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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 28.07.1998 - 2 S 624/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5150
VGH Baden-Württemberg, 28.07.1998 - 2 S 624/98 (https://dejure.org/1998,5150)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.07.1998 - 2 S 624/98 (https://dejure.org/1998,5150)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Juli 1998 - 2 S 624/98 (https://dejure.org/1998,5150)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Umlage nach dem Landespflegegeldgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 35
  • NZS 1998, 572
  • VBlBW 1998, 213 (Ls.)
  • DÖV 1998, 930
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.1996 - 2 B 1887/96

    Erhebung einer Umlage; Rechtmäßigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.1998 - 2 S 624/98
    Ein horizontaler Ausgleich ließe sich nämlich durch entsprechende Bestimmungen, etwa in der UmlageVO, ohne weiteres in der Weise erreichen, daß die umlagefähigen Gesamtkosten beider Bezirke zusammengerechnet werden und auf der Basis des ganzen Landesgebiets die Höhe der Umlage berechnet wird, die dann von dem jeweils zuständigen Landeswohlfahrtsverband einzuziehen ist (vgl. zur ähnlichen Rechtslage in Nordrhein-Westfalen, OVG Münster, Beschluß vom 17.12.1996 - 2 B 1887/96).

    Es spricht einiges für die Annahme, daß die Sicherung des künftigen Bedarfs an hinreichend qualifiziert ausgebildeten Mitarbeitern in der Altenpflege im Allgemeininteresse liegt und nicht überwiegend in die Sachverantwortung der belasteten Gruppe fällt (so Mäßen, NWVBl. 1998, 44ff.; vgl. auch OVG Münster, Beschluß vom 17.12.1996 - 2 B 1887/96).

  • BVerfG, 26.05.1981 - 1 BvL 56/78

    Schwerbehindertenabgabe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.1998 - 2 S 624/98
    Das Bundesverfassungsgericht hält zwar auch Sonderabgaben für zulässig, bei denen nicht die Finanzierung einer besonderen Aufgabe Anlaß zu ihrer Einführung gab, denen vielmehr in erster Linie eine Antriebs- und Ausgleichsfunktion zukommt (vgl. BVerfG, Urteil vom 26.5.1981, BVerfGE 57, 139ff. - Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz).
  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.1998 - 2 S 624/98
    Eine gesellschaftliche Gruppe kann nur dann mit einer Sonderabgabe in Anspruch genommen werden, wenn sie durch eine gemeinsame, in der Rechtsordnung oder in der gesellschaftlichen Wirklichkeit vorgegebene Interessenlage oder durch besondere gemeinsame Gegebenheiten von der Allgemeinheit und anderen Gruppen abgrenzbar ist, wenn es sich also um eine in diesem Sinne homogene Gruppe handelt (vgl. BVerfG, Urteil vom 10.12.1980, BVerfGE 55, 274, 305ff. - Berufsausbildungsabgabe;… vgl. zur Zulässigkeit von Sonderabgaben auch Siekmann, in: Sachs, Grundgesetz, vor Art. 104a, Rdnr. 117ff.).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.1998 - 2 S 624/98
    Neben dieser steuerlichen Inanspruchnahme bedürfen nicht-steuerliche Abgaben, die den einzelnen zu einer weiteren Finanzleistung heranziehen, einer besonderen Rechtfertigung aus Sachgründen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 7.11.1995, BVerfGE 93, 319, 343 - Wasserpfennig).
  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.1998 - 2 S 624/98
    Es bestehen aber erhebliche Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Grundlage (vgl. zur Befugnis der Fachgerichte, in derartigen Fällen die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs anzuordnen, BVerfG, Beschluß vom 24.6.1992, BVerfGE 86, 382;… Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 80 Rdnrn. 202, 267ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.1998 - 2 S 687/98

    Verwaltungsrechtsweg - Forderung einer Umlage von zugelassenen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.1998 - 2 S 624/98
    Rn. 1 Die vom Senat zugelassene Beschwerde (vgl. zur Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs nach § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO, VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 31.3.1998 - 2 S 687/98) ist begründet.
  • VG Sigmaringen, 27.03.2006 - 8 K 297/06

    Ausgleichsbeträge zur Finanzierung der Altenpflegeausbildung

    Damit ist der Ausgleichsbetrag für den Antragsgegner nur ein "durchlaufenden Posten zur Weitergabe an außerhalb stehende Zuwendungsempfänger" (vgl. dazu VGH Mannheim DVBl 84, 345, der dies wohl als Umstand ansieht, der gegen eine Finanzierungsfunktion spricht, s.a. VGH Mannheim DÖV 1998, 930), welcher sich für eine gewisse Zeit auf einem Treuhandkonto befindet.

    Rn. 13 Die Kammer vermag dem Antragsgegner nicht zu folgen, wenn er meint, der Verwaltungsgerichtshof Mannheim habe in seinem Beschluss vom 28.07.1998, Az. 2 S 624/98 entschieden, dass es sich bei der AltPflgAusglVO - Umlage um eine zulässige Sonderabgabe i.S.v. § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 VwGO handle.

    Richtig daran ist, dass in dieser Entscheidung (DÖV 1998, 930 ff.) erwähnt wird, dass der Landesgesetzgeber die damalige Umlage nach dem Landespflegegesetz vom 11.09.1995 (GBl 1995, 665) als Sonderausgabe mit Finanzierungsfunktion betrachtete; auch spricht vieles dafür, dass der Verwaltungsgerichtshof damals - allerdings ohne jegliche Erklärung - davon ausging, dass es sich bei der damaligen Umlage um eine öffentliche Abgabe i.S. von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO handelte.

