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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 14.10.2022 - 2 S 407/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,38789
VGH Baden-Württemberg, 14.10.2022 - 2 S 407/22 (https://dejure.org/2022,38789)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.10.2022 - 2 S 407/22 (https://dejure.org/2022,38789)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Oktober 2022 - 2 S 407/22 (https://dejure.org/2022,38789)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 3 Abs 1 GG
    Heranziehung zu einer pauschalierten Jahreskurtaxe für Inhaber eines Bootsliegeplatzes; fehlende Rechtsgrundlage für die Kalkulation einer pauschalierten Jahreskurtaxe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kurtaxe; Bodensee; Bootsliegeplätze; Betreiber einer Hafenanlage; Tagesgäste; Personenbezogene Abgabe; Jahreskurtaxe; Pauschalierung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kurtaxepflicht kann nicht auf Tagestouristen erstreckt werden

Sonstiges

  • VGH Baden-Württemberg (Verfahrensmitteilung)

    M. u.a. gegen Gemeinde Kressbronn wegen Gültigkeit der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe der Gemeinde Kressbronn vom 21.10.2021 (gültig ab 01.01.2022)

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (37)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2021 - 2 S 2801/19

    Kurtaxenpflicht für Bootsliegeplätze in einer Hafenanlage am Bodensee

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.2022 - 2 S 407/22
    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach die Inhaber eines Bootsliegeplatzes in einer Hafenanlage als qualifizierte Tagestouristen zur Kurtaxe veranlagt werden können, da sie relevante Vorteile bezüglich der Nutzung der Kureinrichtungen und -veranstaltungen der jeweiligen Gemeinde haben, in der sich die Hafenanlage befindet (Anschluss an Senatsurteil vom 13.07.2021 - 2 S 2801/19 - juris Rn. 95 ).

    Grund für die Neufassung war die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 13.07.2021 - 2 S 2801/19 -, mit der die Kurtaxesatzung der Antragsgegnerin vom 13.03.2019 bezüglich der Kurtaxepflicht für Inhaber eines Bootsliegeplatzes in einer Hafenanlage für unwirksam erklärt worden war.

    Der Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Normenkontrollurteil vom 13.07.2021 (- 2 S 2801/19 -), wonach Inhaber eines Bootsliegeplatzes in einer Hafenanlage als qualifizierte Tagestouristen zur Kurtaxe veranlagt werden könnten, könne nicht gefolgt werden.

    Einem Antragsteller fehlt grundsätzlich die Antragsbefugnis für ein Normenkontrollverfahren gegen eine abgabenrechtliche Bestimmung, wenn er selbst nicht der Abgabenpflicht unterliegt (Senatsurteile vom 13.07.2021 - 2 S 2801/19 - juris Rn. 72 …und vom 14.09.2017 - 2 S 2439/16 - juris Rn. 75 ).

    Sie wird als Gegenleistung dafür erhoben, dass dem kurtaxepflichtigen Personenkreis die Möglichkeit geboten wird, die zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen der Gemeinde zu benutzen sowie die für den gleichen Zweck durchgeführten Veranstaltungen zu besuchen, und dient der (teilweisen) Deckung des Aufwands, der der Gemeinde für die Herstellung und Unterhaltung der genannten Einrichtungen bzw. die Durchführung der Veranstaltungen entsteht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 13.07.2021 - 2 S 2801/19 - juris Rn. 93 , vom 31.07.2020 - 2 S 2777/19 - juris Rn. 116 , vom 08.03.2018.

    Der Abgabetatbestand knüpft damit ausschließlich am objektiven Kriterium der Nutzungsmöglichkeit an (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.07.2021, aaO Rn. 94;… Beschluss vom 17.08.1992 - 14 S 249/90 - juris Rn. 25).

    Eine abweichende Einschätzung rechtfertigt auch nicht der Umstand, dass die im Hafen liegenden Boote über den Anleger bzw. Steg mit dem Land und damit mit dem Satzungsgebiet der jeweiligen Gemeinde verbunden sind (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.07.2021, aaO Rn. 88).

    Dem liegt die typisierende Annahme zugrunde, dass den Inhabern eines Bootsliegeplatzes, die sich im Regelfall über das Jahr gesehen geraume Zeit in der Hafenanlage aufhalten, die Möglichkeit eröffnet ist, die Kureinrichtungen zu nutzen und an entsprechenden Veranstaltungen teilzunehmen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.07.2021, aaO Rn. 95).

    Entscheidend ist allein die diesbezüglich objektiv bestehende Möglichkeit (vgl. Senatsurteil vom 13.07.2021, aaO Rn. 95).

