Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 2 S 434/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Verteilungsmaßstab für die Erhebung eines Abwasserbeitrags
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Annahme von vorteilsgerechten Maßstäben bei i.R.d. Erhebung eines Anschlussbeitrages auf das Maß der zulässigen Grundstücknutzung abhebenden Verteilungsmaßstäben; Abhängigkeit des Gebrauchswertes und des Nutzungswertes eines Grundstücks und damit des beitragsrechtlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Annahme von vorteilsgerechten Maßstäben bei i.R.d. Erhebung eines Anschlussbeitrages auf das Maß der zulässigen Grundstücknutzung abhebenden Verteilungsmaßstäben; Abhängigkeit des Gebrauchswertes und des Nutzungswertes eines Grundstücks und damit des beitragsrechtlichen ...
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 12.12.2006 - 2 K 1247/05
- VGH Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 2 S 434/07
Papierfundstellen
- DÖV 2010, 407 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (16)
- BGH, 06.10.2004 - IV ZR 287/03
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage und Widerklage
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 2 S 434/07
Eine Zusammenrechnung hat grundsätzlich nur dort zu erfolgen, wo durch das Nebeneinander von Haupt- und Hilfsantrag eine "wirtschaftliche Werthäufung" entsteht (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 06.10.2004 - IV ZR 287/03 - NJW-RR 2005, 506 mit zahlreichen weiteren Nachweisen). - BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 89/91
Verstoß gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit - Billigkeitserlaß
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 2 S 434/07
Härten, die dem Besteuerungszweck entsprechen und die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung eines Tatbestands bewusst in Kauf genommen hat, können einen Billigkeitserlass dagegen nicht rechtfertigen, sondern sind allenfalls durch eine Gesetzeskorrektur zu beheben (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Kammerbeschluss vom 13.12.1994 - 2 BvR 89/91 - NVwZ 1995, 989; Loose in: Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Kommentar, § 227 Rdnr. 40; Rüsken in: Klein, Abgabenordnung, aaO, § 163 RdNrn. - BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 2.93
Ausbildungsförderung - Karenzzeit - Beginn - Darlehnsschuld - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 2 S 434/07
Entscheidend ist dabei, ob dem Zweck des Vorverfahrens bereits Rechnung getragen ist oder sich sein Zweck ohnehin nicht mehr erreichen lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.04.1994 - 11 C 2.93 - BVerwGE 95, 321).
- BVerwG, 07.10.1980 - 6 C 39.80
Verwaltungsgerichtsverfahren - Widerspruchsbescheid - Prüfungskammer für …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 2 S 434/07
Schließlich ist die geänderte bzw. erweiterte Klage auch zulässig (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 07.10.1980 - 6 C 39.80 - BVerwGE 61, 45). - VGH Baden-Württemberg, 19.10.2006 - 2 S 705/04
Zur Frage eines Mindervorteils bei der Heranziehung zu einem Abwasserbeitrag für …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 2 S 434/07
Der Vorteil, der einem Eigentümer durch die Möglichkeit des Anschlusses bzw. durch einen tatsächlich hergestellten Anschluss seines Grundstücks an eine öffentliche Entwässerungseinrichtung geboten wird, besteht dementsprechend in der Gewährleistung der Bebaubarkeit des Grundstücks (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.09.2009 - 2 S 709/09 - juris; Beschluss vom 03.05.2007 - 2 S 1842/06 - juris; Urteil vom 19.10.2006 - 2 S 705/04 - VBlBW 2007, 311). - VGH Baden-Württemberg, 18.10.1990 - 2 S 2098/89
Nichtigkeit eines Vertrages über die Zahlung einer Folgelastenpauschale an die …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 2 S 434/07
Damit hat der Landesgesetzgeber im Interesse der Beitragsgerechtigkeit, aber auch einer praktikablen Beitragserhebung eine Kostenverteilung nach dem sogenannten Verursacherprinzip grundsätzlich ausgeschlossen; damit ist eine Kostenverteilung, die sich nicht an der baulichen Nutzbarkeit der Grundstücke, sondern an dem durch das jeweilige Grundstück verursachten Erschließungsaufwand orientiert, ausgeschlossen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.10.1990 - 2 S 2098/89 - VBlBW 1991, 263). - BVerwG, 25.08.1982 - 8 C 54.81
Entwässerungsbeitrag - Grundstück - Gleichheitssatz
