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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 2 S 360/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2564
VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 2 S 360/03 (https://dejure.org/2003,2564)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.09.2003 - 2 S 360/03 (https://dejure.org/2003,2564)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. September 2003 - 2 S 360/03 (https://dejure.org/2003,2564)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Befreiung von Rundfunkgebührenpflicht

  • Judicialis

    BefrVO § 1 Abs. 1 Nr. 3; ; BefrVO § 1 Abs. 1 Nr. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BefrVO § 1 Abs. 1 Nr. 3; BefrVO § 1 Abs. 1 Nr. 7
    Sonstige Abgaben - Rundfunkgebührenpflicht, Befreiung, Einkommensgrenze, Behinderung, Antrag, Glaubhaftmachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Einhaltung der Einkommensgrenze für die Rundfunkgebührenbefreiung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1683 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2004, 260
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (8)

  • BSG, 28.06.2000 - B 9 SB 2/00 R

    Nachteilsausgleich "RF" bei psychischen Störungen, Vereinbarkeit mit …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 2 S 360/03
    Zum Befreiungstatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 3 BefrVO und dem Grundsatz der verhältnismäßigen Gleichbehandlung aller (Rundfunk-)Nutzer (vgl. u.a. Bundessozialgericht, Urteil vom 28.6.2000, NJW 2001, 1966).

    Allerdings ist wegen des Hinweises des Beklagten auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 28.6.2000, NJW 2001, 1966) zur Vermeidung von künftigen Streitigkeiten darauf hinzuweisen, dass die Beteiligten (der Schwerbehinderte, die Gerichte, Behörden und Landesrundfunkanstalten) an die Feststellungen der Sozialbehörden gebunden sind, die Voraussetzungen des Nachteilsausgleichs RF (§ 4 Abs. 4 SchwbG) seien beim Kläger gegeben (…zur dahingehenden Bindungswirkung BVerwG, Urt. v. 11.7.1985 - 7 C 44.83 -, BVerwGE 72, 8), und für das Rundfunkrecht aber weiterhin auch zu gelten hat, dass die begehrte Gebührenbefreiung solange nicht möglich ist, wie nicht der RF-Vermerk in dem Ausweis des Betroffenen über seine Schwerbehinderteneigenschaft eingetragen ist (so Senat, Urteil vom 29.6.1993 - 2 S 3062/92).

  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 11.94

    Sozialhilfe - Deutsche im Ausland - Gewöhnlicher Aufenthalt - Untätigkeitsklage - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 2 S 360/03
    Auszugehen ist dabei von dem Grundsatz, dass der von einer Rechtsvorschrift geforderte Antrag vor der Klageerhebung bei der Behörde zu stellen ist, und bei der Verpflichtungsklage, um die es hier geht, das Stellen dieses Antrags als Klagevoraussetzung im Klageverfahren nicht mehr nachgeholt werden kann (allg. M; vgl. §§ 68 Abs. 2, 75 Satz 1 VwGO; ferner BVerwGE 99, 158, 160 und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.4.2000, NVwZ 2001, 101, 102 je m.w.N.).
  • BVerwG, 04.08.1993 - 11 C 15.92

    Nichtschülerprüfung - § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BAföG; § 68 ff VwGO, …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 2 S 360/03
    Ob weitergehend aus Gründen der Prozessökonomie (dazu das o.a. Urteil des VGH Bad.-Württ. vom 13.4.2000) ein Schriftsatz, der an das Verwaltungsgericht gerichtet ist, ein Leistungsbegehren enthalten und einen hierauf gerichteten Antrag umfassen kann (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 23.6.1993 - 11 C 16.92 -, NVwZ 1995, 75 und Urteil vom 4.8.1993 - 11 C 15/92 -, a.a.O. S. 76, allerdings zur bundesrechtlichen Bestimmung in § 15 BAföG), bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung.
  • BVerwG, 11.07.1985 - 7 C 44.83