    Dabei kann das Entscheidungsermessen des Satzungsgebers zusätzlich insbesondere vom Gesichtspunkt der Praktikabilität geleitet werden (vgl. zum Ganzen: BVerwG…, Beschluss vom 19.12.2007 - 7 BN 6.07 - juris Rn. 8; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.07.2021, aaO Rn. 97;… Urteil vom 23.04.2021 - 2 S 2628/18 - juris Rn. 142 ;… Urteil vom 19.03.2009 - 2 S 2650/08 - juris Rn. 19).

    Rn. 92 Davon ausgehend ist die Unterscheidung zwischen "normalen" Tagestouristen, die nach § 2 Abs. 5 Nr. 1 KTS von der Kurtaxe befreit sind, und qualifizierten Tagestouristen, den Inhabern eines Bootsliegeplatzes in einer Hafenanlage, die nach § 4 Abs. 2 Satz 1 KTS eine pauschale Jahreskurtaxe zu entrichten haben, sachlich gerechtfertigt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.07.2021, aaO Rn. 98).

    Rn. 93 Dazu hat der Senat mit Urteil vom 13.07.2021 (aaO Rn. 99 - 106) ausgeführt:.

  • BVerwG, 04.01.1980 - 7 B 252.79

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einer pauschalierten …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.2022 - 2 S 407/22
    Gegen eine Pauschalierung als Jahreskurtaxe bestehen im Grundsatz keine rechtlichen Bedenken (Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 04.01.1980 - 7 B 252/79 - juris Rn 2 mwN; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 13.09.1985 - 14 S 2868/84 und 14 S 2528/84 -).

    Rn. 118 a) Gegen eine Pauschalierung als Jahreskurtaxe bestehen im Grundsatz keine rechtlichen Bedenken (BVerwG, Beschluss vom 04.01.1980 - 7 B 252.79 - juris Rn. 2 mwN; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 13.09.1985 - 14 S 2868/84 und 14 S 2528/84 -, abgedruckt bei Faiß, Das Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, Kap. 92, Nrn. 2.1.0, 2.1.0.0).

    Rn. 120 Für die allgemein anerkannte pauschalierte Erhebung der Kurtaxe bzw. eines Kurbeitrags von Inhabern von Zweitwohnungen hat die Rechtsprechung im Rahmen der Berechnung der Jahrespauschale einen Ansatz von bis zu 30 Tagen allgemein anerkannt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 16.05.1990 - 8 B 170.89 - juris Rn. 6; Beschluss vom 04.01.1980, aaO Rn. 2 f. …und Beschluss vom 21.06.1976 - VII B 126.75 - juris Rn. 16; OVG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 22.06.2009 - 2 LB 4/09 - juris Rn. 27;… Urteil vom 04.10.1995 - 2 L 197/94 - juris Rn. 36 f.; Hessischer VGH…, Beschluss vom 25.02.1986, aaO juris Rn. 22, jeweils 28 Tage; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 08.09.2017 - 9 ME 86/17 - juris Rn. 2 …und Beschluss vom 30.05.2000 - 9 L 977/99 - juris Rn. 1;… vgl. auch Gössl in Gössl/Reif, aaO Rn. 5.3;… zur Zusammenfassung der Rspr. Wölfl in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 11 Rn. 92).

    Schließlich ist auch zu berücksichtigen, dass im Rahmen einer zulässigen Pauschalierung die zugrunde gelegte Anzahl der Tage vom Inhaber des Bootsliegeplatzes nicht widerlegt werden kann; die Pauschalierung soll bei einer insgesamt gesehen verhältnismäßig geringfügigen Belastung den mit den notwendigen Ermittlungen verbundenen Verwaltungsaufwand vermeiden (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 04.01.1980, aaO Rn. 2, 3).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.2020 - 2 S 2777/19

    Kurtaxepflicht ortsfremder Personen - Montagearbeiter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.2022 - 2 S 407/22
    Sie wird als Gegenleistung dafür erhoben, dass dem kurtaxepflichtigen Personenkreis die Möglichkeit geboten wird, die zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen der Gemeinde zu benutzen sowie die für den gleichen Zweck durchgeführten Veranstaltungen zu besuchen, und dient der (teilweisen) Deckung des Aufwands, der der Gemeinde für die Herstellung und Unterhaltung der genannten Einrichtungen bzw. die Durchführung der Veranstaltungen entsteht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 13.07.2021 - 2 S 2801/19 - juris Rn. 93 , vom 31.07.2020 - 2 S 2777/19 - juris Rn. 116 , vom 08.03.2018.