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 2 S 434/07
Rn. 39 Danach sind Verteilungsmaßstäbe, die auf das Maß der zulässigen Grundstücksnutzung abheben, vorteilsgerechte Maßstäbe, weil der Gebrauchs- und Nutzungswert eines Grundstücks - und damit der beitragsrechtliche Vorteil - im Wesentlichen von dem Maß der zulässigen baulichen Nutzung abhängt (BVerwG, Urteil vom 25.08.1982 - 8 C 54.91 - NVwZ 1983, 289; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.12.1985 - 2 S 2689/83 - VBlBW 1986, 142). - VGH Baden-Württemberg, 07.09.2009 - 2 S 709/09
Umlegung führt nicht zu sofortiger Erschließungspflicht
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 2 S 434/07
Der Vorteil, der einem Eigentümer durch die Möglichkeit des Anschlusses bzw. durch einen tatsächlich hergestellten Anschluss seines Grundstücks an eine öffentliche Entwässerungseinrichtung geboten wird, besteht dementsprechend in der Gewährleistung der Bebaubarkeit des Grundstücks (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.09.2009 - 2 S 709/09 - juris; Beschluss vom 03.05.2007 - 2 S 1842/06 - juris; Urteil vom 19.10.2006 - 2 S 705/04 - VBlBW 2007, 311). - OVG Sachsen, 12.07.2007 - 5 B 565/05
Abgabenrecht; Abwasserbeitrag; Vorteilsbegriff; Abwasserbeseitigungskonzept; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 2 S 434/07
Rn. 54 ee) Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin zur Begründung einer atypischen Vorteilssituation ferner auf das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 12.07.2007 (Az. 5 B 565/05). - VGH Baden-Württemberg, 03.05.2007 - 2 S 1842/06
Vorläufiger Rechtsschutz gegen einen Abwasserbeitragsbescheid.
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 2 S 434/07
Der Vorteil, der einem Eigentümer durch die Möglichkeit des Anschlusses bzw. durch einen tatsächlich hergestellten Anschluss seines Grundstücks an eine öffentliche Entwässerungseinrichtung geboten wird, besteht dementsprechend in der Gewährleistung der Bebaubarkeit des Grundstücks (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.09.2009 - 2 S 709/09 - juris; Beschluss vom 03.05.2007 - 2 S 1842/06 - juris; Urteil vom 19.10.2006 - 2 S 705/04 - VBlBW 2007, 311). - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.1995 - 15 A 890/90
Ermessen eines Satzungsgebers; Abgabenrechtliche Regelungen
- BVerwG, 29.10.1993 - 8 C 54.91
- BVerwG, 13.03.1996 - 6 B 16.96
Verwaltungsprozeßrecht: Verweisung von in der Berufungsinstanz gestellten Anträge
- VGH Baden-Württemberg, 12.12.1985 - 2 S 2689/83
Bemessungsmaßstab für Abwässerbeiträge
- VGH Baden-Württemberg, 15.11.1990 - 2 S 3022/89
Zu den Grundsätzen bei der Erhebung von Entwässerungsbeiträgen; hier: …
- VGH Baden-Württemberg, 11.12.1986 - 2 S 3160/84
Verteilungsmaßstab für Entwässerungsbeiträge
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2018 - 4 K 221/15
Schmutzwasserbeitragssatzung der Stadt Weißenfels ist unwirksam
Ein genereller Artzuschlag für gewerblich oder industriell genutzte bzw. nutzbare Grundstücke wäre mit § 6 Abs. 5 Satz 1 KAG LSA unvereinbar, da es keinen allgemeinen Erfahrungssatz gibt, dass von solchen Grundstücken aus die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung typischerweise stärker als von Wohngrundstücken aus benutzt wird (…OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 21. Dezember 2016 - 4 M 221/16 (4 M 171/16) - Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 2171;… Rdnr. 1041; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 31. August 2005 - 4 M 255/05 -, m.w.N.;… Rosenzweig/Freese/v. Waldthausen, NdsKAG, § 6 Rdnr. 208, m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12. November 2009 - 2 S 434/07 -, zit. nach JURIS; vgl. weiter BVerwG, Beschl. v. 30. April 1996 - 8 B 31.96 - und Beschl. v. 26. Juli 1993 - 8 B 85.93 -, jeweils zit. nach JURIS).Soweit vertreten wird, dass der Gleichheitssatz es gebieten könnte, die Eigentümer solcher Grundstücke, die in besonders abwasserintensiver Weise genutzt werden, mit höheren Beiträgen zu belasten, wenn die ihretwegen erforderlich gewordene größere Dimensionierung und bessere Ausstattung der Kläranlage auch tatsächlich beitragsfähige Mehrkosten verursacht hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12. November 2009 - 2 S 434/07 - vgl. auch VGH Bayern, Beschl. v. 16. März 2005 - 23 BV 04.2295 - VG Würzburg, Urt. v. 9. Mai 2012 - W 2 K 11.1038 -, jeweils zit. nach JURIS), folgt der Senat dem nicht (…noch offen gelassen in OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 10. März 2011, a.a.O.).
