Rechtsprechung
| OVG Berlin, 25.05.1989 - 2 S 8.89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 7 Nr. 5, 8 BO 58; § 15 BauNVO.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Asylbewerberwohnheims im allgemeinen Wohngebiet
Wird zitiert von ... (11)
- VG Berlin, 17.09.2020 - 13 L 78.18
Nachbarstreit um Umnutzung einer Lungenklinik in eine Gemeinschaftsunterkunft für …
Für diese befristete Zeit ist nicht von einer unzumutbaren Beeinträchtigung der Antragsteller auszugehen, da gerade wegen der von vornherein nur befristet möglichen Befreiung bei der nationalen und drängenden Aufgabe der Flüchtlingsunterbringung Nachbarn auch ein Mehr an Beeinträchtigungen zuzumuten ist (…VGH Kassel Beschl. v. 18.9.2015 - 3 B 1518/15, Rn. 19 BeckRS 2015, 54504; OVG Berlin, Beschluss vom 25. Mai 1989 - 2 S 8.89 - BRS 49 Nr. 50;… EZBK/Blechschmidt, 137. EL Februar 2020, BauGB § 246, Rn. 80). - OVG Niedersachsen, 25.03.1993 - 6 M 1207/93
Städtische Gemeinschaftsunterkunft; Asylbewerber; Anlage für soziale Zwecke; …
Auch das OVG Berlin hat sich bereits in einem Beschluß vom 2.6.1987 (NVwZ 1988, 264 = NJW 1988, 1164 = BRS 47 Nr. 41; ebenso BRS 49 Nr. 50) dafür ausgesprochen, Gebäude zur Unterbringung von Asylbewerbern im Hinblick auf die begrenzte Dauer des Aufenthalts, den behelfsmäßigen Charakter der sehr beengten und deshalb stärker reglementierten Unterbringung sowie damit verfolgten humanitären Ziele als Anlagen für soziale Zwecke anzusehen, die ausnahmsweise im allgemeinen Wohngebiet oder im Gewerbegebiet zugelassen werden kann. - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2024 - 2 B 178/24
Nachbarklage gegen die Erteilung einer Baugenehmigung und Befreiung von den …
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 25. Mai 1989 - 2 S 8.89 - ist angesichts der zwischenzeitlichen gesetzlichen Änderungen der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Flüchtlingsunterkünften z.B. durch § 246 Abs. 12 BauGB, aber auch durch § 31 Abs. 2 Nr. 1 BauGB nicht ohne weitere - und hier fehlende - Begründung auf die hier vorliegende Konstellation übertragbar.
- VG Aachen, 02.05.2011 - 3 K 2418/08
Erweiterung einer Metzgerei
Rn. 65 vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. September 1988 - 4 B 175/88 -, BRS 49 Nr. 50,. - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2009 - 7 B 335/09 Rn. 11 - 4 B 175.88 -, BRS 49 Nr. 50,.
- VGH Baden-Württemberg, 29.08.1991 - 5 S 1990/91
Unzulässige Baugenehmigung für Aussiedlerwohnheim im Gewerbegebiet
Dies hält der Senat nicht für zulässig, auch wenn es sich bei dem Aussiedlerwohnheim um eine Anlage für soziale Zwecke handelt (ebenso OVG Berlin, Beschl.v. 25.5.1989 -- 2 S 8.89 -- BRS 49 Nr. 50; Hess.VGH, Beschl.v. 29.11.1989 -- 4 TG 3185/89 -- BRS 49 Nr. 53). - VG Berlin, 17.09.2020 - 13 L 232.18 Für diese befristete Zeit ist nicht von einer unzumutbaren Beeinträchtigung des Antragstellers auszugehen, da gerade wegen der von vornherein nur befristet möglichen Befreiung bei der nationalen und drängenden Aufgabe der Flüchtlingsunterbringung Nachbarn auch ein Mehr an Beeinträchtigungen zuzumuten ist (…VGH Kassel Beschl. v. 18.9.2015 - 3 B 1518/15, Rn. 19 BeckRS 2015, 54504; OVG Berlin, Beschluss vom 25. Mai 1989 - 2 S 8.89 - BRS 49 Nr. 50;… EZBK/Blechschmidt, 137. EL Februar 2020, BauGB § 246, Rn. 80).
- VG Berlin, 19.07.2016 - 13 L 149.16
Bau einer Gemeinschaftsunterkunft in Alt-Glienicke geht weiter
Gegen eine unzumutbare Beeinträchtigung der Antragsteller durch das Bauvorhaben spricht, dass es gemäß § 246 Abs. 13 BauGB (und der Baugenehmigung) nur drei Jahre als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden darf und danach zurückgebaut werden muss (vgl. dazu Blechschmidt a.a.O. Rn. 89 ff. und OVG Bln, B. v. 25.05.1989 - 2 S 8.89 - BRS 49 Nr. 50). - VG Berlin, 11.12.2014 - 13 L 355.14
Einrichtung von zwei Unterkünften für Asylbewerber; Asylbewerberunterkunft als …
Rn. 22 Die Abweichung ist schließlich im Hinblick darauf, dass die Zustimmung nur befristet bis Ende 2016 erteilt wurde (vgl. OVG Berlin, B. v. 25.05.1989 - 2 S 8.89 - BA S. 4 f. und VG Hamburg, B. v. 13.09.2013 - 9 E 3452.13 - juris Rn. 25) unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.12.1990 - 6 M 108/90 Auch in diesem Zusammenhang ist die Befristung der Genehmigung auf zwei Jahre zu beachten, mit der eine endgültige Veränderung des Gebietscharakters der gewerblich nutzbaren Flächen vermieden wird (vgl. OVG Berlin, Beschl. v. 25.5.1989, BRS 49 Nr. 50).
- OVG Saarland, 02.11.1990 - 2 W 28/90
Baugenehmigung; Antragsunterlagen; Genehmigungsverfahren; Zwecksetzung; …
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