    Bei der Festlegung der Gruppen, die zur Kurtaxe veranlagt werden sollen, hat der Satzungsgeber innerhalb des vorgegebenen landesgesetzlichen Rahmens (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.07.2020, aaO Rn. 117) einen Gestaltungsspielraum.

    Durch Satzung darf daher der Personenkreis der Kurbeitragspflichtigen weder erweitert noch beschränkt werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.07.2020, aaO juris Rn. 117).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.1985 - 14 S 2528/84

    Zulässigkeit einer Jahreskurtaxe für Zweitwohnungsinhaber

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.2022 - 2 S 407/22
    Gegen eine Pauschalierung als Jahreskurtaxe bestehen im Grundsatz keine rechtlichen Bedenken (Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 04.01.1980 - 7 B 252/79 - juris Rn 2 mwN; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 13.09.1985 - 14 S 2868/84 und 14 S 2528/84 -).

    Rn. 118 a) Gegen eine Pauschalierung als Jahreskurtaxe bestehen im Grundsatz keine rechtlichen Bedenken (BVerwG…, Beschluss vom 04.01.1980 - 7 B 252.79 - juris Rn. 2 mwN; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 13.09.1985 - 14 S 2868/84 und 14 S 2528/84 -, abgedruckt bei Faiß, Das Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, Kap. 92, Nrn. 2.1.0, 2.1.0.0).

    Rn. 121 Soweit der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinen Urteilen vom 13.09.1985 (- 14 S 2868/84 - und - 14 S 2528/84 - jeweils aaO) bei der Pauschalierung der Kurtaxe für Zweitwohnungen den Ansatz von bis zu 50 Tagen für zulässig gehalten hatte, ist diese Rechtsprechung vereinzelt geblieben.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.1985 - 14 S 2868/84

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Zweitwohnungsinhabers zu einer …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.2022 - 2 S 407/22
    Gegen eine Pauschalierung als Jahreskurtaxe bestehen im Grundsatz keine rechtlichen Bedenken (Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 04.01.1980 - 7 B 252/79 - juris Rn 2 mwN; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 13.09.1985 - 14 S 2868/84 und 14 S 2528/84 -).

    Rn. 118 a) Gegen eine Pauschalierung als Jahreskurtaxe bestehen im Grundsatz keine rechtlichen Bedenken (BVerwG…, Beschluss vom 04.01.1980 - 7 B 252.79 - juris Rn. 2 mwN; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 13.09.1985 - 14 S 2868/84 und 14 S 2528/84 -, abgedruckt bei Faiß, Das Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, Kap. 92, Nrn. 2.1.0, 2.1.0.0).

    Rn. 121 Soweit der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinen Urteilen vom 13.09.1985 (- 14 S 2868/84 - und - 14 S 2528/84 - jeweils aaO) bei der Pauschalierung der Kurtaxe für Zweitwohnungen den Ansatz von bis zu 50 Tagen für zulässig gehalten hatte, ist diese Rechtsprechung vereinzelt geblieben.

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2009 - 2 LB 4/09

    Pauschaler Kurbeitrag bei zeitlich begrenztem Nutzungsrecht eines …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.2022 - 2 S 407/22
    Rn. 119 Die für die Inhaber von Bootsliegeplätzen geltende Jahrespauschale darf nicht willkürlich gegriffen werden und in ihrer Höhe außer Verhältnis zu den gewährten Vorteilen stehen, sondern ist nachvollziehbar festzulegen (vgl. etwa OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2009 - 2 LB 4/09 - juris Rn. 27; zuletzt Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht…, Beschluss vom 14.06.2022.

    Rn. 120 Für die allgemein anerkannte pauschalierte Erhebung der Kurtaxe bzw. eines Kurbeitrags von Inhabern von Zweitwohnungen hat die Rechtsprechung im Rahmen der Berechnung der Jahrespauschale einen Ansatz von bis zu 30 Tagen allgemein anerkannt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 16.05.1990 - 8 B 170.89 - juris Rn. 6;… Beschluss vom 04.01.1980, aaO Rn. 2 f. …und Beschluss vom 21.06.1976 - VII B 126.75 - juris Rn. 16; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2009 - 2 LB 4/09 - juris Rn. 27;… Urteil vom 04.10.1995 - 2 L 197/94 - juris Rn. 36 f.; Hessischer VGH…, Beschluss vom 25.02.1986, aaO juris Rn. 22, jeweils 28 Tage; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 08.09.2017 - 9 ME 86/17 - juris Rn. 2 …und Beschluss vom 30.05.2000 - 9 L 977/99 - juris Rn. 1;… vgl. auch Gössl in Gössl/Reif, aaO Rn. 5.3;… zur Zusammenfassung der Rspr. Wölfl in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 11 Rn. 92).

