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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 01.08.2022 - 2 S 3368/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,23196
VGH Baden-Württemberg, 01.08.2022 - 2 S 3368/21 (https://dejure.org/2022,23196)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.08.2022 - 2 S 3368/21 (https://dejure.org/2022,23196)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. August 2022 - 2 S 3368/21 (https://dejure.org/2022,23196)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Rundfunkbeitragspflicht und Tilgungsbestimmung in Fürzahlerfällen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rundfunkbeitrag; Leistung durch Dritte; Fürzahler; Objektiver Empfängerhorizont; Rundfunkbeitragskonto; Änderungsmeldung; Änderungsmitteilung; Abmeldung; Hinweispflicht

  • rechtsportal.de

    Heranziehung eines Beitragspflichtigen zum privaten Rundfunkbeitrag i.R.e. Umzugs; Auslegung der Tilgungsbestimmung im Rundfunkbeitragsrecht

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bei gleichzeitiger Tilgung für einen Dritten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • OVG Bremen, 10.03.2021 - 1 LA 336/20

    Erfüllung der eigenen Rundfunkbeitragspflicht oder derjenigen eines anderen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.2022 - 2 S 3368/21
    Rn. 31 1. Für die Beurteilung der Frage, ob durch eine Zahlung die eigene Rundfunkbeitragsschuld getilgt oder - als sogenannter Fürzahler - auf die Beitragsschuld eines Dritten geleistet wird, ist die Regelung in § 267 BGB entsprechend anzuwenden (…vgl. zur entsprechenden Anwendbarkeit im öffentlichen Recht Grüneberg in Grüneberg, BGB, 81. Aufl., § 267 Rn. 1;… Krüger in MüKo, BGB, 9. Aufl., § 267 Rn. 3; für das Rundfunkgebühren-/Rundfunkbeitragsrecht OVG Bremen, Beschluss vom 10.03.2021 - 1 LA 336/20 - juris Rn. 3; VG Saarlouis…, Urteil vom 08.09.2019 - 6 K 1219/17 - juris Rn. 25; vgl. auch Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 20.11.2009 - 4 LA 709/07 - juris Rn. 8).

    Durch irrtumsbedingte Zahlung der Rundfunkbeiträge für einen anderen Rundfunkbeitragspflichtigen wird der Leistende - wenn er einen zurechenbaren Rechtsschein gesetzt hat - nicht von der eigenen Rundfunkbeitragspflicht frei (vgl. auch OVG Bremen, Beschluss vom 10.03.2021, aaO juris Rn. 3; VG Saarlouis…, Urteil vom 18.09.2019, aaO juris Rn. 27; VG Magdeburg…, Urteil vom 20.08.2018 - 6 A 58/17 - juris Rn. 30).

    Rn. 39 Der Umstand, dass aufgrund der Änderungsmitteilung vom 24.11.2010 nicht H. B. und damit der Gebührenschuldner selbst, sondern die Klägerin als Fürzahlerin auf dessen Gebührenschuld leistete, verpflichtete den Beklagten auch nicht zu weiteren Nachforschungen oder Nachfragen (vgl. dazu OVG Bremen, Beschluss vom 10.03.2021, aaO juris Rn. 8; VG Magdeburg…, Urteil vom 20.08.2018, aaO juris Rn. 30).

    Die personenbezogene Führung der Beitragskonten durch den Beklagten ist gesetzlich zwingend (vgl. dazu etwa auch OVG Bremen, Beschluss vom 10.03.2021, aaO juris Rn. 6; VG Saarlouis…, Urteil vom 18.09.2019, aaO juris Rn. 31).

  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.2022 - 2 S 3368/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16, u.a. - juris Rn. 107) ist der abzugeltende Vorteil der Möglichkeit der Nutzung des Rundfunkangebots immer personenbezogen zu verstehen, da es auf denjenigen Vorteil aus dem Rundfunkempfang ankommt, den die Beitragspflichtigen selbst und unmittelbar ziehen können.

