Rechtsprechung
| LG Mönchengladbach, 13.12.2002 - 2 S 401/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Gesamtschuldnerhaftung für alle Verpflichtungen bei gemeinsamen Abschluss eines Mietvertrages ; Ausgleichsverpflichtung im Innenverhältnis bei Gesamtschuldnerhaftung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Ehefrau verließ das Haus Als Mitmieterin muss sie trotzdem weiterhin Miete zahlen
Verfahrensgang
- AG Erkelenz, 30.11.2001 - 14 C 92/01
- LG Mönchengladbach, 13.12.2002 - 2 S 401/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 1839 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Brandenburg, 04.01.2007 - 9 U 18/06
Auszug eines Ehegatten nach Scheitern der Ehe aus der gemeinsam angemieteten …
Soweit vereinzelt vertreten wird, dass für die Zeit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist der Mietwohnung eine Ausgleichspflicht gem. § 426 Abs. 1 S. 1 BGB auch dann besteht, wenn der verbleibende Ehegatte nach deren Ablauf die Wohnung weiterhin nutzt (so LG Mönchen-Gladbach, WuM 2003, 204; LG Hannover, FamRZ 2002, 29, 30), dürfte dem nicht zu folgen sein. - VG Kassel, 15.09.2004 - 7 E 1541/02
Sozialhilfe für Mietkosten bei Erstattungsanspruch nach Auszug des Ehegatten.
Rn. 20 Nach überwiegender Rechtsprechung besteht im Falle eines Auszugs eines Ehegatten aus der gemeinsam angemieteten Wohnung ein Ausgleichsanspruch des verbleibenden Ehegatten gem. § 426 Abs. 1 BGB, jedenfalls solange, bis das Mietverhältnis frühestmöglich gekündigt werden kann (…vgl. z.B. LG Mannheim, Urt. v. 25.10.1972, - 6 S 34/72 -, MDR 1973, 228 ff; LG Mönchengladbach, Urt. v. 13.12.2002, - 2 S 401/01 - LG Hannover, Urt. v. 08.03.201, - 3 S 1562/00 - 101, 3 S 1562/00 -, FamRZ 2002, 29 f).
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