH BW, Urteile vom 19. Januar 2010 - 4 S 1816/07 -, juris, Rn. 22…, vom 23. Februar 2010 - 13 S 2696/09 -, juris, Rn. 24 und vom 2. August 2012 - 2 S 2631/10 -, juris, Rn. 17).Mithin ergibt sich aus § 2 Abs. 3 Nr. 1 AMG einerseits und Art. 2 Abs. 3 Buchstabe d) VO (EG) 178/2002 andererseits für den Bereich des Arznei- und Lebensmittelrechts zwar ein formelles Ausschlussverhältnis zwischen Arznei- und Lebensmitteln, ohne dass sich jedoch aus dem jeweils zugunsten des anderen formulierten Ausschluss inhaltliche Abgrenzungskriterien ergeben; soweit in der Literatur zum Teil ein Regel-Ausnahme-Verhältnis für das eine oder das andere angenommen oder auch jegliches Regel-Ausnahme-Verhältnis abgelehnt wird (…vgl. zum Streitstand Müller, in: Kügel/Müller/Hofmann, Arzneimittelgesetz, 2012, § 2 Rn. 151 m.w.N.) lässt sich - insbesondere mit Blick auf die unterschiedlichen Gesetzeszwecke - daraus für die auch im Beihilferecht vorzunehmende Abgrenzung zwischen Arznei- und Lebensmittel unmittelbar nichts herleiten (a.A. BayVGH…, Urteil vom 13. Dezember 2010 - 14 BV 08.1982 -, juris, Rn. 30, 32, allerdings unter Verweis auf arzneimittelrechtliche Rechtsprechung; VGH BW, Urteil vom 2. August 2012 - 2 S 2631/10 -, juris, Rn. 17, unter Verweis auf den BayVGH, a.a.O.).
Nicht maßgeblich ist, ob das Mittel im konkreten Fall zu therapeutischen Zwecken eingenommen werden soll (missverständlich insoweit VGH BW, Urteil vom 2. August 2012 - 2 S 2631/10 -, juris, Rn. 17, 21, wo maßstabsbildend auf die objektive Zweckbestimmung nach wissenschaftlicher und allgemeiner Verkehrsanschauung abgestellt wird [Rn. 17] demgegenüber jedoch im Rahmen der Subsumtion ausgeführt wird, im Fall der Klägerin spreche Überwiegendes dafür, dass das Präparat als Arzneimittel im beihilferechtlichen Sinne eingesetzt werde [Rn. 21]).
- BVerwG, 03.08.2023 - 5 C 4.22
Beihilfefähigkeit von inländischen nicht nach § 21 AMG zugelassenen und im …
Aufwendungen für Funktionsarzneimittel gehören nicht zu denjenigen, die im Rahmen der allgemeinen Lebenshaltung anfallen und bereits durch die Dienst- bzw. Versorgungsbezüge gedeckt sind (vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 2. August 2012 - 2 S 2631/10 - juris Rn. 18 f.). - BVerwG, 03.08.2023 - 5 C 3.22
Beihilfefähigkeit des von einer inländischen Apotheke in der Schweiz bestellten …
Aufwendungen für Funktionsarzneimittel gehören nicht zu denjenigen, die im Rahmen der allgemeinen Lebenshaltung anfallen und bereits durch die Dienst- bzw. Versorgungsbezüge gedeckt sind (vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 2. August 2012 - 2 S 2631/10 - juris Rn. 18 f.).
- VG Karlsruhe, 06.12.2012 - 9 K 1581/10
Beihilfefähigkeit - zur wissenschaftlich allgemein anerkannten Behandlungsmethode …
Auch im Hinblick auf die jüngsten Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Urteil vom 02.08.2012 - 2 S 2631/10 - zur Neuformulierung des § 6 Abs. 1 Nr. 2 BVO komme eine Abhilfe nicht in Betracht, da der Verwaltungsgerichtshof dort nochmals das Erfordernis der medizinischen "Notwendigkeit" der Aufwendungen i.S.d. § 5 Abs. 1 BVO untermauert habe; dieses Kriterium sei vorliegend nicht erfüllt.Rn. 36 1. Hinsichtlich des der Ehefrau des Klägers mit Privatrezept des Dr. Dr. med M... vom 22.04.2010 verschriebenen Präparats "Osteosan" kann dahinstehen, ob es sich hierbei aufgrund der Verschreibung durch den behandelnden Arzt zur Heilung oder Linderung einer Krankheit um ein Arzneimittel im beihilferechtlichen Sinne handelt, das als solches nach der jüngsten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom Ausschlusstatbestand des § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 BVO für Nahrungsergänzungsmittel nicht erfasst wäre (vgl. zum Begriff des Arzneimittels im beihilferechtlichen Sinne und zum Ausschluss für Nahrungsergänzungsmittel nur VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.08.2012 - 2 S 2631/10 -, juris, Rn. 17 ff.).
Die Aufwendungen für das Präparat "Osteosan" waren somit nicht notwendig i.S.d. § 5 Abs. 1 S. 1 BVO (vgl. auch dazu zuletzt nur VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.08.2012 - 2 S 2631/10 -, juris, Rn. 21).