    Der Rundfunkbeitrag wird damit für die jeweils individualisierte Möglichkeit des Rundfunkempfangs durch die einzelne Person erhoben (vgl. BVerfG, Urteil vom 18.07.2018, aaO juris Rn. 60).

    Gerade deshalb und damit zur Entlastung der Rundfunkanstalten hat der Gesetzgeber mit den Vorschriften zur anlassbezogenen Meldedatenübermittlung einerseits und zum stichtagsbezogenen Meldedatenabgleich andererseits diesen ein geeignetes Instrumentarium zur Verfügung gestellt, damit sie ihren Datenbestand "auf dem Laufenden halten" können und strukturelle Erhebungs- und Vollzugsdefizite im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot der Belastengleichheit (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16, u. a. - juris Rn. 72 ff.) vermieden werden.

  • BGH, 13.03.2014 - IX ZR 147/11

    Insolvenzeröffnungswirkung: Unwirksamkeit einer Leistungsbestimmung des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.2022 - 2 S 3368/21
    Rn. 32 Nach § 267 Abs. 1 BGB führt die Leistung eines Dritten - hier der Klägerin - nur dann zur Schulderfüllung, wenn der Dritte mit dem Willen leistet, die Verpflichtung des Schuldners - hier des H. B. - zu tilgen, und dies auch zum Ausdruck bringt; maßgeblich kommt es dabei aber nicht auf den tatsächlichen inneren Willen des Dritten an, sondern darauf, wie dessen Verhalten bei objektiver Betrachtung aus der Sicht des Zuwendungsempfängers zu beurteilen ist (…ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. etwa Urteil vom 31.01.2018 - XIII ZR 39/17 - juris Rn. 26;… Urteil vom 27.09.2017 - IV ZR 39/16 - juris Rn. 17; Urteil vom 13.03.2014 - IX ZR 147/11 - juris Rn. 16;… Urteil vom 08.04.2003 - VI ZR 423/01 - juris Rn. 14).

    Nach den allgemeinen Grundsätzen der Rechtsscheinlehre kann es auf den Empfängerhorizont allerdings nur insoweit ankommen, als der Leistende zurechenbar einen Rechtsschein gesetzt hat (BGH, Urteil vom 13.03.2014, aaO juris Rn. 17;… vgl. auch Bittner/Kolbe in Staudinger, BGB, § 267 Rn. 8 mwN).

  • BGH, 27.09.2017 - IV ZR 39/16

    Bereicherungsrechtlicher Anspruch eines Vereinsmitglieds auf Erstattung einer …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.2022 - 2 S 3368/21
    Rn. 32 Nach § 267 Abs. 1 BGB führt die Leistung eines Dritten - hier der Klägerin - nur dann zur Schulderfüllung, wenn der Dritte mit dem Willen leistet, die Verpflichtung des Schuldners - hier des H. B. - zu tilgen, und dies auch zum Ausdruck bringt; maßgeblich kommt es dabei aber nicht auf den tatsächlichen inneren Willen des Dritten an, sondern darauf, wie dessen Verhalten bei objektiver Betrachtung aus der Sicht des Zuwendungsempfängers zu beurteilen ist (…ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. etwa Urteil vom 31.01.2018 - XIII ZR 39/17 - juris Rn. 26; Urteil vom 27.09.2017 - IV ZR 39/16 - juris Rn. 17;… Urteil vom 13.03.2014 - IX ZR 147/11 - juris Rn. 16;… Urteil vom 08.04.2003 - VI ZR 423/01 - juris Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 20.11.2009 - 4 LA 709/07

