Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 11.12.1986 - 2 S 3160/84 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 04.10.1984 - 8 K 109/84
- VGH Baden-Württemberg, 11.12.1986 - 2 S 3160/84
Wird zitiert von ... (8)
- VGH Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 2 S 434/07
Verteilungsmaßstab für die Erhebung eines Abwasserbeitrags
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Urteil vom 11.12.1986 - 2 S 3160/84 -) zwingt das Vorteilsprinzip den Ortsgesetzgeber ferner grundsätzlich nicht, in der Abwasserbeitragssatzung einen sog. Artzuschlag für gewerblich oder industriell genutzte oder nutzbare Grundstücke vorzusehen (a.A. OVG Münster, Urteil vom 24.10.1995 - 15 A 890/90 - NWVBl. 1996, 232). - VGH Baden-Württemberg, 15.11.1990 - 2 S 3022/89
Zu den Grundsätzen bei der Erhebung von Entwässerungsbeiträgen; hier: …
Rn. 19 Es ist in der Rechtsprechung des erk. Senats seit langem anerkannt, daß die Nutzungsfläche, die sich durch Vervielfachung der Grundstücksfläche mit einem von der Geschoßzahl abhängigen Nutzungsfaktor ergibt (vgl. §§ 24, 26 AbwS 89), den Anforderungen genügt, die der Begriff des Vorteils im Sinne des § 10 KAG an die Bemessung der Entwässerungsbeiträge stellt (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8.3.1984 -- 2 S 925/83 --, BWGZ 1984, 592; Urteil vom 23.7.1984 -- 2 S 1690/82 --; Urteil vom 11.12.1986 -- 2 S 3160/84 --; Urteil vom 12.10.1989 -- 2 S 2107/87 --; Urteil vom 14.12.1989 -- 2 S 2905/87 --; vgl. ferner zum Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urteil vom 26.1.1979 -- 4 C 61 -- 68 und 80 -- 84.75 --, BVerwGE 57, 240).Rn. 20 Ebenfalls in Einklang mit der Rechtsprechung des erk. Senats hat das Verwaltungsgericht eingehend dargelegt, daß vorliegend das Vorteilsprinzip des § 10 Abs. 3 S. 1 KAG in Verb. mit dem Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG es nicht gebietet, für gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke in der Satzung einen Artzuschlag festzusetzen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.12.1986 -- 2 S 3160/84 -- mit zahlr. weiteren Nachweisen).
- VGH Baden-Württemberg, 29.04.1993 - 2 S 2794/91
Erhebung von Erschließungsbeiträgen, hier: Verteilungsmaßstab für bebaute oder …
Nach der Rechtsprechung des Senats und des Bundesverwaltungsgerichts ist eine solche Satzungsregelung mit dem grundsätzlich am zulässigen Maß der baulichen Ausnutzbarkeit orientierten Vorteilsprinzip vereinbar (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil v. 11.12.1986 - 2 S 3160/84 -, VGH Bad.-Württ., Urteil v. 11.2.1993 - 2 S 972/91 - BVerwG, Urteil v. 26.1.1979, BVerwGE 57, 240).
- VGH Baden-Württemberg, 12.10.1989 - 2 S 2107/87
Berechnung von Kanalbeiträgen
Die Nutzungsfläche, die sich durch Vervielfachen der Grundstücksfläche mit einem von der Geschoßzahl abhängigen Nutzungsfaktor ergibt (vgl. §§ 24 Abs. 1, 26 AbwS 1988), genügt den Anforderungen, die der Begriff des Vorteils i.S.d. § 10 KAG an die Bemessung der Entwässerungsbeiträge stellt (ständige Rechtsprechung des VGH Bad.-Württ.; vgl. Urteile vom 08.03.1984 - 2 S 925/83 -, BWGZ 1984, 592; Urteil vom 23.07.1984 - 2 S 1690/82 - Urteil vom 11.12.1985 - 2 S 3160/84 - vgl. ferner zum Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urteil vom 26.01.1979 - 4 C 61-68 und 80-84.75 -, BVerwGE 57, 240/246 f. [BVerwG 26.01.1979 - BVerwG 4 C 61.75] ). - VGH Baden-Württemberg, 05.11.1992 - 2 S 152/90
Beitragserhebung: Verbot der Doppelbelastung - Unklarheiten über bereits erfolgte …
Eine Entstehung der Beitragspflicht scheiterte bereits daran, daß das genannte Satzungsrecht wegen mehrerer Rechtsmängel ungültig war (z.B. berücksichtigte der Verteilungsmaßstab in § 4 der Satzung vom 11.8.1965 nur die Grundstücksflächen und war daher mit dem Vorteilsprinzip des § 10 KAG nicht vereinbar; vgl. Urteil des Senats vom 11.12.1986 - 2 S 3160/84 -). - VGH Baden-Württemberg, 17.11.1988 - 2 S 1324/86
Entwässerungsbeitrag - nomineller Kostenbegriff
Eine ungültige Satzungsvorschriftüber den Beitragssatz kann - wie auch sonstige Satzungsvorschriften - lediglich dadurch geheilt werden, dass die Vorschrift über den Beitragssatz neu beschlossen und verkündet wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluss vom 17.7.1984 - 2 S 1352/81 -, BWVPr 1984, 278 = VBlBW 1985, 190; Urteil vom 11.12.1986 - 2 S 3160/84 -). - VGH Baden-Württemberg, 11.07.1991 - 2 S 3365/89
Erschließungsbeitrag: Umfang der Überprüfung durch das Gericht - Bezeichnung der …
Gleiches gilt für die Beitragssatzung der Beklagten vom 18.9.1984, die dieselbe Regelung in § 3 Abs. 1 enthält und darüber hinaus in § 7 Abs. 5 eine Verteilungsregelung aufweist, die ebenfalls nicht hinreichend bestimmt ist (vgl. insoweit Urteil des Senats vom 11.12.1986 - 2 S 3160/84 --). - VGH Baden-Württemberg, 11.02.1993 - 2 S 972/91
Abwasserbeitrag; Berücksichtigung der rückwärtigen Teilfläche eines Grundstücks …
Nicht zu beanstanden ist, daß § 26 Abs. 4 AbwS für bebaute Grundstücke des nichtbeplanten Innenbereichs auf die tatsächlich vorhandenen Geschosse und bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken auf die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Geschosse abstellt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.12.1986 - 2 S 3160/84 -).
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