  • VGH Bayern, 30.09.2016 - 4 N 14.546

    Verpflichtung zur Zahlung eines Kurbeitrags bei Zweitwohnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.2022 - 2 S 407/22
    Vielmehr ist die in § 43 Abs. 2 Satz 1 KAG vorgesehene Kurtaxepflichtigkeit einschränkend dahingehend auszulegen, dass die verwaltungspraktisch nicht erfassbaren Tagesgäste von der Kurtaxepflicht ausgenommen werden können (allgemeine Meinung, vgl. etwa Bayerischer VGH, Urteil vom 30.09.2016 - 4 N 14.546 - juris Rn. 38).

    Rn. 115 Eine ausdrückliche Regelung, wonach etwa Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder Kinder, die nicht selbst Inhaber eines Bootsliegeplatzes sind, zur Zahlung einer pauschalierten Jahreskurtaxe verpflichtet sind (vgl. zum Streitstand bei der Einbeziehung des Ehegatten im Falle der pauschalierten Jahreskurtaxe für Zweitwohnungsinhaber Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 18.10.2019 - 9 LA 103/18 - juris Rn. 11 und Bayerischer VGH, Urteil vom 30.09.2016 - 4 N 14.546 - juris Rn. 40), enthält die angegriffene Satzung der Antragsgegnerin im Übrigen nicht.

  • VGH Hessen, 25.02.1986 - 5 TH 1207/85

    Funktion und Rechtsnatur des Kurbeitrags; Verfassungsmäßigkeit der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.2022 - 2 S 407/22
    Das durch § 43 Abs. 2 und 3 KAG eingeräumte Ermessen zu Gunsten der Gemeinde bezieht sich lediglich auf Fragen, die nicht im Kommunalabgabengesetz selbst abschließend geregelt sind; dazu zählt insbesondere, ob, in welcher Form und in welcher Höhe ein Kurbeitrag erhoben wird (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 25.02.1986 - 5 TH 1207/85 - juris Rn. 16).

    Rn. 120 Für die allgemein anerkannte pauschalierte Erhebung der Kurtaxe bzw. eines Kurbeitrags von Inhabern von Zweitwohnungen hat die Rechtsprechung im Rahmen der Berechnung der Jahrespauschale einen Ansatz von bis zu 30 Tagen allgemein anerkannt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 16.05.1990 - 8 B 170.89 - juris Rn. 6;… Beschluss vom 04.01.1980, aaO Rn. 2 f. …und Beschluss vom 21.06.1976 - VII B 126.75 - juris Rn. 16; OVG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 22.06.2009 - 2 LB 4/09 - juris Rn. 27;… Urteil vom 04.10.1995 - 2 L 197/94 - juris Rn. 36 f.; Hessischer VGH, Beschluss vom 25.02.1986, aaO juris Rn. 22, jeweils 28 Tage; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 08.09.2017 - 9 ME 86/17 - juris Rn. 2 …und Beschluss vom 30.05.2000 - 9 L 977/99 - juris Rn. 1;… vgl. auch Gössl in Gössl/Reif, aaO Rn. 5.3;… zur Zusammenfassung der Rspr. Wölfl in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 11 Rn. 92).

  • BVerwG, 16.05.1990 - 8 B 170.89

    Aufenthaltsvermutung und Erhebung einer pauschalen Jahreskurabgabe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.2022 - 2 S 407/22
    Für die generelle Vermutung der Mitnutzung des Bootsliegeplatzes durch den Ehepartner bzw. die Kinder gibt es im Gegensatz zu dem gemeinsamen Aufenthalt etwa in einer Zweitwohnung (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 16.05.1990 - 8 B 170.89 - juris Rn. 6) oder auf einem Dauercampingplatz danach keinen ausreichenden Anknüpfungspunkt.

    Rn. 120 Für die allgemein anerkannte pauschalierte Erhebung der Kurtaxe bzw. eines Kurbeitrags von Inhabern von Zweitwohnungen hat die Rechtsprechung im Rahmen der Berechnung der Jahrespauschale einen Ansatz von bis zu 30 Tagen allgemein anerkannt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.05.1990 - 8 B 170.89 - juris Rn. 6;… Beschluss vom 04.01.1980, aaO Rn. 2 f. …und Beschluss vom 21.06.1976 - VII B 126.75 - juris Rn. 16; OVG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 22.06.2009 - 2 LB 4/09 - juris Rn. 27;… Urteil vom 04.10.1995 - 2 L 197/94 - juris Rn. 36 f.; Hessischer VGH…, Beschluss vom 25.02.1986, aaO juris Rn. 22, jeweils 28 Tage; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 08.09.2017 - 9 ME 86/17 - juris Rn. 2 …und Beschluss vom 30.05.2000 - 9 L 977/99 - juris Rn. 1;… vgl. auch Gössl in Gössl/Reif, aaO Rn. 5.3;… zur Zusammenfassung der Rspr. Wölfl in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 11 Rn. 92).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2017 - 2 S 2439/16