    Anwendung der Vorschriften des Einführungsgesetzbuches zum Bürgerlichen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.2022 - 2 S 3368/21
    Rn. 31 1. Für die Beurteilung der Frage, ob durch eine Zahlung die eigene Rundfunkbeitragsschuld getilgt oder - als sogenannter Fürzahler - auf die Beitragsschuld eines Dritten geleistet wird, ist die Regelung in § 267 BGB entsprechend anzuwenden (…vgl. zur entsprechenden Anwendbarkeit im öffentlichen Recht Grüneberg in Grüneberg, BGB, 81. Aufl., § 267 Rn. 1;… Krüger in MüKo, BGB, 9. Aufl., § 267 Rn. 3; für das Rundfunkgebühren-/Rundfunkbeitragsrecht OVG Bremen…, Beschluss vom 10.03.2021 - 1 LA 336/20 - juris Rn. 3; VG Saarlouis…, Urteil vom 08.09.2019 - 6 K 1219/17 - juris Rn. 25; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 20.11.2009 - 4 LA 709/07 - juris Rn. 8).
  • VG Saarlouis, 18.09.2019 - 6 K 1219/17

    Erfüllung der eigenen Rundfunkbeitragspflicht oder derjenigen eines anderen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.2022 - 2 S 3368/21
    Rn. 31 1. Für die Beurteilung der Frage, ob durch eine Zahlung die eigene Rundfunkbeitragsschuld getilgt oder - als sogenannter Fürzahler - auf die Beitragsschuld eines Dritten geleistet wird, ist die Regelung in § 267 BGB entsprechend anzuwenden (…vgl. zur entsprechenden Anwendbarkeit im öffentlichen Recht Grüneberg in Grüneberg, BGB, 81. Aufl., § 267 Rn. 1;… Krüger in MüKo, BGB, 9. Aufl., § 267 Rn. 3; für das Rundfunkgebühren-/Rundfunkbeitragsrecht OVG Bremen…, Beschluss vom 10.03.2021 - 1 LA 336/20 - juris Rn. 3; VG Saarlouis, Urteil vom 08.09.2019 - 6 K 1219/17 - juris Rn. 25; vgl. auch Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 20.11.2009 - 4 LA 709/07 - juris Rn. 8).
  • VG Magdeburg, 20.08.2018 - 6 A 58/17

    Erfüllung der Rundfunkbeitragspflicht eines anderen Rundfunkbeitragspflichtigen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.2022 - 2 S 3368/21
    Durch irrtumsbedingte Zahlung der Rundfunkbeiträge für einen anderen Rundfunkbeitragspflichtigen wird der Leistende - wenn er einen zurechenbaren Rechtsschein gesetzt hat - nicht von der eigenen Rundfunkbeitragspflicht frei (vgl. auch OVG Bremen…, Beschluss vom 10.03.2021, aaO juris Rn. 3; VG Saarlouis…, Urteil vom 18.09.2019, aaO juris Rn. 27; VG Magdeburg, Urteil vom 20.08.2018 - 6 A 58/17 - juris Rn. 30).
  • OVG Sachsen, 18.12.2024 - 5 A 443/22

    Rundfunkbeitrag; Fürzahler; Für-Zahler; Rundfunkbeitragskonto; Personenbezogen; …

    Dies gilt auch, wenn der Beitragsschuldner umgezogen ist und die Beitragspflicht deswegen im Hinblick auf die neue Wohnung besteht, weil die Rundfunkbeitragskonten von den Landesrundfunkanstalten zu Recht personenbezogen geführt werden (wie VGH BW, Urt. v. 1. August 2022 - 2 S 3368/21 -, juris Rn. 43).

