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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 01.06.1992 - 2 S 288/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6122
VGH Baden-Württemberg, 01.06.1992 - 2 S 288/91 (https://dejure.org/1992,6122)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.06.1992 - 2 S 288/91 (https://dejure.org/1992,6122)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Juni 1992 - 2 S 288/91 (https://dejure.org/1992,6122)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erschlossensein eines Wohngrundstückes - Heranfahrmöglichkeit - tatsächliches Hindernis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1990 - 2 S 36/90

    Erschlossensein eines Grundstücks - Grundstückszufahrt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.06.1992 - 2 S 288/91
    Ein in einem Wohngebiet gelegenes Grundstück wird regelmäßig im Sinne des § 131 Abs. 1 BauGB erschlossen, wenn die Erschließungsanlage erlaubt, bis auf seine Höhe mit Versorgungsfahrzeugen und privaten Kraftfahrzeugen heranzufahren und es von dort - auch über einen Gehweg - zu betreten (wie BVerwGE 88, 70; Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats, zuletzt Beschluß vom 22.3.1990 - 2 S 36/90 -).

    Die hiergegen eingelegte Beschwerde hat der Senat durch Beschluß vom 22.3.1990 - 2 S 36/90 - im wesentlichen mit der Erwägung zurückgewiesen, daß das Grundstück der Kläger durch die Straße "I B" nicht im Sinne von § 131 Abs. 1 BauGB erschlossen werde.

    Rn. 14 Dem Senat lagen die Erschließungsbeitragsakten, die Umlegungsakten, die Bebauungsplanakten "L", die Akten des Verwaltungsgerichts Karlsruhe 7 K 209 und 210/89 sowie die Beschwerdeakten des Senats 2 S 36/90 vor; der Inhalt dieser Unterlagen war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Dieser Festsetzung ist ein beachtliches rechtliches Zugangshindernis zu entnehmen, das für nicht ausräumbar zu halten ist, weil es die Änderung des Bebauungsplans erforderte (vgl. dazu den Beschluß des Senats in dem vorläufigen Rechtsschutzverfahren vom 22.3.1990 - 2 S 36/90 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 25.1.1984, DVBl. 1984, 679 und auf das Urteil des Senats vom 20.4.1989 - 2 S 395/87 -).

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 22.3.1990 (aaO, S. 5) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 16.2.1973 - IV C 66.69 -, Buchholz 406.11, § 9 BBauG Nr. 10; Urteil vom 21.6.1974 - IV C 14.74 -, Buchholz 11, Art. 14 GG Nr. 148) ausgeführt, daß selbst die Festsetzung lediglich einer "öffentlichen Grünfläche" nur die Anlage und Unterhaltung einer begrünten Rasen- oder Parkfläche gestattet.

  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.06.1992 - 2 S 288/91
    Ein in einem Wohngebiet gelegenes Grundstück wird regelmäßig im Sinne des § 131 Abs. 1 BauGB erschlossen, wenn die Erschließungsanlage erlaubt, bis auf seine Höhe mit Versorgungsfahrzeugen und privaten Kraftfahrzeugen heranzufahren und es von dort - auch über einen Gehweg - zu betreten (wie BVerwGE 88, 70; Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats, zuletzt Beschluß vom 22.3.1990 - 2 S 36/90 -).

    Entgegen der Auffassung des Senats genüge nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere nach dem Urteil vom 1.3.1991 - 8 C 59.89 -, bei Wohngrundstücken regelmäßig für das Erschlossensein, wenn an das Grundstück mit Personenkraftwagen und Versorgungsfahrzeugen herangefahren und von der Straße, selbst unter Überquerung eines Gehwegs, das Grundstück ohne weiteres betreten werden könne.

    Für weitergehende bzw. geringere Anforderungen an das Erschlossensein bedarf es einer ausnahmsweisen besonderen Rechtfertigung (BVerwG, Urteil vom 1.3.1991, BVerwGE 88, 70 = VBlBW 1992, 9 = NVwZ 1991, 1090; Urteil vom 29.11.1991 - 8 C 105.89 -, BWGZ 1992, 168).

  • BVerwG, 24.04.1991 - 4 NB 24.90

    Bauplanungsrecht: Festsetzung einer Grünfläche bzw. Straßenrandbegrünung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.06.1992 - 2 S 288/91
    Auch der Umstand, daß sich die Festsetzung lediglich auf Teile der angrenzenden privaten Grundstücke erstreckt, steht ihrer Gültigkeit nicht entgegen (s. BVerwG, Beschluß vom 24.4.1991, NVwZ 1991, 877).

    Insoweit wäre zu erwägen, ob die durch den Bebauungsplan festgesetzte private Grünfläche bei der Ermittlung der Geschoßfläche berücksichtigt werden durfte (vgl. BVerwG, Beschluß vom 24.4.1991, aaO).

