Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - 2 S 2738/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Hundesteuer - zur Haltereigenschaft und zum Zwingerprivileg
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 105 Abs. 2a; KAG § 9 Abs. 3
Rechtmäßigkeit der Veranlagung eines Nichteigentümers zur Zahlung von Hundesteuer; Maßgeblichkeit der Versorgung eines Hundes über einen längeren Zeitraum; Anforderungen an die Gewährung einer Zwingerermäßigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Steuerlicher Hundehalter für 3 Monate
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Wer einen Hund für einen längeren Zeitraum bei sich aufnimmt, kann nach einer Hundesteuersatzung als steuerpflichtiger Halter gelten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit der Veranlagung eines Nichteigentümers zur Zahlung von Hundesteuer; Maßgeblichkeit der Versorgung eines Hundes über einen längeren Zeitraum; Anforderungen an die Gewährung einer Zwingerermäßigung
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 08.06.2011 - 6 K 1770/10
- VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - 2 S 2738/11
Papierfundstellen
- DÖV 2012, 527 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.1995 - 22 A 2104/94
Erhebung von Hundesteuer; Zuchtzwecke; Zwinger; Einzelsteuer; Tierschutz
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - 2 S 2738/11
Daraus wird gefolgert, dass eine willkürliche Anerkennungspraxis und damit im Ergebnis eine willkürliche Entscheidung über die Gewährung oder Nichtgewährung von Zwingersteuer möglicherweise nicht ausgeschlossen sei (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 5.7.1995 - 22 A 2104/94 - NWVBl 1996, 15).Rn. 58 Die Frage, welche der auf dem Grundstück des Klägers gehaltenen Hunde überhaupt den Zwecken der Hundezucht gedient haben, nicht mehr an (vgl. hierzu: OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 5.7.1995 - 22 A 2104/94 - NWVBl 1996, 15), kann danach dahinstehen.
- VGH Baden-Württemberg, 26.05.2008 - 2 S 1025/06
Besteuerung der aus Tierschutzgründen betriebenen Hundehaltung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - 2 S 2738/11
Deshalb setzt die Erhebung der Hundesteuer grundsätzlich voraus, dass mit der Hundehaltung ein gewisser - wenn auch unter Umständen nur geringfügiger - zusätzlicher Vermögensaufwand verbunden ist (vgl. hierzu: Senatsurteil vom 26.5.2008 - 2 S 1025/06 - BWGZ 2008, 606).Alleine die hier behauptete faktische Kostenübernahme durch den Schwiegervater des Klägers genügt hingegen grundsätzlich nicht, da der Kläger auch schon dann als Halter anzusehen ist, wenn nur das wirtschaftliche Risiko besteht, dass er auf den Kosten "sitzen bleibt" (vgl. Senatsurteil vom 26.5.2008 - 2 S 1025/06 - BWGZ 2008, 606).
- BVerwG, 28.11.1997 - 8 B 224.97
Hundesteuer; örtliche Aufwandsteuer; Halterbegriff; Steuerpflicht für den Hund …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - 2 S 2738/11
Da es sich bei der Erhebung von Steuern um einen Massengeschäft handelt, sind typisierende und generalisierende Regelungen grundsätzlich zulässig, solange die steuerlichen Vorteile der Typisierung in einem angemessenen Verhältnis zu den mit ihr notwendig verbundenen Nachteilen stehen (BVerwG, Beschluss vom 28.11.1997 - 8 B 224.97 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 5; Bay. VGH, Beschluss vom 20.5.2008 - 4 ZB 07.2376 - juris; Senatsbeschluss vom 27.2.2008 - 2 S 1083/07 -).Demzufolge ist es im Rahmen der danach zulässigen Typisierung unerheblich, welcher Haushaltsangehörige ein Tier tatsächlich pflegt und versorgt oder die finanziellen Aufwendungen der Hundehaltung trägt (BVerwG, Beschluss vom 28.11.1997 - 8 B 224.97 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 5; Bay. VGH, Beschluss vom 20.5.2008 - 4 ZB 07.2376 - juris; Senatsbeschluss vom 27.2.2008 - 2 S 1083/07 -).
