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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 21.04.2005 - 2 S 70.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,28699
OVG Berlin, 21.04.2005 - 2 S 70.04 (https://dejure.org/2005,28699)
OVG Berlin, Entscheidung vom 21.04.2005 - 2 S 70.04 (https://dejure.org/2005,28699)
OVG Berlin, Entscheidung vom 21. April 2005 - 2 S 70.04 (https://dejure.org/2005,28699)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    VerpackV § 6 Abs. 1 Satz 4; ; VerpackV § 9 Abs. 2; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 80 Abs. 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirkungen der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zum Getränkepfand auf die deutsche Bepfändungspflicht; Übergangsfristen für die Getränkepfandpflicht; Gemeinschaftswidrigkeit der Verpackungsverordnung (VerpackV)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 14.12.2004 - C-309/02

    Radlberger Getränkegesellschaft und S. Spitz - Umwelt - Freier Warenverkehr - …

    Auszug aus OVG Berlin, 21.04.2005 - 2 S 70.04
    Sie macht geltend, auf Grund der Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Dezember 2004 zur Verpackungsverordnung (C - 463/01 und C - 309/02) stehe fest, dass die Bepfandungspflicht nicht nur von Getränken aus anderen EU-Mitgliedsstaaten sondern auch für in Deutschland abgefüllte Getränke gegen Art. 28 EG verstoße und daher die Zwangspfandpflicht insgesamt unanwendbar sei.

    Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Dezember 2004 in den Rechtssachen C-309/02 (Radlberger) und C - 463/01 zum Pflichtpfand auf Einweggetränke stellen keine nachträglichen Umstände dar, die eine Änderung des Beschlusses des Senats rechtfertigen.

    Der Europäische Gerichtshof hat in der Rechtssache C - 309/02 festgestellt, dass es den Mitgliedstaaten durch Artikel 1 Abs. 2 Richtlinie 94/62/EG nicht verwehrt ist, Maßnahmen einzuführen, die Systeme der Wiederverwendung von Verpackungen fördern.

  • EuGH, 14.12.2004 - C-463/01

    DIE IN DEUTSCHLAND FÜR GETRÄNKE-EINWEGVERPACKUNGEN EINGEFÜHRTEN PFAND- UND …

    Auszug aus OVG Berlin, 21.04.2005 - 2 S 70.04
    Sie macht geltend, auf Grund der Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Dezember 2004 zur Verpackungsverordnung (C - 463/01 und C - 309/02) stehe fest, dass die Bepfandungspflicht nicht nur von Getränken aus anderen EU-Mitgliedsstaaten sondern auch für in Deutschland abgefüllte Getränke gegen Art. 28 EG verstoße und daher die Zwangspfandpflicht insgesamt unanwendbar sei.

    Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Dezember 2004 in den Rechtssachen C-309/02 (Radlberger) und C - 463/01 zum Pflichtpfand auf Einweggetränke stellen keine nachträglichen Umstände dar, die eine Änderung des Beschlusses des Senats rechtfertigen.

  • BVerwG, 16.01.2003 - 7 C 31.02

    Einweg-Getränkeverpackungen; Dosenpfand; Rücknahmepflicht; Pfandpflicht; …

    Auszug aus OVG Berlin, 21.04.2005 - 2 S 70.04
    Ein solches Vorgehen würde dem Grundsatz der Prozessökonomie geradewegs zuwider laufen (BVerwG, Urteil vom 16. Januar 2003 - BVerwGE 117, 322, 330).
  • OVG Berlin, 20.02.2002 - 2 S 6.01

    Dosenpfand I

    Auszug aus OVG Berlin, 21.04.2005 - 2 S 70.04
    Ob dies bereits deswegen gilt, weil - wie der Senat in früheren Beschlüssen im Einzelnen näher ausgeführt hat (Beschluss vom 20. Februar 2002 - OVG 2 S 6.01 - und vom 12. Dezember 2002 - OVG 2 S 47.02 ) - selbst ein Verstoß der Regelungen der Verpackungsverordnung gegen Gemeinschaftsrecht aufgrund des unmittelbar geltenden Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts vor entgegenstehendem nationalen Recht nicht zur Nichtigkeit der deutschen Regelung, sondern nur zu deren Unanwendbarkeit auf Getränkeverpackungen aus anderen Mitgliedstaaten führt, bedarf keiner abschließenden Entscheidung.
  • OVG Berlin, 26.08.2003 - 2 B 16.03

    Dosenpfand III

    Auszug aus OVG Berlin, 21.04.2005 - 2 S 70.04
    Der Antrag der Antragstellerin, unter Abänderung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 15. April 2004 (OVG 2 S 33.03) die aufschiebende Wirkung der Klage (OVG 2 B 16.03) gegen die im Bundesanzeiger vom 2. Juli 2002 veröffentlichte Bekanntmachung der Bundesregierung über die nach § 9 Abs. 2 der Verpackungsverordnung erheblichen Mehrweganteile wiederherzustellen, wird abgelehnt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2005 - 12 B 3.05

    Klagen gegen das Dosenpfand auch in zweiter Instanz erfolglos

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten (8 Bände) nebst Beiakten und Anlagenordner, auf die Gerichtsakten zu den Verfahren OVG 2 S 71.04, OVG 2 S 70.04, OVG 2 S 69.04, OVG 2 S 34.03 (4 Bände), OVG 33.03 (2 Bände), OVG 2 S 32.03 (3 Bände), OVG 2 S 28.03, OVG 2 S 7.01, VG 10 A 742.00 und VG 10 A 773.00 sowie auf die in der gerichtlichen Verfügung vom 30. August 2005 aufgeführten Gutachten und Stellungnahmen Bezug genommen.
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