Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 26.09.1986 - 2 S 472/84 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ESVGH 37, 24
Wird zitiert von ... (6)
- VGH Baden-Württemberg, 31.08.1993 - 2 S 3000/90
Staffelung von Gebühren für Kindertagesstätten nach Einrichtungsart und sozialen …
Sollen in der Satzung gestaffelte Gebührensätze festgelegt werden, verlangt der Kostendeckungsgrundsatz nicht, daß für jeden einzelnen Gebührensatz eine kostendeckende Gebührensatzobergrenze ermittelt wird; denn er verpflichtet grundsätzlich nur dazu, die Gebührensätze so zu kalkulieren, daß das in einem bestimmten Rechnungszeitraum zu erwartende (gesamte) Gebührenaufkommen die in diesem Zeitraum zu erwartenden gebührenfähigen Kosten der öffentlichen Einrichtung in ihrer Gesamtheit nicht übersteigt (vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschuß vom 7.5.1984 - 2 S 2877/83 -, ESVGH 34, 274 ff.; Normenkontrollbeschluß vom 26.9.1986 - 2 S 472/84 - Urteil vom 3.11.1987 - 2 S 887/86 - Normenkontrollbeschluß vom 27.8.1992 - 2 S 909/90 - Urteil vom 16.2.1989 - 2 S 2279/87 -, BWGZ 1990, 59). - VGH Baden-Württemberg, 23.04.2021 - 2 S 2628/18
Erhebung einer verbrauchsunabhängigen Grundgebühr für die Entsorgung von …
Rn. 146 Dass der Schlachteinheitenmaßstab bei typisierender Betrachtung einen ausreichend sicheren Rückschluss auf die potentielle Entsorgungsmenge der Schlachtbetriebe zulässt, wird auch durch die frühere Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zur Zulässigkeit eines solchen Maßstabs selbst bei Abrechnung von "reinen" Benutzungsgebühren bestätigt (vgl. dazu etwa OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 16.09.1996 - 9 A 160/94 - juris Rn. 37; VGH Baden-Württemberg, Normenkontrollbeschluss vom 26.09.1986 - 2 S 472/84 - juris Leitsatz; VG Karlsruhe…, Urteil vom 02.09.1997 - 11 K 3642/96 - juris Rn. 16). - VGH Baden-Württemberg, 24.01.1990 - 2 S 2046/87
Ermächtigung der Gemeinde zur Erhebung von Fleischbeschaugebühren aufgrund einer …
Eine derartige Fallgestaltung ist hier gegeben, denn die den Zeitraum vom 1.4.1986 bis 31.12.1987 betreffenden Fleischbeschaugebührenbescheide sind nach Rücknahme der entsprechenden Widersprüche durch den Antragsteller bestandskräftig geworden (vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschlüsse vom 28.10.1983 -- 2 S 2385/80 --; vom 26.9.1986 -- 2 S 472/84 --; vom 26.9.1986 -- 2 S 880/84 --).Er verpflichtet die Gemeinde, die Gebührensätze für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung so zu kalkulieren, daß das in einem bestimmten Rechnungszeitraum zu erwartende Gebührenaufkommen die in diesem Zeitraum zu erwartenden gebührenfähigen Kosten der öffentlichen Einrichtung in ihrer Gesamtheit nicht übersteigt, wobei das zu erwartende Gebührenaufkommen auf der Grundlage der zu erwartenden maßstabsbezogenen Benutzungs- bzw. Leistungseinheiten kalkulatorisch zu ermitteln ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.10.1983 -- 2 S 199/80 --, VBlBW 1984, 346; Normenkontrollbeschluß vom 7.5.1984 -- 2 S 2877/83 --, ESVGH 34, 274; Normenkontrollbeschluß vom 26.9.1986 -- 2 S 472/84 --; Beschluß vom 8.2.1988 -- 2 S 945/87 --; Urteil vom 31.8.1989 -- 2 S 2805/87 --).
- VGH Baden-Württemberg, 19.02.1990 - 10 S 3608/88
MÜllabfuhr - Größe der Müllbehälter, Müllgebühren
Das Äquivalenzprinzip fordert in Verbindung mit dem Gleichheitssatz nur, daß die Benutzungsgebühr im allgemeinen nach dem Umfang der Benutzung bemessen wird, so daß bei etwa gleicher Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung etwa gleich hohe Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung diesen Unterschieden in etwa angemessene Gebühren erhoben werden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26.10.1977, KStZ 1978, 131, 132; Beschl. v. 12.08.1981, KStZ 1982, 31;… Urt. v. 16.09.1981, DÖV 1982, 154; VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschlüsse vom 07.05.1984 -- 2 S 2877/83 --, ESVGH 34, 274, 278; vom 26.09.1986 -- 2 S 472/84 -- und vom 01.07.1987 -- 2 S 3278/85 --, VBlBW 1988, 142). - VGH Hessen, 21.06.1996 - 5 TG 1230/96
Gestaltung einer Tierkörperbeseitigungsgebührensatzung - degressiver …
Rn. 8 So hat das Verwaltungsgericht zu Recht den sogenannten "Schlachtzahltarif" in § 4 TierKBGebS als zulässigen Gebührenbemessungsmaßstab bezeichnet, der mit dem Äquivalenzprinzip und dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz - GG - sowie mit den Anforderungen des § 10 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz - KAG - vereinbar ist (vgl. dazu den bereits vom Verwaltungsgericht zitierten Normenkontrollbeschluß des VGH Baden-Württemberg vom 28. September 1986 - 2 S 472/84 -, ESVGH 37, 24 ff.). - VGH Baden-Württemberg, 08.12.1989 - 2 S 361/89
Bemessungsmaßstab für Abfallbeseitigungsgebühren
Dabei steht es im Ermessen des Satzungsgebers, ob er sich für das eine oder für das andere Benutzungskriterium oder für eine Verbindung beider Bemessungskriterien entscheidet (…VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.3.1982, aaO und Normenkontrollbeschlüsse vom 7.5.1984 -- 2 S 2877/83 --, ESVGH 34, 274 und vom 26.9.1986 -- 2 S 472/84 --).
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