Rechtsprechung
| LG Kaiserslautern, 01.03.1989 - 2 S 52/87 |
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Verfahrensgang
- AG Kaiserslautern - 4 C 1358/86
- LG Kaiserslautern, 27.01.1989 - 2 S 52/87
- LG Kaiserslautern, 01.03.1989 - 2 S 52/87
- OLG Zweibrücken, 23.11.1989 - 3 W 35/89
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Rechtsprechung
| LG Kaiserslautern, 27.01.1989 - 2 S 52/87 |
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Verfahrensgang
- AG Kaiserslautern - 4 C 1358/86
- LG Kaiserslautern, 27.01.1989 - 2 S 52/87
- LG Kaiserslautern, 01.03.1989 - 2 S 52/87
- OLG Zweibrücken, 23.11.1989 - 3 W 35/89
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| LG Saarbrücken, 28.07.1988 - 2 S 52/87 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 63
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 16.05.1990 - 4 AZR 56/90
Schadenersatz wegen nicht erteilter Drittschuldnererklärung
Dieser Rechtsprechung des Fünften Senats ist ein Teil der Literatur (Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 12 a Rz 11;… Zöller/Stöber, ZPO, 15. Aufl., § 840 Rz 14) und Rechtsprechung (LG Saarbrücken, Urteil vom 28. Juli 1988 - 2 S 52/87 - NJW-RR 1989, 63) gefolgt, während die herrschende Meinung sie ablehnt (…Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 48. Aufl., § 840 Anm. 3 C;… Grunsky, ArbGG, 6. Aufl., § 12 a Rz 3;… Thomas/Putzo, ZPO, 14. Aufl., § 840 Anm. 2 b; Bötticher, Anm. zu AP Nr. 3 zu § 61 ArbGG 1953 Kosten; Grunsky, Anm. zu AP Nr. 10 zu § 61 ArbGG 1953 Kosten; Lüke, Anm. zu AP Nr. 13 zu § 61 ArbGG 1953 Kosten;… Becker-Eberhard, Grundlagen der Kostenerstattung bei der Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche, 1985, S. 196 ff.;… Loritz, Die Konkurrenz materiellrechtlicher Ersatzansprüche und prozessualer Kostenerstattungsansprüche und -normen bei Anspruchsentstehung und -durchsetzung, 1979, S. 126 f.; Schaub, NJW 1968, 480, 483 f.; LG Rottweil, Urteil vom 9. August 1989 - 1 S 115/89 - EzA § 12 a ArbGG 1979 Nr. 8; LG Tübingen, Urteil vom 9. Juni 1982 - 1 S 41/82 - AP Nr. 1 zu § 12 a ArbGG 1979; LG Hamburg, Urteil vom 22. Oktober 1964 - 9 S 146/64 - MDR 1965, 587; vgl. auch die Nachweise zur älteren Literatur bei Linke, ZZP Bd. 87 (1974), S. 311 Fn 127). - OLG Köln, 03.03.1998 - 25 WF 35/98 Rn. 13 Teilweise wird angeführt, daß der Schadenersatzprozeß nach § 840 Abs. 2 ZPO nicht die Kosten für die Hinzuziehung eines Prozeßbevollmächtigten umfasse, weil insoweit die arbeitsgerichtliche Regelung über den Ausschluß der Kostenerstattung gemäß § 12 a I 1 ArbGG - vormals: § 61 I 2 ArbGG - maßgeblich sei (vgl. BAGE 10, 39; 24, 486; LAG Baden-Württemberg Rpfl 1986, 28, 29; LG Saarbrücken NJW-RR 1989, 63).
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