- VGH Bayern, 20.05.2008 - 4 ZB 07.2376
Zulassungsantrag; ernstliche Zweifel; Hundesteuer; gemeinsamer Haushalt; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - 2 S 2738/11
Da es sich bei der Erhebung von Steuern um einen Massengeschäft handelt, sind typisierende und generalisierende Regelungen grundsätzlich zulässig, solange die steuerlichen Vorteile der Typisierung in einem angemessenen Verhältnis zu den mit ihr notwendig verbundenen Nachteilen stehen (BVerwG, Beschluss vom 28.11.1997 - 8 B 224.97 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 5; Bay. VGH, Beschluss vom 20.5.2008 - 4 ZB 07.2376 - juris; Senatsbeschluss vom 27.2.2008 - 2 S 1083/07 -).Demzufolge ist es im Rahmen der danach zulässigen Typisierung unerheblich, welcher Haushaltsangehörige ein Tier tatsächlich pflegt und versorgt oder die finanziellen Aufwendungen der Hundehaltung trägt (BVerwG, Beschluss vom 28.11.1997 - 8 B 224.97 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 5; Bay. VGH, Beschluss vom 20.5.2008 - 4 ZB 07.2376 - juris; Senatsbeschluss vom 27.2.2008 - 2 S 1083/07 -).
- VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 2 S 395/04
Keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für ein in ein …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - 2 S 2738/11
Dies kann im Bereich einer Massenverwaltung, wie sie die Erhebung der Hundesteuer darstellt, unter Praktikabilitätsgesichtspunkten (hierzu allg.: Senatsurteil vom 30.6.2005 - 2 S 395/04 - juris Rn. 30) nicht hingenommen werden. - BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - 2 S 2738/11
Mit ihr wird der besondere, über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehende Aufwand für die persönliche Lebensführung und damit die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besteuert (BVerfG, Beschluss vom 6.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325; BVerwG, Urteile vom 10.10.1995 - 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 und vom 6.12.1996 - 8 C 49.95 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 12 S. 15). - BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93
Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - 2 S 2738/11
Mit ihr wird der besondere, über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehende Aufwand für die persönliche Lebensführung und damit die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besteuert (BVerfG, Beschluss vom 6.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325; BVerwG, Urteile vom 10.10.1995 - 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 und vom 6.12.1996 - 8 C 49.95 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 12 S. 15). - VG Trier, 15.05.2008 - 2 K 976/07
Keine Hundesteuer bei ausschließlich gewerblicher Hundehaltung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - 2 S 2738/11
Rn. 52 a) Es liegt keine erwerbswirtschaftliche oder gewerbliche Betätigung vor, die einer Besteuerung entgegenstünde (hierzu: VG Trier, Urteil vom 15.5.2008 - 2 K 976/07.TR - juris; s. auch Senatsurteil vom 15.9.2010 - 2 S 811/10 - BWGZ 2011, 206). - VGH Baden-Württemberg, 15.09.2010 - 2 S 811/10
Abgrenzung zwischen Hundehaltung zu persönlichen und zu gewerblichen Zwecken
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - 2 S 2738/11
Rn. 52 a) Es liegt keine erwerbswirtschaftliche oder gewerbliche Betätigung vor, die einer Besteuerung entgegenstünde (hierzu: VG Trier, Urteil vom 15.5.2008 - 2 K 976/07.TR - juris; s. auch Senatsurteil vom 15.9.2010 - 2 S 811/10 - BWGZ 2011, 206). - BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 49.95
Kommunalsteuern: Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer, Ausnahmen von …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - 2 S 2738/11
Mit ihr wird der besondere, über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehende Aufwand für die persönliche Lebensführung und damit die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besteuert (BVerfG, Beschluss vom 6.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325; BVerwG, Urteile vom 10.10.1995 - 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 und vom 6.12.1996 - 8 C 49.95 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 12 S. 15).