    Zur Feststellung des Anspruchs eines Schwerbehinderten auf …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 2 S 360/03
    Allerdings ist wegen des Hinweises des Beklagten auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 28.6.2000, NJW 2001, 1966) zur Vermeidung von künftigen Streitigkeiten darauf hinzuweisen, dass die Beteiligten (der Schwerbehinderte, die Gerichte, Behörden und Landesrundfunkanstalten) an die Feststellungen der Sozialbehörden gebunden sind, die Voraussetzungen des Nachteilsausgleichs RF (§ 4 Abs. 4 SchwbG) seien beim Kläger gegeben (zur dahingehenden Bindungswirkung BVerwG, Urt. v. 11.7.1985 - 7 C 44.83 -, BVerwGE 72, 8), und für das Rundfunkrecht aber weiterhin auch zu gelten hat, dass die begehrte Gebührenbefreiung solange nicht möglich ist, wie nicht der RF-Vermerk in dem Ausweis des Betroffenen über seine Schwerbehinderteneigenschaft eingetragen ist (so Senat, Urteil vom 29.6.1993 - 2 S 3062/92).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.2000 - 5 S 1136/98

    Behördliches Vorverfahren als Klagevoraussetzung der Verpflichtungsklage; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 2 S 360/03
    Auszugehen ist dabei von dem Grundsatz, dass der von einer Rechtsvorschrift geforderte Antrag vor der Klageerhebung bei der Behörde zu stellen ist, und bei der Verpflichtungsklage, um die es hier geht, das Stellen dieses Antrags als Klagevoraussetzung im Klageverfahren nicht mehr nachgeholt werden kann (allg. M; vgl. §§ 68 Abs. 2, 75 Satz 1 VwGO; ferner BVerwGE 99, 158, 160 und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.4.2000, NVwZ 2001, 101, 102 je m.w.N.).
  • BVerwG, 23.06.1993 - 11 C 16.92

    Ausbildungsförderung - Antrag - Vorabentscheidungsantrag - Form - Schriftsatz - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 2 S 360/03
    Ob weitergehend aus Gründen der Prozessökonomie (dazu das o.a. Urteil des VGH Bad.-Württ. vom 13.4.2000) ein Schriftsatz, der an das Verwaltungsgericht gerichtet ist, ein Leistungsbegehren enthalten und einen hierauf gerichteten Antrag umfassen kann (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 23.6.1993 - 11 C 16.92 -, NVwZ 1995, 75 …und Urteil vom 4.8.1993 - 11 C 15/92 -, a.a.O. S. 76, allerdings zur bundesrechtlichen Bestimmung in § 15 BAföG), bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1993 - 2 S 3062/92

    Rundfunkgebührenbefreiung: vorzeitiger Wegfall der Befreiungsvoraussetzung - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 2 S 360/03
    Allerdings ist wegen des Hinweises des Beklagten auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 28.6.2000, NJW 2001, 1966) zur Vermeidung von künftigen Streitigkeiten darauf hinzuweisen, dass die Beteiligten (der Schwerbehinderte, die Gerichte, Behörden und Landesrundfunkanstalten) an die Feststellungen der Sozialbehörden gebunden sind, die Voraussetzungen des Nachteilsausgleichs RF (§ 4 Abs. 4 SchwbG) seien beim Kläger gegeben (…zur dahingehenden Bindungswirkung BVerwG, Urt. v. 11.7.1985 - 7 C 44.83 -, BVerwGE 72, 8), und für das Rundfunkrecht aber weiterhin auch zu gelten hat, dass die begehrte Gebührenbefreiung solange nicht möglich ist, wie nicht der RF-Vermerk in dem Ausweis des Betroffenen über seine Schwerbehinderteneigenschaft eingetragen ist (so Senat, Urteil vom 29.6.1993 - 2 S 3062/92).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 2 S 1075/95