    Rn. 29 Für die Beurteilung der Frage, ob durch eine Zahlung die eigene Rundfunkbeitragsschuld getilgt oder - als sogenannter Fürzahler - auf die Beitragsschuld eines Dritten geleistet wird, ist § 267 BGB (i. V. m. § 366 BGB) entsprechend anwendbar (…SächsOVG, Urt. v. 5. Mai 2021 - 5 A 376/20 -, juris Rn. 38; VGH BW, Urt. v. 1. August 2022 - 2 S 3368/21 -, juris Rn. 31;… OVG Bremen, Beschl. v. 10. März 2021 - 1 LA 336/20 -, juris Rn. 5;… VG Lüneburg, Urt. v. 9. Mai 2022 - 3 A 371/21 -, juris Rn. 33;… VG München, Urt. v. 14. März 2023 - M 26a K 21.2901 -, juris Rn. 21;… VG Köln, Beschl. v. 13. Februar 2023 - 6 L 91/23 -, juris Rn. 5;… VG Arnsberg, Urt. v. 24. März 2020 - 5 K 2691/19 -, juris Rn. 54;… VG Saarlouis, Urt. v. 18. September 2019 - 6 K 1219/17 -, juris Rn. 25;… ebenso zur früheren Rechtslage: VG München, Urt. v. 31. August 2007 - M 6b K 04.4561 -, juris Rn. 17).

    Maßgeblich kommt es dabei nicht auf den tatsächlichen inneren Willen des Dritten, sondern darauf an, wie dessen Verhalten bei objektiver Betrachtung aus der Sicht des Zuwendungsempfängers zu beurteilen ist (VGH BW, Urt. v. 1. August 2022 - 2 S 3368/21 -, juris Rn. 32 m. w. N. zur st. Rspr. des BGH).

    Durch irrtumsbedingte Zahlung der Rundfunkbeiträge für einen anderen Rundfunkbeitragspflichtigen wird der Leistende, wenn dessen fehlender Fremdtilgungswille nicht hinreichend erkennbar wird, nicht von der eigenen Rundfunkbeitragspflicht frei (VGH BW, Urt. v. 1. August 2022 - 2 S 3368/21 -, juris Rn. 33;… VG München, Urt. v. 14. März 2023 - M 26a K 21.2901 -, juris Rn. 22;… VG Arnsberg, Urt. v. 24. März 2020 - 5 K 2691/19 -, juris Rn. 54;… VG Saarlouis, Urt. v. 18. September 2019 - 6 K 1219/17 -, juris Rn. 25;… VG Magdeburg, Urt. v. 20. August 2018 - 6 A 58/17 -, juris Rn. 30).

    Nach den allgemeinen Grundsätzen der Rechtsscheinlehre kann es auf den Empfängerhorizont allerdings nur insoweit ankommen, als der Leistende zurechenbar einen Rechtsschein gesetzt hat (…vgl. BGH, Urt. v. 13. März 2014 - IX ZR 147/11 -, juris Rn. 16 f.; mit Blick auf Rundfunkbeiträge: VGH BW, Urt. v. 1. August 2022 - 2 S 3368/21 -, juris Rn. 32;… VG München, Urt. v. 14. März 2023 - M 26a K 21.2901 -, juris Rn. 21;… VG Köln, Beschl. v. 13. Februar 2023 - 6 L 91/23 -, juris Rn. 5).

    Auch aus § 8 RBStV ergibt sich, dass die Beitragsnummer und damit das Beitragskonto personenbezogen und nicht wohnungsbezogen vergeben werden (vgl. § 8 Abs. 5 Nr. 3 RBStV: "die Beitragsnummer des für die neue Wohnung in Anspruch genommenen Beitragsschuldners")." (VGH BW, Urt. v. 1. August 2022 - 2 S 3368/21 -, juris Rn. 43).

    Des Weiteren sind die möglichen Gründe für eine Änderung der Kontoinhaberschaft ebenso vielfältig wie die denkbaren Fallgestaltungen, in denen ein Dritter für eine andere Person die Rundfunkbeitragsschuld mit Erfüllungswirkung begleicht, z. B. Eltern für ihre volljährigen, noch in Ausbildung befindlichen Kinder (vgl. VGH BW, Urt. v. 1. August 2022 - 2 S 3368/21 -, juris Rn. 39;… VG Arnsberg, Urt. v. 24. März 2020 - 5 K 2691/19 -, juris Rn. 54, VG Magdeburg, Urt. v. 20. August 2018 - 6 A 58/17 -, juris Rn. 30).