- VGH Baden-Württemberg, 24.03.2021 - 2 S 3006/20
Hundesteuerpflicht eines Tierschutzvereins als Halter von 18 Hunden
Deshalb setzt die Erhebung der Hundesteuer grundsätzlich voraus, dass mit der Hundehaltung ein gewisser - wenn auch unter Umständen nur geringfügiger - zusätzlicher Vermögensaufwand verbunden ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 16.05.2007 - 10 C 1/07 - juris Rn. 13; Senatsurteile vom 06.03.2012 - 2 S 2738/11 - juris Rn. 37…, vom 15.09.2010 - 2 S 811/10 - juris Rn. 37 …und vom 26.05.2008 - 2 S 1025/06 - juris Rn. 21 sowie Senatsbeschluss vom 14.07.2020 - 2 S 3022/19 - juris Rn. 18 ).Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 06.03.2012, aaO juris Rn. 44;… Beschluss vom 14.07.2020, aaO Rn. 27) kommt sowohl nach dem Wortlaut als auch nach dem Sinn und Zweck der Regelung in § 2 Abs. 2 Satz 2 Hundesteuersatzung diese nicht nur im Falle herrenloser Hunde, sondern gerade auch dann zur Anwendung, wenn wie hier umstritten ist, welche von mehreren in Betracht kommenden Personen bzw. Vereinigungen im hundesteuerrechtlichen Sinne als Halter anzusehen ist.
- VGH Baden-Württemberg, 14.07.2020 - 2 S 3022/19
Hundesteuerpflicht; Verein zur Pflege ungewollter, kranker und alter Hunde - …
Deshalb setzt die Erhebung der Hundesteuer grundsätzlich voraus, dass mit der Hundehaltung ein gewisser - wenn auch unter Umständen nur geringfügiger - zusätzlicher Vermögensaufwand verbunden ist (vgl. hierzu: Senatsurteile vom 06.03.2012 - 2 S 2738/11 - juris Rn. 37 und vom 26.05.2008 - 2 S 1025/06 - BWGZ 2008, 606).Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 06.03.2012, aaO juris Rn. 44) kommt sowohl nach dem Wortlaut als auch nach dem Sinn und Zweck der Regelung in § 2 Abs. 2 Satz 2 Hundesteuersatzung diese nicht nur im Falle herrenloser Hunde, sondern gerade auch dann zur Anwendung, wenn wie hier unklar oder umstritten ist, welche von mehreren in Betracht kommenden Personen bzw. Vereinigungen im hundesteuerrechtlichen Sinne als Halter anzusehen ist.
- OVG Niedersachsen, 27.09.2018 - 9 LA 27/18
Aufwand; tatsächliche Aufwendungen; Erstattung; tatsächliche Finanzierung; …
Insofern besteht die Vermutung, dass jemand, der einen Hund für einen längeren Zeitraum bei sich aufnimmt und über diesen bestimmen kann, auch die mit der Hundehaltung verbundenen finanziellen Aufwendungen trägt (vgl. VGH BW, Urteil vom 6.3.2012 - 2 S 2738/11 - juris Rn. 41). - VG München, 07.12.2017 - M 10 K 16.2735
17-fach höhere Hundesteuer für Kampfhund gerechtfertigt
Soweit der Klägerbevollmächtigte vorträgt, es handele sich um eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung, wenn ein Freizeitzüchter von Kampfhunden entgegen dem Lenkungszweck der Satzung privilegiert werde, ist hierzu auszuführen: Gegen Satzungsbestimmungen, die ein "Zwingerprivileg" oder eine sogenannte "Züchtersteuer" regeln, werden in Rechtsprechung und Literatur verfassungsrechtliche Bedenken erhoben (s. VGH BW, U.v. 6.3.2012 - 2 S 2738/11 - juris Rn. 55; Hebrank, NVwZ 1999, 268), etwa weil der Begriff des "Hundezüchters" unklar und kaum zu definieren ist.
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