Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 24.10.1996 - 2 S 3284/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Normenkontrolle einer Abfallgebührensatzung: Erhebung einer lenkenden Gebühr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VBlBW 1997, 17 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76
Gebührengesetz NRW
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.10.1996 - 2 S 3284/95
Daß weiterhin eine Lenkung durch Gebühr deren Wesen nicht widerspricht, ist im übrigen allgemein anerkannt (grundlegend BVerfG, Beschluß vom 6.2.1979, BVerfGE 50, 217, 226 ff.; vgl. ferner Breuer/Faßbender, WiVerw 1995, 1, 27 m.w.N.).Rn. 24 In Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG ist weiterhin - eingrenzend - zu fordern, daß die lenkende Gebühr nicht völlig unabhängig von der "staatlichen" Leistung festgesetzt werden darf (so BVerfG, Beschluß vom 6.2.1979, aaO).
- VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94
Mitteilung von Tagesordnungspunkten; Entwicklungs- und Verwaltungskosten in …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.10.1996 - 2 S 3284/95
Rn. 18 Über die Höhe des Gebührensatzes hat der Kreistag als zuständiges Rechtssetzungsorgan (§ 18 LKrO) innerhalb der gesetzlichen Schranken nach pflichtgemäßem Ermessen zu beschließen (vgl. hierzu insbesondere den Normenkontrollbeschluß des Senats vom 27.2.1996, VBlBW 1996, 382 m.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 27.04.2023 - 2 S 1/22
Normenkontrollantrag gegen eine Abfallwirtschaftssatzung; Erhebung eines …
Rn. 263 Sieht eine Gebührensatzung - wie die streitgegenständlichen Abfallwirtschaftssatzungen - verschiedene Benutzergruppen oder Teilleistungsbereiche mit unterschiedlichen Gebührenmaßstäben vor und belastet sie die Benutzer eines Teilleistungsbereichs mit Kosten eines anderen, selbständig nutzbaren Teilleistungsbereichs, kann dies gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz verstoßen, wenn diese Quersubventionierung nicht - etwa durch einen zulässigen Lenkungszweck (vgl. für Abfallgebühren § 18 Abs. 1 Nr. 1 KAG ) - sachlich gerechtfertigt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 16.06.1999 - 2 S 782/98 - juris Rn. 83 ff. zum unrechtmäßigen Ausgleich eines Defizits bei den Gebühren für Selbstanlieferer gewerblicher Abfälle durch einen entsprechend erhöhten Gebührensatz bei den Hausmüllgebühren; Beschluss vom 24.10.1996 - 2 S 3284/95 - juris Rn. 20 ff.; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 20.12.2000 - 11 C 7.00 - BVerwGE 112, 297, juris Rn. 33 ff. zur zulässigen Quersubventionierung der Gebühren für die Biotonne;… Faiß, Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, § 14 Rn. 9; Gössl in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg, § 14 Anm. 3.1, § 18 Anm. 5 f.; Hafner, Praxishandbuch Kommunales Gebührenrecht in Baden-Württemberg, 10.01 Nr. 1.3, 10.03 Nr. 2, 12.05 Nr. 1.2;… zum nordrhein-westfälischen Landesrecht Brüning in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 211 ff.). - VGH Hessen, 15.04.2026 - 5 A 1027/25
Zur Rechtmäßigkeit einer kommunalen Wasserverbrauchsteuer
Lenkungszwecke können auch unter Beachtung der im Übrigen geltenden Gebührengrundsätze mit einer Gebühr verbunden werden (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Oktober 1995 - 2 S 3284/95 -, juris Rdnrn. 19 f.;… zum Ganzen Vetter in Christ/Oebbecke, Handbuch Kommunalabgabenrecht, 2. Aufl. 2022, Rdnr. D 32 ff. m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 2 S 782/98
Normenkontrolle einer Abfallgebührensatzung: Gebührenkalkulation nach …
Er hat dabei aber zugleich darauf abgehoben, daß sich bei der Kostenzuordnung auch Schranken aus dem Äquivalenzprinzip und dem Gleichbehandlungsgebot ergeben (dazu der Normenkontrollbeschluß vom 24.10.1996 - 2 S 3284/95). - VGH Baden-Württemberg, 23.01.2003 - 2 S 1237/02
Ingenieurkammer; Planverfasserliste; Listengebühr; Nicht-Mitglied
Es fordert als gebührenrechtlicher Ausdruck des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, dass die Gebühr nicht in einem Missverhältnis zu der von dem Träger öffentlicher Verwaltung erbrachten Leistung stehen darf (dazu etwa der Normenkontrollbeschluss des Senats vom 24.10.1996 - 2 S 3284/95 - m.w.N.).
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