  • VG Gera, 19.07.2000 - 6 E 852/00

    Sonderabgabe; Pflegeeinrichtungen und Altenheime

    Eine gesellschaftliche Gruppe kann nur dann mit einer Sonderabgabe in Anspruch genommen werden, wenn sie durch eine gemeinsame, in der Rechtsordnung oder in der gesellschaftlichen Wirklichkeit vorgegebene Interessenlage oder durch besondere gemeinsame Gegebenheiten von der Allgemeinheit und anderen Gruppen abgrenzbar ist, wenn es sich also um eine in diesem Sinne homogene Gruppe handelt (vgl. BVerfG, Urteil vom 10.12.1980, BVerfGE 55, 274, 305 ff. [BVerfG 10.12.1980 - 2 BvF 3/77] - Berufsausbildungsabgabe;… vgl. zur Zulässigkeit von Sonderabgaben auch Siekmann, in: Sachs, Grundgesetz, vor Art. 104 a, Rdnr. 117 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 28.07.1998 - 2 S 624/98 -, DÖV 1998, 936 ff.; OVG Nordrh.-Westf., Beschluß vom 17.12.1996 - 2 B 1887/96 - zitiert nach Juris).

    Es ist nicht erheblich größer als das Interesse der Allgemeinheit an funktionierenden Einrichtungen der Altenpflege und entspricht dem Interesse, das in allen Wirtschaftszweigen an fachlich qualifizierten Mitarbeitern besteht (vgl. zum ganzen: VGH Mannheim, Beschluß vom 28.07.1998 - a.a.O.; OVG Münster, Beschluß vom 17.12.1996 - 2 B 1887/96).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.1999 - 2 S 200/99

    Umlage nach dem Landespflegegeldgesetz

    Es sprechen erhebliche Gründe für die Annahme, daß die Verordnung des Sozialministeriums vom 16.1.1996 über die Erhebung einer Umlage nach dem Landespflegegesetz - UmlageVO - ungültig ist und Umlagebescheide auf ihrer Grundlage rechtmäßig nicht ergehen konnten (Bestätigung des Beschlusses des Senats vom 28.7.1998 - 2 S 624/98 -, NVwZ-RR 1999, 35).

    Vielmehr hat der Senat in seinem Beschluß vom 28.7.1998 - 2 S 624/98 - (NVwZ-RR 1999, 35), auf den das Verwaltungsgericht verweist, bereits entschieden, daß aus den in der angegriffenen Entscheidung genannten Gründen erhebliche Bedenken gegen die Gültigkeit von § 2 Abs. 1 Satz 1 UmlageVO bestehen.

  • OVG Thüringen, 11.01.2018 - 4 EO 941/17

    Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen in Thüringen für Ausbaumaßnahmen, …

    1986, 727-729, Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Juli 1998 - 2 S 624/98 - DÖV 1998, S. 930-934).
  • VG Sigmaringen, 17.06.2016 - 5 K 837/16

    Rundfunkbeitragspflicht - Gästezimmer in einem Heim als Wohnung

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts sind nur dann anzunehmen, wenn ein Erfolg von Rechtsbehelf oder Klage wahrscheinlicher als deren Misserfolg ist, wobei ein lediglich als offen erscheinender Verfahrensausgang die Anordnung nicht trägt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.05.2007 - 2 S 1842/06 -, juris, m.w.N.; Beschluss vom 28.07.1998 - 2 S 624/98 -, NVwZ-RR 1999, 35).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.1999 - 4 B 1554/99

    Möglichkeit einer Definition des in § 7 Altenpflegegesetz (AltPflG) erwähnten …

    Rn. 28 Beschluß vom 28. Juli 1998 - 2 S 624/98 -, NVwZ-RR 1999, 35 im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes,.
  • VG Karlsruhe, 18.11.1998 - 10 K 901/98

    Auflage zur wasserrechtlichen und baurechtlichen Genehmigung für einen …

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.1999 - 4 B 1090/99

    Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsverordnung unter Berücksichtigung von …

    Rn. 24 Beschluß vom 28. Juli 1998 - 2 S 624/98 -, NVwZ-RR 1999, 35 im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes,.
  • VG Freiburg, 24.07.2013 - 2 K 1240/13

    Sofortvollzug eines Rundfunkbeitragsbescheids; unbillige Härte

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts sind nur dann anzunehmen, wenn ein Erfolg von Rechtsbehelf oder Klage wahrscheinlicher als deren Misserfolg ist, wobei ein lediglich als offen erscheinender Verfahrensausgang die Anordnung nicht trägt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.05.2007 - 2 S 1842/06 -, juris m.w.N.; Beschluss vom 28.07.1998 - 2 S 624/98 -, NVwZ-RR 1999, 35).
  • OVG Sachsen, 05.11.2004 - 2 BS 388/04
    Demgemäß wurde in der Rechtsprechung davon ausgegangen, dass es sich bei der auf landesrechtlichen Grundlagen erhobenen Umlage zur Finanzierung der Ausbildung in der Altenpflege um öffentliche Abgaben im Sinne des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO handelt (vgl. etwa OVG Münster, Beschl. v. 16.3.1998 - 4 B 40/98 -, zitiert noch juris und VGH Mannheim, Beschl. v. 28.7.1998 - 2 S 624/98 -, NVwZ-RR 1999, 35).
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