    Soweit die Klägerin der Auffassung ist, ein in der Wohnung verbleibender Beitragsschuldner müsse davor geschützt werden, dass er nicht für eine aus der Wohnung ausgezogene Person weiterhin Beiträge leiste, ohne darüber informiert zu werden, verkennt sie - unabhängig davon, inwieweit eine Verletzung von Nachforschungs- und Hinweispflichten durch den Beklagten überhaupt Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit des streitgegenständlichen Festsetzungsbescheides haben könnte (vgl. hierzu VGH BW, Urt. v. 1. August 2022 - 2 S 3368/21 -, juris Rn. 46) - die Regelungssystematik und den Regelungszweck des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages.

    Gerade deshalb und damit zur Entlastung der Rundfunkanstalten hat der Gesetzgeber mit den Vorschriften zur anlassbezogenen Meldedatenübermittlung einerseits und zum stichtagsbezogenen Meldedatenabgleich andererseits diesen ein geeignetes Instrumentarium zur Verfügung gestellt, damit sie ihren Datenbestand "auf dem Laufenden halten" können und strukturelle Erhebungs- und Vollzugsdefizite im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot der Belastengleichheit (vgl. dazu BVerfG…, Urteil vom 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16, u. a. - juris Rn. 72 ff.) vermieden werden." (VGH BW, Urt. v. 1. August 2022 - 2 S 3368/21 -, juris Rn. 50).

    Rn. 44 Da vor diesem Hintergrund vorliegend bereits keine Veranlassung für den Beklagten zu weiteren Nachforschungen bestand, muss sich der Senat nicht näher mit der Frage auseinandersetzen, inwieweit der Beklagte überhaupt dazu berechtigt wäre, Daten bei dem bisherigen Beitragspflichtigen (hier: Herrn B.....) über etwaige frühere Mitbewohner oder Daten bei einem Fürzahler über die Gründe der Fürzahlung zu erheben (eine Rechtsgrundlage hierfür ablehnend: VGH BW, Urt. v. 1. August 2022 - 2 S 3368/21 -, juris Rn. 51 f.).

    Dass die Klägerin nach ihrem Vortrag irrtümlich annahm, mit den fortgeführten Abbuchungen ab Januar 2017 die Rundfunkbeitragspflicht für ihre Wohnung in der R............................, zu erfüllen, stellt einen unbeachtlichen Motivirrtum dar (ebenso: VGH BW, Urt. v. 1. August 2022 - 2 S 3368/21 -, juris Rn. 44), der keinen Niederschlag in der Tilgungsbestimmung der Abbuchungen gefunden hat und damit auch nichts an der Zurechenbarkeit des von ihr gesetzten Rechtsscheins ändert.

  • VGH Bayern, 07.11.2022 - 15 CS 22.1998

    Anordnung der Unterlassung des Baubeginns - Baugenehmigungsfiktion

    Insofern erscheint es unter bestimmten Voraussetzungen denkbar, dass sich die Bauaufsichtsbehörde ihrerseits auf den - auf den Treu und Glauben beruhenden - allgemeinen Rechtsgrundsatz "dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est" (…zu dessen grundsätzlicher Geltung auch im Verwaltungsrecht insbesondere als behördliche Gegeneinrede vgl. BVerwG, U.v. 9.8.2016 - 4 C 5.15 - BVerwGE 156, 1 = juris Rn. 17; VGH BW, U.v. 1.8.2022 - 2 S 3368/21 - juris Rn. 46) berufen kann, wenn das streitgegenständliche Vorhaben tatsächlich am Maßstab von § 34 BauGB materiell rechtswidrig sein sollte und deshalb eine Gegensteuerungsmöglichkeit über eine auf Art. 48 BayVwVfG gestützte Rücknahme der fingierten Baugenehmigung zur Verfügung steht.
  • OVG Hamburg, 09.01.2025 - 5 Bf 241/24