    Normenkontrolle gegen Kurtaxerhebung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.2022 - 2 S 407/22
    Einem Antragsteller fehlt grundsätzlich die Antragsbefugnis für ein Normenkontrollverfahren gegen eine abgabenrechtliche Bestimmung, wenn er selbst nicht der Abgabenpflicht unterliegt (…Senatsurteile vom 13.07.2021 - 2 S 2801/19 - juris Rn. 72 und vom 14.09.2017 - 2 S 2439/16 - juris Rn. 75 ).

    - 2 S 2534/16 - juris Rn. 107 , vom 14.09.2017- 2 S 2439/16 - juris Rn. 84 und vom 21.03.2012 - 2 S 1418/11 - juris Rn. 54).

  • EuGH, 19.12.2019 - C-715/18

    Segler-Vereinigung Cuxhaven - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - …

  • BVerwG, 29.12.2011 - 3 BN 1.11

    Verordnung über Jagdzeiten für Schalenwild; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; …

  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2009 - 2 S 2650/08

    Zur Bemessung der Abwassergebühren in einer Abwassersatzung nach dem …

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2018 - 2 S 2534/16

    Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags bei Vorsorge- und Rehabilitationskliniken; …

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2012 - 2 S 1418/11

    Kalkulation einer Kurtaxe, Kurtaxefähigkeit einzelner Einrichtungen

  • BVerwG, 19.12.2007 - 7 BN 6.07

    Gleichbehandlungsgebot bei der Bemessung der Behältervolumina für Abfälle nach …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.11.2014 - 1 K 14/11

    Wirksamkeit der Kurabgabensatzung einer Gemeinde

  • BVerwG, 27.09.2000 - 11 CN 1.00

    Kurbeiträge; Erhebungsgebiet; Zusammenfassung von Ortsteilen mit qualitativ …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2019 - 1 K 147/16

    Gültigkeit einer Kuragbgabensatzung u.a. Einnahmen Tagesgästen

  • VGH Bayern, 13.08.1999 - 4 B 97.973

    Pauschalisierter Kurbeitrag für Zweitwohnungsinhaber und deren Ehegatten

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2021 - 2 S 2628/18

    Erhebung einer verbrauchsunabhängigen Grundgebühr für die Entsorgung von …

  • VGH Bayern, 01.08.2016 - 4 BV 15.844

    Kurbeitragspflicht von Übernachtungsgästen auch ohne Beitragspflicht von …

  • OVG Niedersachsen, 18.10.2019 - 9 LA 103/18

    Ehe; Ehegatte; Eigentümer; getrennt lebend; Jahreskurbeitrag; Kinder; Kurbeitrag; …

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.10.1995 - 2 L 197/94

    Abgabensatz; Kalkulation; Kalkulationsmängel; Abgabenpflichtiger; Kurabgabe; …

  • OVG Niedersachsen, 10.06.2011 - 9 LA 122/10

    Tagesgäste sind nach niedersächsischem Landesrecht kurbeitragspflichtig; …

  • OVG Niedersachsen, 30.05.2000 - 9 L 977/99

    Jahreskurbeitragspflicht für Inhaber einer Zweitwohnung

  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.1992 - 14 S 249/90

    Zum Kurtaxesatz für Benutzer von Campingplätzen

  • OVG Niedersachsen, 08.09.2017 - 9 ME 86/17

    Eigengenutzte Zweitwohnung; Eigentümer; Inhaber; Jahreskurbeitrag; Kapitalanlage; …

  • VGH Bayern, 28.11.2013 - 14 C 13.2464

    Addition der Streitwerte bei subjektiver Antragshäufung

  • VG Schleswig, 14.06.2022 - 4 B 11/22

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren wegen Kurabgabe

  • BVerwG, 21.06.1976 - 7 B 126.75
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.1992 - 14 S 802/90

    Kurtaxe - Satzung: Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs unterschiedlicher …

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …

  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 CN 1.02

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Flurbereinigungsplan; Nachhaltigkeit der …

  • BVerwG, 08.06.2011 - 4 BN 42.10

    Zu den Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtsverletzung im Rahmen des …

  • BVerwG, 02.03.2005 - 6 BN 7.04

    Anforderungen an das Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 S. 3 …

  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.2025 - 2 S 112/25

    Heranziehung zu einer Jahreskurtaxe für Inhaber eines Bootsliegeplatzes; …

    Inhaber eines Bootsliegeplatzes in einer Hafenanlage am Bodensee können als qualifizierte Tagestouristen zur Kurtaxe veranlagt werden (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteil vom 14.10.2022 - 2 S 407/22 - juris).