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2026 - 4 B 3.23
Verpflichtungsklage; Bescheidungsklage; Rechtsschutzbedürfnis; Beihilfefähigkeit; …
Vor diesem Hintergrund stellen sich die Härtefallregelungen des einfachen Rechts jedenfalls auch als eine Konkretisierung der dem Dienstherrn nach der Verfassung obliegenden Fürsorgepflicht dar, greifen die insoweit maßgeblichen verfassungsrechtlichen Maßstäbe mit auf und stellen so sicher, dass die leistungsbegrenzende Ausgestaltung der beihilferechtlichen Bestimmungen dem verfassungsrechtlich gebotenen Mindeststandard genügt, ohne dass es auf die Frage ankommt, ob solche einfachrechtlichen Härtefallbestimmungen von Verfassungs wegen geboten sind (…vgl. insgesamt BVerwG, Urteile vom 2. April 2014 - 5 C 40.12 - juris Rn. 18 ff., vom 26. März 2015 - 5 C 9.14 - juris Rn. 32 ff. …und vom 3. August 2023 - 5 C 4.22 - juris Rn. 48 ff.; vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 2. August 2012 - 2 S 2631/10 - juris Rn. 20 und VG Saarlouis…, Urteil vom 25. Februar 2022 - 2 K 185/20 - juris Rn. 38 f.). - VG Neustadt, 17.12.2014 - 1 K 101/14
Beihilfefähigkeit von Nahrungsergänzungsmitteln
Rn. 20 Entgegen der Bezeichnung als Nahrungsergänzungsmittel können Produkte nur dann beihilfefähige Arzneimittel sein, wenn besondere Umstände es begründen, dass sie nach wissenschaftlicher Erkenntnis aufgrund ihrer Wirkstoffe geeignet sind, über die ernährungsphysiologische Wirkung hinaus durch pharmakologische, immunologische oder metabolische Einwirkung auf den menschlichen Körper zur Heilung oder Linderung einer Krankheit zu dienen (vgl. OVG RP…, Urteil vom 9. Mai 2005, a.a.O.; BayVGH…, Urteil vom 13. Dezember 2010, a.a.O.; VGH BW, Urteil vom 2. August 2012 - 2 S 2631/10 - juris).Solche nicht nachweisbar medizinisch wirksame Therapien, die zum Teil sogar als gesundheitsgefährdend eingestuft werden, muss der Dienstherr im Rahmen der Beihilfe nicht erstatten, selbst wenn die Methode nicht ausdrücklich von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen ist (vgl. § 8 Abs. 8 BVO ; VG Karlsruhe, Urteil vom 6. Dezember 2012 - 9 K 1581/10; vgl. auch VGH BW, Urteil vom 2. August 2012, a.a.O. zum Mittel Histaminus-Komplex).
- VGH Baden-Württemberg, 22.08.2012 - 2 S 2076/11
Bundespolizeibeamter; Verwaltungsvorschriften zur Heilfürsorge
Entscheidend für die beihilferechtliche und leistungsrechtliche Einordnung als Arzneimittel ist die objektive Zweckbestimmung, also die Eignung des jeweils in Rede stehenden Mittels, durch Einwirkung auf den menschlichen Körper der Heilung, Linderung oder Verhütung bzw. Erkennung eines Krankheitsbildes zu dienen (grundlegend: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.3.2010 - 10 S 3090/08 - PharmR 2010, 300 m.w. Nachw.; vgl. zuletzt: Senatsurteil vom 1.8.2012 - 2 S 2631/10 -). - OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - 7 B 1.14
SG Berlin - Berliner Landesbeamtin; Beihilfe; ArzneimitJURE150010341
Es liegen bereits keine hinreichenden Erkenntnisse über die Ursachen vor, die zur Entstehung der Krankheit MCS führen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. August 2012 - 2 S 2631/10 - juris Rn. 28). - VG Neustadt, 22.04.2015 - 1 K 986/14
Beihilfefähigkeit von Medikament bei Laktoseintoleranz
Die beihilferechtliche Qualifizierung als Arzneimittel richtet sich nicht nach der formellen Einordnung eines Mittels im arzneimittelrechtlichen Sinn, namentlich seiner arzneimittelrechtlichen Zulassung, sondern nach dem materiellen Zweckcharakter, also der Eignung des in Rede stehenden Mittels, durch Einwirkung auf den menschlichen Körper zur Heilung oder jedenfalls zur Linderung einer Krankheit zu dienen (vgl. VGH BaWü, Urteil vom 2. August 2012 - 2 S 2631/10 -, juris). - VG München, 17.08.2015 - M 17 K 15.1706
Beihilfe; fehlende Apothekenpflicht; Nahrungsergänzungsmittel
Arzneimittel im beihilferechtlichen Sinn sind nur Präparate, die durch Einwirkung auf den menschlichen Körper zur Heilung, Linderung oder Verhütung einer Krankheit beitragen sollen (vgl. VGH B-W, U.v. 2.8.2012 - 2 S 2631/10 - juris Rn. 21). - VG Neustadt, 05.02.2020 - 1 K 1077/19
Begrenzung der Beihilfe auf zugelassene oder registrierte Arzneimittel - …
- VG Kassel, 17.07.2025 - 1 K 1004/25
Medizinprodukte können dem Arzneimittelbegriff des § 6 Abs. 1 Nr. 2 HBeihVO …
- VG Sigmaringen, 22.11.2016 - 3 K 2905/14
Uniselen; Nahrungsergänzungsmittel; Beihilfefähigkeit
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