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.06.1992 - 2 S 288/91
    Es ist anerkannt, daß der Grundsatz von Treu und Glauben auch im öffentlichen Recht gilt (…s. etwa Erichsen-Martens, Allgemeines Verwaltungsrecht, 7. Aufl., § 10 II 7 und Fußn. 180;… Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 5. Aufl., § 3 Rdnrn. 28 und 29;… Wolff/Bachof, Verwaltungsrecht 1, 9. Aufl., § 44 III d; BVerwGE 44, 294, 298; NJW 1974, 2247, 2248).
  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 66.69

    Konkretisierungserfordernis bei Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.06.1992 - 2 S 288/91
    Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 22.3.1990 (…aaO, S. 5) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 16.2.1973 - IV C 66.69 -, Buchholz 406.11, § 9 BBauG Nr. 10; Urteil vom 21.6.1974 - IV C 14.74 -, Buchholz 11, Art. 14 GG Nr. 148) ausgeführt, daß selbst die Festsetzung lediglich einer "öffentlichen Grünfläche" nur die Anlage und Unterhaltung einer begrünten Rasen- oder Parkfläche gestattet.
  • BFH, 09.08.1989 - I R 181/85

    Treu und Glauben - Körperschaftsteuer - Parteispenden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.06.1992 - 2 S 288/91
    Deshalb ist durchaus anerkannt, daß über den Rechtsgedanken der Verwirkung hinaus, dessen Voraussetzungen hier ersichtlich nicht vorliegen, der Grundsatz von Treu und Glauben allgemein Anwendung findet (…Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 3. Aufl., Rdnr. 31; BVerwGE 48, 247, 251; sowie für den Geltungsbereich der Abgabenordnung: BFH, Urteil vom 09.08.1989, NJW 1990, 1251).
  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 86.81

    Verhältnis von Möglichkeit eines Zugangs und Vorliegen des Merkmals des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.06.1992 - 2 S 288/91
    Denn das Grundstück kann von dem Gehweg aus nicht "ohne weiteres" betreten werden, da die vorhandene steile Böschung ein tatsächliches, nicht in zumutbarer Weise ausräumbares Hindernis darstellt (hierzu s. BVerwGE 68, 41; 79, 283; Urteil vom 29.5.1991 - 8 C 67.89 -, NVwZ 1991, 1089).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 24.87

    Erschlossensein eines Grundstücks bei Bebauungshindernis infolge natürlicher …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.06.1992 - 2 S 288/91
    Denn das Grundstück kann von dem Gehweg aus nicht "ohne weiteres" betreten werden, da die vorhandene steile Böschung ein tatsächliches, nicht in zumutbarer Weise ausräumbares Hindernis darstellt (hierzu s. BVerwGE 68, 41; 79, 283; Urteil vom 29.5.1991 - 8 C 67.89 -, NVwZ 1991, 1089).
  • BVerwG, 23.05.1975 - IV C 73.73

    Gemeindlicher Anspruch auf Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.06.1992 - 2 S 288/91
    Deshalb ist durchaus anerkannt, daß über den Rechtsgedanken der Verwirkung hinaus, dessen Voraussetzungen hier ersichtlich nicht vorliegen, der Grundsatz von Treu und Glauben allgemein Anwendung findet (…Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 3. Aufl., Rdnr. 31; BVerwGE 48, 247, 251; sowie für den Geltungsbereich der Abgabenordnung: BFH, Urteil vom 09.08.1989, NJW 1990, 1251).
  • BVerwG, 21.06.1974 - IV C 14.74

    Nachbarklage gegen einen - nach dem Bebauungsplan - auf "öffentlicher Grünfläche" …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.06.1992 - 2 S 288/91
    Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 22.3.1990 (…aaO, S. 5) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 16.2.1973 - IV C 66.69 -, Buchholz 406.11, § 9 BBauG Nr. 10; Urteil vom 21.6.1974 - IV C 14.74 -, Buchholz 11, Art. 14 GG Nr. 148) ausgeführt, daß selbst die Festsetzung lediglich einer "öffentlichen Grünfläche" nur die Anlage und Unterhaltung einer begrünten Rasen- oder Parkfläche gestattet.
  • BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 67.89

    Erschließungsbeitragsrecht: "Erschlossen-Sein" eines Grundstücks bei ausräumbarem …

  • BVerwG, 29.11.1991 - 8 C 105.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands, …

  • BVerwG, 18.12.1973 - I C 34.72

    Erstattung eines Teilbetrages für Aufwendungen zur Erfüllung der …

  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.1989 - 2 S 395/87

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein bei Zu- und Ausfahrtsverbot

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1993 - 1 S 2302/92

    Anweisung der Rechtsaufsichtsbehörde an die Gemeinde, Erschließungsbeiträge zu …

    Rn. 25 Schließlich steht der Beitragserhebung auch nicht der - im Erschließungsbeitragsrecht nur in seltenen Fällen Platz greifende (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 1.6.1992 - 2 S 288/91 -) - Grundsatz von Treu und Glauben entgegen.

    Für einen Verstoß gegen Treu und Glaube reicht eine sich im nachhinein als unwirksam erweisende Zusicherung nicht aus; hinzu kommen muß vielmehr, daß die Gemeinde auch in der Folgezeit ein Verhalten an den Tag gelegt hat, das der Beitragspflichtige als Bestätigung des Inhalts der abgegebenen Erklärung verstehen konnte (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 1.6.1992, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.1994 - 2 S 3009/93

    Erschließungsbeitrag: Vergünstigungsregelung für mehrfach erschlossene …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat angeschlossen hat, wird ein Grundstück in einem qualifiziert beplanten Wohngebiet durch eine Anbaustraße im Sinne von § 131 Abs. 1 S. 1 BauGB bereits dann erschlossen, wenn mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen bis zur Höhe des Grundstücks gefahren und es von da ab betreten werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.6.1993, KStZ 1993, 214; BVerwG, Urteil vom 1.3.1991, BVerwGE 88, 79 = VBlBW 1992, 9; BVerwG, Urteil vom 29.11.1991, BWGZ 1992, 168; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 1.6.1992 - 2 S 288/91 -).
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