    Auch die nachfolgende Kurtaxesatzung der Antragsgegnerin vom 20.10.2021 - in Kraft seit 01.01.2022 - erklärte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Normenkontrollurteil vom 14.10.2022 ( 2 S 407/22 - juris) für unwirksam, soweit diese auf Bootsliegeplätze in einer Hafenanlage erstreckt wurde.

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in seinem Normenkontrollurteil vom 14.10.2022 ( 2 S 407/22 - juris) könne die Gemeinde im Falle eines Bootsliegeplatzes eine Aufenthaltsdauer bis zu 15 Tagen als Obergrenze ansetzen und müsse erst eine darüber hinausgehende intensivere Nutzung entsprechend substantiiert begründen.

    Soweit er sich ebenfalls gegen die Regelungen in § 4 Abs. 2 KTS über die Erhebung einer pauschalen Jahreskurtaxe für die Nutzung eines Bootsliegeplatzes wendet, ist er zwar nicht Adressat dieser Regelung und insoweit fehlt ihm mangels Abgabenpflicht die Antragsbefugnis ( VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 14.10.2022 - 2 S 407/22 - juris Rn. 79 …und vom 14.09.2017 - 2 S 2439/16 - juris Rn. 75 ).

    Denn der Antragsteller zu 1, ein Motor-Jacht-Club, verwaltet die von ihm von dem privaten Inhaber des Hafens in Kressbronn gepachteten Bootsstege selbständig und vergibt die entsprechenden Liegeplätze an diesen Stegen nach eigenen Regeln, so dass er nach der Rechtsprechung des Senats als Betreiber einer Hafenanlage im Sinne der Satzung anzusehen ist (vgl. Urteile vom 14.10.2022 - 2 S 407/22 - juris Rn. 80 …und vom 13.07.2021 - 2 S 2801/19 - juris Rn. 73 ).

    Sie wird als Gegenleistung dafür erhoben, dass dem kurtaxepflichtigen Personenkreis die Möglichkeit geboten wird, die zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen der Gemeinde zu benutzen sowie die für den gleichen Zweck durchgeführten Veranstaltungen zu besuchen, und dient der (teilweisen) Deckung des Aufwands, der der Gemeinde für die Herstellung und Unterhaltung der genannten Einrichtungen bzw. die Durchführung der Veranstaltungen entsteht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 14.10.2022 - 2 S 407/22 - juris Rn. 84 , vom 13.07.2021 - 2 S 2801/19 - juris Rn. 93 …und vom 31.07.2020 - 2 S 2777/19 - juris Rn. 116 ).

    Der Abgabentatbestand knüpft damit ausschließlich am objektiven Kriterium der Nutzungsmöglichkeit an (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 14.10.2022 - 2 S 407/22 - juris Rn. 86 …und vom 13.07.2021 - 2 S 2801/19 - juris Rn. 94 ;… Beschluss vom 17.08.1992 - 14 S 249/90 - juris Rn. 25).

    Eine abweichende Einschätzung rechtfertigt auch nicht der Umstand, dass die im Hafen liegenden Boote über den Anleger bzw. Steg mit dem Land und damit mit dem Satzungsgebiet der jeweiligen Gemeinde verbunden sind ( VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 14.10.2022 - 2 S 407/22 - juris Rn. 87 …und vom 13.07.2021 - 2 S 2801/19 - juris Rn. 88 ).

    Rn. 112 Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg können die Inhaber eines Bootsliegeplatzes in einer Hafenanlage aber als qualifizierte Tagestouristen zur Kurtaxe veranlagt werden (Urteile vom 14.10.2022 - 2 S 407/22 - juris Rn. 88 …und vom 13.07.2021 - 2 S 2801/19 - juris Rn. 95 ).

    Entscheidend ist allein die objektiv bestehende Möglichkeit der Benutzung oder Teilnahme (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 14.10.2022 - 2 S 407/22 - juris Rn. 89 …und vom 13.07.2021 - 2 S 2801/19 - juris Rn. 95 ).

    Dabei kann das Entscheidungsermessen des Satzungsgebers zusätzlich insbesondere vom Gesichtspunkt der Praktikabilität geleitet werden (vgl. zum Ganzen BVerwG…, Beschluss vom 19.12.2007 - 7 BN 6.07 - juris Rn. 8; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 13.10.2022 - 2 S 407/22 - juris Rn. 91…, vom 23.04.2021 - 2 S 2628/18 - juris Rn. 142 …und vom 19.03.2009 - 2 S 2650/08 - juris Rn. 19).