    Zur Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge für eine Wohnung, in der sich eine …

    Welcher Beitragsschuld die Zahlung eines Beitragspflichtigen zuzuordnen ist, richtet sich danach, wie dessen Verhalten bei objektiver Betrachtung aus der Sicht des Zuwendungsempfängers - der Rundfunkanstalt - zu /beurteilen ist (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 1.8.2022, 2 S 3368/21, juris LS 2, Rn. 32;… VG München, Urt. v. 14.3.2023, M 26a K 21.2901, juris Rn. 22;… VG Saarlouis, Urt. v. 18.9.2019, 6 K 1219/17, juris Rn. 27).

    Rn. 12 Wenn der Kläger dem im Rahmen des Berufungszulassungsverfahrens entgegenhält, er sei fortwährend davon ausgegangen, dass die vom Beklagten vergebene Beitragsnummer ausschließlich seine Wohnung betroffen habe und er seine Zahlungen nur in Bezug auf die dafür geltende Beitragspflicht geleistet habe, kann er hiermit schon deshalb nicht durchdringen, weil es auf den bei ihm tatsächlich bestehenden inneren Leistungs- bzw. Tilgungswillen insoweit nicht ankommt (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 1.8.2022, 2 S 3368/21, juris Rn. 32;… VG München, Urt. v. 14.3.2023, M 26a K 21.2901, juris Rn. 22;… VG Saarlouis, Urt. v. 18.9.2019, 6 K 1219/17, juris Rn. 27).

  • VG München, 14.03.2023 - M 26a K 21.2901

    Rundfunkbeitrag, Fürzahler-Thematik, Maßgeblichkeit des objektiven …

    Für die Beurteilung der Frage, ob durch eine Zahlung die eigene Rundfunkbeitragsschuld getilgt oder - als sogenannter Fürzahler - auf die Beitragsschuld eines Dritten geleistet wird, ist die Regelung in § 267 BGB entsprechend anzuwenden (vgl. VGH Baden-Württemberg, U.v. 01.08.2022 - 2 S 3368/21 - juris, Rn. 31 ff mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Durch irrtumsbedingte Zahlung der Rundfunkbeiträge für einen anderen Rundfunkbeitragspflichtigen wird der Leistende - wenn er einen zurechenbaren Rechtsschein gesetzt hat - nicht von der eigenen Rundfunkbeitragspflicht frei (vgl. VGH Baden-Württemberg, U.v. 01.08.2022 - 2 S 3368/21 - juris, Rn. 33).

  • VG Sigmaringen, 05.10.2022 - 5 K 1940/21

    Rundfunkbeitrag; Monatsbeitrag; Beginn der Zahlungspflicht; Umzug; doppelte …

    Dabei geht die Kammer weiter davon aus, dass der Kläger - jedenfalls für den Februar 2021 - auch nicht (nachträglich) für seinen vorherigen Aufenthalt in einem Hotel-Apartment zum Beitrag veranlagt wird (vgl. zu den Voraussetzungen ohnehin: BVerwG, Beschluss vom 08.06.2020 - 6 B 50.19 -, K&R 2021, 68), nachdem der Beklagte selbst im Schreiben vom 31.08.2022 klargestellt hat, dass und warum die personenbezogene Führung von Beitragskonten (dazu: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.08.2022 - 2 S 3368/21 -, juris) eine solche doppelte Beitragserhebung für einen "Umzugsmonat" gerade ausschließt.
  • VG Köln, 13.02.2023 - 6 L 91/23
    Rn. 7 Vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 10.03.2021 - 1 LA 336/20 -, juris, Rn. 5; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.02.2022 - 2 S 3368/21 -, juris, Rn. 32 f. m. w. N.
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