Dass den Grundstücken dieser Großeinleiter durch die Schaffung der Anschlussmöglichkeit eine derartige Erhöhung des Gebrauchs- und Nutzungswerts zuteil werde, dass es grundsätzlich nicht mehr gerechtfertigt wäre, die entsprechend größeren Vorteile im Wege einer an sich zulässigen Typisierung zu vernachlässigen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12. November 2009 a.a.O.), ist nach dem in Sachsen-Anhalt geltenden Vorteilsbegriff des § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 KAG LSA gerade nicht der Fall.
Die Anwendung dieses Grundsatzes wäre angesichts der erheblichen rechtlichen Schwierigkeiten, die mit zusätzlichen Regelungen oder besonderen Vereinbarungen verbunden wären, nicht ausgeschlossen (so i.E. auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12. November 2009, a.a.O.;… Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 667i, m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 26.03.2012 - 2 S 2231/11
Veranlagung zum Abwasserbeitrag; Außenbereich; Teilflächenabgrenzung
Auch wenn § 10 Abs. 4 Satz 2 KAG 1996 und die sich daran anschließende satzungsrechtliche Grundlage in § 18 Abs. 2 Nr. 2 AbwS die verbesserte Vorteilslage nicht ausdrücklich als Voraussetzung für eine weitere Beitragsveranlagung nennen, gilt auch für solche Beitragsnachveranlagungen der Grundsatz des § 10 Abs. 1 KAG 1996 (§ 20 Abs. 1 Satz 1 KAG n.F.), wonach Beiträge generell vorteilsbezogen zu bemessen sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.11.2009 - 2 S 434/07 - BWGZ 2010, 160 für den Fall einer Nachveranlagung nach einer Erhöhung der baulichen Nutzbarkeit des Grundstücks). - VGH Baden-Württemberg, 30.09.2020 - 2 S 1486/19
Kanalanschlussbeitragspflicht bei Außenbereichsgrundstück; Gebrauchsvorteil; …
Der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung ist somit verletzt, wenn auf denselben Vorteil bezogen bereits zuvor ein endgültiger Beitragsbescheid erlassen wurde (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 20.08.2015 - 2 S 2301/14 - juris Rn. 36 ; Urteil vom 12.11.2009 - 2 S 434/07 - juris Rn. 56;… Beschluss vom 18.08.2009, aaO juris Rn. 10; Gössl, Abwasserbeitrag und Wasserversorgungsbeitrag nach dem KAG Baden-Württemberg, Abschnitt II.2.5;… Faiß, Das Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, § 2 Rn. 18).
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2011 - 4 L 385/08
Anwendung des Geschossflächenmaßstabes im Anschlussbeitragsrecht und insbesondere …
In Betracht kommt daher aller Voraussicht nach allein eine Regelung, wonach die Bruchzahlen auf ein oder zwei Stellen hinter dem Komma ab- bzw. aufgerundet werden (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12. November 2009 - 2 S 434/07 -, zit. nach JURIS). - OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2019 - 9 N 90.18
Abwasserabgabenerhebung bei Probebetrieb; Rechtsfolge der Verfehlung …
Rn. 42 Der vom Kläger hilfsweise geltend gemachte Anspruch auf Erlass in Höhe von 3.551.835,38 Euro ist bei der Festsetzung des Streitwerts nicht gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG mit dem Hauptanspruch zusammenzurechnen, da beide Ansprüche denselben Gegenstand betreffen und somit nach § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG nur der Wert des höheren Anspruchs maßgebend ist (dazu und zum folgenden VGH Mannheim, Urteil vom 12. November 2009 - 2 S 434/07 -, juris Rn. 69). - OVG Niedersachsen, 29.04.2019 - 2 OA 850/18
Hilfsantrag; Hochschulzulassung; Identität; Streitgegenstand; Streitwert
Eine solche Identität liegt vor, wenn die Ansprüche nicht in der Weise nebeneinanderstehen können, dass das Gericht beiden stattgeben könnte, sondern die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich ziehen müsste (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12.11.2009 - 2 S 434/07 -, juris, Rn. 69 u. Beschl. v. 3.2.2011 - NC 9 S 124/11 -, juris, Rn. 10;… Schindler in: BeckOK Kostenrecht, 25. Edition, Stand: 1.3.2019, § 45 GKG Rn. 12;… Kurpat in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Auflage 2017, § 45 Rn. 15; jeweils m.w.N.).
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