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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 22.12.1983 - 2 S 2782/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2224
VGH Baden-Württemberg, 22.12.1983 - 2 S 2782/83 (https://dejure.org/1983,2224)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.12.1983 - 2 S 2782/83 (https://dejure.org/1983,2224)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Dezember 1983 - 2 S 2782/83 (https://dejure.org/1983,2224)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1984, 376
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.1989 - 2 S 1497/89

    Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Deren Erstattungsfähigkeit steht freilich nach der Rechtsprechung unter dem Vorbehalt, daß sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Sinne des § 162 Abs. 1 VwGO notwendig sind; denn auch für die Anwaltskosten gilt nach der Rechtsprechung der das gesamte Kostenrecht beherrschende Grundsatz, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 17.10.1974 -- III 1226/73 --; vom 4.2.1974 -- I 523/73 --; vom 6.10.1981 -- 1 S 590/81 --; vom 29.7.1983 -- 10 S 20/83 --; vom 22.12.1983 -- 2 S 2782/83 --, VBlBW 1984, 376; vom 17.12.1984 -- 8 S 2582/84 --; Bay.VGH, Beschluß vom 23.5.1984, BayVBl. 1985, 28).

    Nur ausnahmsweise erstattungsfähig sind die Reisekosten eines sog. auswärtigen Rechtsanwalts, dessen Kanzlei also weder im Bezirk des angerufenen Gerichts noch in der Nähe des Wohnsitzes oder des Sitzes des Mandanten liegt, nämlich wenn der von der Partei beauftragte Rechtsanwalt über besondere Fachkenntnisse verfügt und der Streitfall Fragen aus dem betreffenden Sachgebiet von solcher Schwierigkeit aufwarf, daß eine verständige Partei zur angemessenen Wahrnehmung ihrer Rechte die Hinzuziehung gerade eines solchen Anwalts für ratsam halten mußte (VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 22.12.1983, aaO, m.w.N.; so wohl auch Bay.VGH…, Beschluß vom 23.5.1984, aaO).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2015 - 7 E 10186/15

    Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten für das Vorverfahren - unzulässiger …

    Der Grundsatz, dass jeder Verfahrensbeteiligte die Pflicht hat, die Kosten nach Möglichkeit niedrig zu halten (…Kopp/Schenke, a.a.O., § 162 Rn. 1c), ist in § 162 Abs. 1 VwGO enthalten (VGH BW, Beschluss vom 22. Dezember 1983 - 2 S 2782/83 -, VBlBW 1984, 376 f.; BayVGH, Beschluss vom 23. Mai 1984 - 1 C 83 A. 2598 -, BayVBl. 1985, 28; OVG Berlin, Beschluss vom 4. Januar 2001 - 3 K 9/00 -, NVwZ-RR 2001, 614).
  • OVG Berlin, 04.01.2001 - 3 K 9.00

    Einschränkung des Grundsatzes der Erstattungsfähigkeit anwaltlicher Kosten bei …

    Dieser dogmatisch aus § 162 Abs. 1 VwGO herzuleitende Gesichtspunkt (VGH Mannheim, Beschlüsse vom 22. Dezember 1983, VBlBW 1984, 376 [377] und vom 29. September 1992, MDR 1993, 701; VGH München, Beschluss vom 23. Mai 1984, BayVBl. 1985, 28 [29];… Eyermann, a.a.O. Rdz. 3) bedeutet, dass der Aspekt der Notwendigkeit an dieser Stelle in die Auslegung von § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO einfließt.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.1991 - A 14 S 110/91

    Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten eines auswärtigen Rechtsanwalts in einem …

    So ist beispielsweise auch in der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs anerkannt, daß die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts, der über Spezialkenntnisse (zu gerade im Verwaltungsprozeß nicht selten vorkommenden Sondermaterien) verfügt, sinnvoll und notwendig im Sinne des § 162 VwGO sein kann, auch wenn in den entschiedenen Fällen die Voraussetzungen hierfür verneint wurden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 22.12.1983 -- 2 S 2782/83 -- VBlBW 1984, 376; v. 17.12.1984 -- 8 S 2582/84 -- und v. 20.7.1989 -- 2 S 1497/89 -- VBlBW 1990, 16).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2000 - 6 S 931/99

    Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwaltes - Inlandsflug

    Mit Rücksicht auf den das gesamte Kostenrecht beherrschenden Grundsatz, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, sind nach der Rechtsprechung in aller Regel die Reisekosten eines sogenannten auswärtigen Rechtsanwalts nur dann ausnahmsweise erstattungsfähig, wenn der von der Partei beauftragte Rechtsanwalt über besondere Fachkenntnisse verfügt und der Streitfall Fragen aus dem betreffenden Fachgebiet von solcher Schwierigkeit aufwirft, dass eine verständige Partei zur angemessenen Wahrnehmung ihrer Rechte die Hinzuziehung gerade eines solchen Anwalts für ratsam halten muss (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 22.12.1983 - 2 S 2782/83 -, vom 17.12.1984 - 8 S 2582/84 - und vom 20.7.1989 - 2 S 1497/89).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.1994 - 4 S 317/94

    Terminswahrnehmung durch Behördenvertreter - kein Anspruch auf Entschädigung für …

    In der Regel ist eine Auswahl der abzulichtenden Aktenbestandteile geboten (VGH Bad.- Württ., Beschluß vom 22.12.1983, VBlBW 1984, 376).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1992 - 1 S 3791/88

    Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen für die Teilnahme an gerichtlichem …

    Die Erstattungsfähigkeit solcher Auslagen steht freilich nach der Rechtsprechung unter dem Vorbehalt, daß sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Sinne des § 162 Abs. 1 VwGO notwendig sind; denn auch für die Anwaltskosten gilt nach der Rechtsprechung der das gesamte Kostenrecht beherrschende Grundsatz, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.12.1983, VBlBW 1984, 376 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2001 - 10a D 180/98
    Rn. 10 vgl. hierzu OVG NRW, Beschlüsse vom 19. Januar 1983 - 7 B 2412/82 - und 26. Februar 1997 - 10a D 116/95.NE - sowie VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Dezember 1983 - 2 S 2782/83 -, VBlBW 1984, 376,.
  • VG Sigmaringen, 12.02.2002 - 2 K 1327/99

    Kopierkosten eines Anwalts

    Die Erstattungsfähigkeit solcher Auslagen steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Sinne des § 162 Abs. 1 VwGO notwendig ist; denn auch für die Anwaltskosten gilt nach der Rechtsprechung der das gesamte Kostenrecht beherrschende Grundsatz, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten (ständige Rechtsprechung des VGH Bad.-Württ., vgl. Beschluss v. 22.12.1983, VBlBW 1984, 376; Beschluss v. 15.02.1989, VBlBW 1989, 257).
  • VG Berlin, 06.03.2001 - 35 A 10.01

    Erstattungsfähigkeit einer Prozessgebühr zuzüglich Nebenkosten ; Negativ …

    Dementsprechend ist es ständige Rechtsprechung, dass offensichtliche Verstöße gegen den das gesamte Kostenrecht beherrschenden Grundsatz, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, ausnahmsweise zur Erstattungsunfähigkeit auch solcher Kosten führen können, die dem Gesetzeswortlaut nach stets erstattungsfähig sind (VGH Mannheim, VBlBW 1984, 376 f. m.w.N.; OVG Berlin, Beschlüsse vom 4. Januar 2001 - OVG 3 K 9.00 - und vom 1. Februar 2001 - OVG 3 K 8.00 und 10.00 -).
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