    Rn. 116 Davon ausgehend ist die Unterscheidung zwischen "normalen" Tagestouristen, die nach § 2 Abs. 5 Nr. 1 KTS von der Kurtaxe befreit sind, und qualifizierten Tagestouristen, den Inhabern eines Bootsliegeplatzes in einer Hafenanlage, die nach § 4 Abs. 2 Satz 1 KTS eine pauschale Jahreskurtaxe zu entrichten haben, sachlich gerechtfertigt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 14.10.2022 - 2 S 407/22 - juris Rn. 92 …und vom 13.07.2021 - 2 S 2801/19 - juris Rn. 98 ).

    Rn. 118 Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteile vom 14.10.2022 - 2 S 407/22 - juris Rn. 95 , vom 13.07.2021 - 2 S 2801/19 - juris Rn. 100 …und vom 23.04.1992 - 14 S 802/90 - juris Rn. 30) ist es mit dem Grundsatz der Abgabengerechtigkeit aus Art. 3 Abs. 1 GG ebenfalls zu vereinbaren, wenn eine Fremdenverkehrsgemeinde auch von denjenigen Tagesgästen keine Kurtaxe erhebt, die ermittelt werden könnten, weil sie abgrenzbare oder abgegrenzte Kur- und Erholungseinrichtungen benutzen oder an entsprechenden Veranstaltungen teilnehmen (a.A. Bayerischer VGH…, Urteil vom 01.08.2016 - 4 BV 15.844 - juris Rn. 29;… OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteile vom 21.10.2019 - 1 K 147/16 - juris Rn. 43 …und vom 26.11.2014 - 1 K 14/11 - juris Rn. 43; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 10.06.2011 - 9 LA 122/10 - juris Rn. 4).

    Der Antragsteller zu 1 hat im Verfahren 2 S 407/22 , in dem die Kurtaxesatzung der Antragsgegnerin vom 20.10.2021 Streitgegenstand war, in der mündlichen Verhandlung eingeräumt, keinen einzigen Fall zu kennen.

    Damit unterscheidet sich ihre Situation grundlegend von der der sonstigen Übernachtungsgäste, deren Kurtaxepflicht im Hinblick auf die ohnehin bestehenden ordnungsrechtlichen Meldepflichten des Beherbergers ohne Weiteres tageweise bemessen werden kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.10.2022 - 2 S 407/22 - juris Rn. 118 ).

    Der Satzungsgeber hat allerdings seiner Einschätzung über die als wahrscheinlich geltenden Aufenthaltstage der Bootsliegeplatzinhaber im Satzungsgebiet eine plausible Lebenserfahrung zugrunde zu legen, die einer gerichtlichen Überprüfung standhalten muss (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.10.2022 - 2 S 407/22 - juris Rn. 119 ).

    Rn. 168 Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg kann der jeweilige Satzungsgeber ohne weitere Ermittlungen Inhaber eines Bootsliegeplatzes in seinem Satzungsgebiet zu einer Jahreskurtaxe heranziehen, die anhand einer Aufenthaltsdauer von 15 Tagen bemessen wird (Urteil vom 14.10.2022 - 2 S 407/22 - juris Rn. 24 ).

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Normenkontrollurteil vom 14.10.2022 ( 2 S 407/22 ) die Vorgängersatzung der Antragsgegnerin für das Jahr 2022 für unwirksam erklärt.

    Mit der streitgegenständlichen Satzungsänderung hat die Antragsgegnerin vielmehr der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in seinem Normenkontrollurteil vom 14.10.2022 ( 2 S 407/22 - juris Rn. 111 ff.) Rechnung getragen, indem u. a. die ursprünglich vorgesehene Höhe der pauschalen Jahreskurtaxe für Inhaber eines Bootsliegeplatzes in Höhe von 198,-- Euro auf den hier zu beurteilenden Pauschalbetrag in Höhe von 49, 50 Euro reduziert worden ist.

