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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 16.07.1997 - 2 S 563/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,42516
OVG Sachsen, 16.07.1997 - 2 S 563/96 (https://dejure.org/1997,42516)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16.07.1997 - 2 S 563/96 (https://dejure.org/1997,42516)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16. Juli 1997 - 2 S 563/96 (https://dejure.org/1997,42516)
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG Greifswald, 12.07.2012 - 3 A 1162/11

    Beitragsrecht: Überprüfung der Wirksamkeit einer Klarstellungs- und …

    Die Vorschrift ist im Anschlussbeitragsrecht aufgrund der Verweisung in §§ 12 Abs. 1 KAG M-V entsprechend anwendbar (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 01.09.1999 - 1 L 4/98, S. 6 des Entscheidungsumdrucks; ebenso für das sächsische Landesrecht: OVG Bautzen, Beschl. v. 16.07.1997 - 2 S 563/96, VwRR MO 1997, 50 ).
  • VG Greifswald, 24.08.2017 - 3 A 843/14

    Anschlussbeiträgen für Schmutzwasser

    Damit wird über die in den §§ 387, 390 ff. BGB enthaltenen allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen hinaus speziell für das Abgabenrecht eine rechtliche Beschränkung des Aufrechnungsrecht auf nachgewiesene Forderungen normiert, wodurch verhindert werden soll, dass die Geltendmachung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis durch Vorschützen von ungewissen oder zweifelhaften, womöglich erst einer längeren Aufklärung und Feststellung bedürftigen Gegenforderungen aufgehalten wird (OVG Bautzen, Beschl. v. 16.07.1997 - 2 S 563/96 -, VwRR MO 1997, 50 ).
  • OVG Sachsen, 17.12.2008 - 2 B 245/06

    Universität; Senat; Wahl; Grundordnung; Hochschullehrer; Gruppenuniversität; …

    Dies gilt nicht nur im Verhältnis Aufsichtsbehörde und Selbstverwaltungskörperschaft, sondern auch gegenüber Dritten (…vgl. OVG NRW, Urt. v. 23.6.1989, NVwZ 1990, 187, 188; letztlich offen gelassen, aber tendenziell auch bereits: SächsOVG, Beschl. v. 16.7.1997 - 2 S 563/96 - juris).
  • VG Greifswald, 19.12.2013 - 3 A 842/12

    Differenz zwischen beitragsfähigem und förderfähigem Erschließungsaufwand

    Die Vorschrift ist im Erschließungsbeitragsrecht aufgrund der Verweisung in § 1 Abs. 4 i.V.m. § 12 Abs. 1 KAG M-V entsprechend anwendbar (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 01.09.1999 - 1 L 4/98 -, S. 6 des Entscheidungsumdrucks; ebenso für das sächsische Landesrecht: OVG Bautzen, Beschl. v. 16.07.1997 - 2 S 563/96 -, VwRR MO 1997, 50 ).
  • VG Greifswald, 20.08.2015 - 3 A 1107/13

    Straßenbaubeitrag; Verbesserung einer Teileinrichtung, Entfallen eines anderen …

    Damit wird über die in den §§ 387, 390 ff. BGB enthaltenen allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen hinaus speziell für das Abgabenrecht eine rechtliche Beschränkung des Aufrechnungsrechts auf nachgewiesene Forderungen normiert, wodurch verhindert werden soll, dass die Geltendmachung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis durch Vorschützen von ungewissen oder zweifelhaften, womöglich erst einer längeren Aufklärung und Feststellung bedürftigen Gegenforderungen aufgehalten wird (OVG Bautzen, Beschl. v. 16.07.1997 - 2 S 563/96 -, VwRR MO 1997, 50 ).
  • VG Meiningen, 28.07.2004 - 1 K 640/01
    An der (rückwirkenden) Aufhebung der Weisung zum Erlass einer Satzung über die Erhebung einmalige Beiträge besteht hier jedenfalls deshalb ein schutzwürdiges Interesse, weil die Klägerin nach der Rechtsprechung der für das Kommunalrecht zuständigen Kammer des Gerichts im Rechtsmittel gegen die Ersatzvornahme - gegen den Bescheid vom 23.04.2002 hat die Klägerin mit Schreiben vom 21.05.2002 Widerspruch eingelegt - mit dem Vortrag präkludiert ist (vgl. § 31 Abs. 1 Satz 2 ThürVwZVG), der bereits in einem Rechtsbehelfs- oder Rechtsmittelverfahren gegen den Grundverwaltungsakt hätte vorgetragen werden können ( VG Meiningen, Urteil vom 24.01.2001 - 2 K 1072/99.Me -, LKV 2002, 341 f.; vgl. auch: OVG Bautzen, Beschluss vom 16.07.1997 - 2 S 563/96 -, VwRR MO 1997, 50 [52]).
  • VG Greifswald, 18.10.2018 - 3 A 1609/16

    Dezentrale Pumpenanlage auf beitragspflichtigen Grundstück als Bestandteil der …

    Damit wird über die in den §§ 387, 390 ff. BGB enthaltenen allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen hinaus speziell für das Abgabenrecht eine rechtliche Beschränkung des Aufrechnungsrechts auf nachgewiesene Forderungen normiert, wodurch verhindert werden soll, dass die Geltendmachung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis durch Vorschützen von ungewissen oder zweifelhaften, womöglich erst einer längeren Aufklärung und Feststellung bedürftigen Gegenforderungen aufgehalten wird (OVG Bautzen, Beschl. v. 16.07.1997 - 2 S 563/96 -, VwRR MO 1997, 50 ).
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