Rechtsprechung
| LG Schwerin, 15.06.2006 - 2 S 66/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ludwigslust - 3 C 312/05
- LG Schwerin, 15.06.2006 - 2 S 66/06
Papierfundstellen
- VersR 2007, 400
Wird zitiert von ... (10)
- OLG Saarbrücken, 07.05.2015 - 4 W 9/15
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Bewusstes Verschweigen des Anspruchs eines …
Diese im laufenden Insolvenzverfahren nicht erfasste Forderung kann nur im Rahmen eines streitigen Erkenntnisverfahrens verfolgt werden (…BGH NZI 2009, 66 Rn. 11;… WM 2011, 271, 274 Rn. 26;… OLG Köln, Beschl. v. 02.11.2010 - I-11 U 176/10, juris Rn. 1; LG Schwerin VersR 2007, 400; AG Delmenhorst NZI 2014, 319;… Kexel in Graf-Schlicker, InsO 4. Aufl. § 302 Rn. 13;… HmbKomm-InsO/Streck, 4. Aufl. § 301 Rn. 2;… Wenzel in Kübler/Prütting/Bork, InsO (Stand 62. Lieferung 02.2015) § 292 Rn. 36;… MünchKomm-InsO/Stephan, 3. Aufl. § 301 Rn. 10;… Uhlenbruck/Vallender, InsO 13. Aufl. § 301 Rn. 5; Staudinger/Oechsler, BGB Neubearb.Selbst wenn die verschwiegene Forderung auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruht - was hier nicht einmal der Fall ist -, betrifft die Forderung aus einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung einen anderen Lebenssachverhalt und damit einen unterschiedlichen Streitgegenstand (LG Schwerin VersR 2007, 400; FK-InsO/Ahrens, aaO Rn. 39).
Rn. 12 "Hat der Schuldner die Restschuldbefreiung in unredlicher Weise durch bewusstes Verschweigen einer Forderung erlangt, kann der betroffene Gläubiger seinen Anspruch unter Berufung auf § 826 BGB nur im streitigen Verfahren verfolgen (vgl. LG Schwerin VersR 2007, 400;… Kübler/Prütting/Wenzel, InsO § 292 Rn. 19).
- BGH, 06.11.2008 - IX ZB 34/08
Beantragung der Versagung der Restschuldbefreiung nach dem Schlusstermin
- BGH, 09.10.2008 - IX ZB 16/08
Versagung der Restschuldbefreiung wegen einer nicht angemeldeten Forderung
Hat der Schuldner die Restschuldbefreiung in unredlicher Weise durch bewusstes Verschweigen einer Forderung erlangt, kann der betroffene Gläubiger seinen Anspruch unter Berufung auf § 826 BGB nur im streitigen Verfahren verfolgen (vgl. LG Schwerin VersR 2007, 400;… Kübler/Prütting/Wenzel, InsO § 292 Rn. 19).
- OLG Brandenburg, 02.05.2012 - 7 U 32/11
Insolvenzverfahren: Schadenersatzklage eines nicht am Insolvenzverfahren …
So betrafen die zu § 826 BGB ergangenen Entscheidungen (BGH v. 06.11.2008, IX ZB 34/08; LG Schwerin VersR 2007, 400, 401) Forderungen, die bereits tituliert waren und die der Schuldner gleichwohl nicht in das Verzeichnis aufgenommen hat. - LG Bielefeld, 08.06.2018 - 3 O 353/15
Nichtanmeldung der Schmerzensgeldforderung im Falle der Restschuldbefreiung als …
Rn. 51 Nach allgemeiner Auffassung kommt, wenn der Insolvenzschuldner einen ihm bekannten Gläubiger in den vorzulegenden Verzeichnissen im Rahmen des Insolvenzverfahrens nicht angibt, ein Schadensersatzanspruch wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung in Betracht (vgl. Ahrens, NZI 2013, 721, 725; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 07.05.2015 - 4 W 9/15; LG Schwerin, Beschluss vom 15.06.2006 - 2 S 66/06). - LG Dortmund, 28.05.2009 - 2 O 353/08
Ingangsetzung der Klagefrist i.F.d. Ablehnung von Ansprüchen aus einem …
Die Invaliditätsbescheinigung soll dem Versicherer Gelegenheit geben, dem geltend gemachten Versicherungsfall nachzugehen und seine Leistungspflicht auf Grundlage der ärztlichen Feststellung zu prüfen (BGH, VersR 2007, 400 = NJW 2007, 977). - LG Dortmund, 14.02.2008 - 2 O 362/07
Bewertung des Risses einer Achillessehne beim Begehen einer leicht ansteigenden …
In dieser Auslegung hält die Fristenregelung einer sachlichen Inhaltskontrolle stand und genügt überdies dem Maßstab des Transparenzgebots (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 07.03.2007 - IV ZR 137/06 -, VersR 2007, 400). - LG Dortmund, 19.02.2009 - 2 O 370/08
Wirksamkeit einer Fristenregelung unter Berücksichtigung des Transparenzgebotes
Die Invaliditätsbescheinigung soll dem Versicherer Gelegenheit geben, dem geltend gemachten Versicherungsfall nachzugehen und seine Leistungspflicht auf Grundlage der ärztlichen Feststellung zu prüfen (BGH, VersR 2007, 400 = NJW 2007, 977). - OLG Köln, 02.11.2010 - 11 U 176/10
Ausschluss der Restschuldbefreiung
Zwar kann darin, dass der Schuldner einen Anspruch bewusst zum Zwecke der Erreichung einer Restschuldbefreiung verschwiegen hat ,eine unerlaubte Handlung i.S. des § 826 BGB liegen, die eine eigenständige Schadensersatzforderung des Gläubigers begründet (BGH NZI 2009, 66; ZInsO 2009, 52; LG Schwerin VersR 2007, 400 m. Anm. Sitz; Vallender ZIP 2000, 1288, 1290;… Pape/Uhlenbruck/Voigt-Salus, Insolvenzrecht, 2. Aufl., § 41 Rdn. 61;… Wenzel in: Kübler/Prütting, InsO, § 292 Rdn. 19). - LG Dortmund, 25.03.2009 - 2 O 351/08
Eine schriftliche ärztliche Feststellung unfallbedingter Invalidität als …
Die Invaliditätsbescheinigung soll dem Versicherer Gelegenheit geben, dem geltend gemachten Versicherungsfall nachzugehen und seine Leistungspflicht auf Grundlage der ärztlichen Feststellung zu prüfen (BGH, VersR 2007, 400 = NJW 2007, 977).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| LG Bückeburg, 10.01.2007 - 2 S 66/06 |
Verfahrensgang
- AG Bückeburg, 23.10.2006 - 31 C 348/05
- LG Bückeburg, 10.01.2007 - 2 S 66/06
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".