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2023 - 2 LB 6/22

    Grenze der pauschalen Jahresbetrachtung bei Kurabgaben

    Für die allgemein anerkannte pauschalierte Erhebung der Kurabgabe von Inhabern von Zweitwohnungen hat die Rechtsprechung im Rahmen der Berechnung der Jahrespauschale einen Ansatz von bis zu 30 Tagen allgemein anerkannt (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Mai 1990 - 8 B 170.89 -, juris Rn. 6;… vom 4. Januar 1980 - 7 B 252.79 -, juris Rn. 2 f. und vom 21 Juni 1976 - VII B 126.75 - juris Rn. 16;… OVG Schleswig, Urteile vom 22. Juni 2009 - 2 LB 4/09 -, juris Rn. 27; …und vom 4. Oktober 1995 - 2 L 197/94 -, juris Rn. 36 f.; VGH Kassel…, Beschluss vom 25. Februar 1986 - 5 TH 1207/85 -, juris Rn. 22, jeweils 28 Tage;… OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 8. September 2017 - 9 ME 86/17 -, juris Rn. 2 …und vom 30. Mai 2000 - 9 L 977/99 -, juris Rn. 1, VGH Mannheim, Urteil vom 14. Oktober 2022 - 2 S 407/22 -, juris Rn. 120, jeweils 30 Tage;… vgl. zur Zusammenfassung der Rspr. Wölfl, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 62. Erg.

    Soweit auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinen Urteilen vom 13. September 1985 (- 14 S 2868/84 - und - 14 S 2528/84 - jeweils a. a. O.) bei der Pauschalierung der Kurabgabe für Zweitwohnungen den Ansatz von bis zu 50 Tagen für zulässig gehalten hatte, ist diese Rechtsprechung vereinzelt geblieben und von ihm nachfolgend aufgegeben worden (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 14. Oktober 2022 - 2 S 407/22 -, juris Rn. 121).

    Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung begegnet eine Pauschalierung der Kurtaxe, die im Falle ganzjährig selbstgenutzter Zweitwohnungen eine Aufenthaltsdauer von 30 Tagen bzw. Übernachtungen überschreitet, rechtlichen Zweifeln, wenn der Satzungsgeber den höheren Tagessatz nicht auf Grundlage konkret ermittelter Anknüpfungstatsachen (etwa zur Anzahl der Nebenwohnsitze bei Zweitwohnungsinhabern) plausibel und nachvollziehbar machen kann (zum Ganzen ebenso: VGH Mannheim, Urteil vom 14. Oktober 2022 - 2 S 407/22 -, juris Rn. 121).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2024 - 4 K 756/21

    Wirksamkeit der Kurabgabesatzung Ostseebad Heringsdorf; Kalkulation von …

    Als Maßstab für die Verteilung der Aufwendungen der Gemeinde kommt daher nur ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab in Betracht (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 14. Oktober 2022 - 2 S 407/22 - juris Rn. 96).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.05.2025 - 4 K 104/24

    Kurbeitrag; Kurabgabefähigkeit von Einrichtungen und Leistungen; Festlegung des …

    Als Maßstab für die Verteilung der Aufwendungen der Gemeinde kommt daher nur ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab in Betracht (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 14. Oktober 2022 - 2 S 407/22 - juris Rn. 96).

    Die Erhebungspflicht der Gemeinde betrifft nur Tagesgäste, die mit vertretbarem Verwaltungsaufwand ermittelt werden können, weil sie zum Beispiel abgrenzbare oder abgegrenzte Kur- und Erholungseinrichtungen benutzen oder an entsprechenden Veranstaltungen teilnehmen (vgl. OVG Greifswald…, Urteil vom 26. November 2014 - 1 K 14/11 - juris Rn. 43 im Anschluss an OVG Lüneburg…, Beschluss vom 10. Juni 2011 - 9 LA 122/10 - juris Rn. 4; ebenso VGH München…, Urteil vom 1. August 2016 - 4 BV 15.844 - juris Rn. 29; für eine allgemeine Befreiungsmöglichkeit von Tagesgästen dagegen VGH Mannheim, Urteil vom 14. Oktober 2022 - 2 S 407/22 - juris Rn. 95).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.01.2025 - 4 K 273/22

    Wirksamkeit einer Kurabgabensatzung

    Als Maßstab für die Verteilung der Aufwendungen der Gemeinde kommt daher nur ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab in Betracht (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 14. Oktober 2022 - 2 S 407/22 - juris Rn. 96).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.05.2026 - 4 K 609/22

    Kalkulation einer Kurabgabe bei einem saisonal begrenzten Erhebungszeitraum; …

    Als Maßstab für die Verteilung der Aufwendungen der Gemeinde kommt daher nur ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab in Betracht (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 14. Oktober 2022 - 2 S 407/22 - juris Rn. 96).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2023 - 12 E 275/23

    Beschwerde gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit

    Rn. 14 vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14. Oktober 2022 - 2 S 407/22 -, juris Rn. 130; Bay. VGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2021 - 20 NE 20.2001 -, juris Rn. 3, und vom 28. November 2013 - 14 C 13.2464 -, juris Rn. 4,.
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