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Beurteilungszeitpunkt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 2 S 360/03
    Ob dem Verwaltungsgericht darin zu folgen ist, dass durch die Vorgabe des Satzes 4 des § 5 Abs. 1 BefrVO schon im Zeitpunkt der Antragstellung alle Voraussetzungen für die Befreiung von der Gebührenpflicht vorliegen müssen (a.A. für die Glaubhaftmachung der Senat in seinem Urteil vom 5.12.1996 - 2 S 1075/95 -), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • LSG Hamburg, 11.01.2006 - L 4 SB 14/05

    Merkzeichen RF nach Schwerbehindertenrecht als Voraussetzung für eine Befreiung …

    Der Senat ist aufgrund seiner Verwerfungskompetenz in Bezug auf unter dem formellen Gesetz stehende Rechtsnormen befugt und verpflichtet, diese Konsequenz für die entscheidungserhebliche Schwerbehindertenausweisverordnung zu Lasten des Klägers herzuleiten; der Auffassung des Bundessozialgerichts, dass nur der Verordnungsgeber (oder eventuell auch der Landesgesetzgeber) des Rundfunkgebührenrechts befugt sei, rechtliche Folgerungen aus der Verfassungswidrigkeit der fraglichen Gebührenbefreiung zu ziehen, weil es im Verfahren gegen die Versorgungsverwaltung lediglich um ein gesundheitliches Merkmal des rundfunkrechtlichen Befreiungstatbestandes gehe (…vgl. BSG, Urt. v. 28.6.2000, a.a.O.; jetzt auch Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Urt. v. 29.9.2003, NVwZ-RR 2004 S. 260), ist schon deswegen nicht zu folgen, weil - wie dargelegt - die Bewilligung eines Merkzeichens zum Zweck der Inanspruchnahme einer rechtswidrigen Gebührenbefreiung nicht rechtens sein kann.
  • LSG Hamburg, 08.08.2006 - L 4 SB 22/05

    Rundfunkgebührenbefreiung im Schwerbehindertenrecht

    Der Senat ist aufgrund seiner Verwerfungskompetenz in Bezug auf unter dem formellen Gesetz stehende Rechtsnormen befugt und verpflichtet, diese Konsequenz für die entscheidungserhebliche Schwerbehindertenausweisverordnung zu Lasten der Klägerin herzuleiten; der Auffassung des Bundessozialgerichts, dass nur der Verordnungsgeber (oder eventuell auch der Landesgesetzgeber) des Rundfunkgebührenrechts befugt sei, rechtliche Folgerungen aus der Verfassungswidrigkeit der fraglichen Gebührenbefreiung zu ziehen, weil es im Verfahren gegen die Versorgungsverwaltung lediglich um ein gesundheitliches Merkmal des rundfunkrechtlichen Befreiungstatbestandes gehe (…vgl. BSG, Urt. v. 28.6.2000, a.a.O.; jetzt auch Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Urt. v. 29.9.2003, NVwZ-RR 2004 S. 260), ist schon deswegen nicht zu folgen, weil - wie dargelegt - die Bewilligung eines Merkzeichens zum Zweck der Inanspruchnahme einer rechtswidrigen Gebührenbefreiung nicht rechtens sein kann.
  • VG Saarlouis, 25.11.2008 - 3 K 635/08

    Voraussetzungen für ausnahmsweise Rundfunkgebührenbefreiung bei Schwerbehinderung …

    Rn. 48 (…Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Auflage 2008, § 6 RfGebStV Rdnr. 63; s. auch VGH Mannheim, Urteil vom 29.09.2003 - 2 S 360/03 -, zitiert nach JURIS; ders., Urteil vom 29.06.1993 - 2 S 3062/92 -, zitiert nach JURIS; VG Ansbach, Urteil vom 23.12.2005 - AN 5 K 05.02957 -, zitiert nach JURIS; VG Augsburg, Urteil vom 17.03.2008 - Au 7 K 07.1273 -, zitiert nach JURIS),.
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