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| VGH Baden-Württemberg, 25.06.1984 - 2 S 945/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 24.11.1982 - 2 K 177/82
- VGH Baden-Württemberg, 25.06.1984 - 2 S 945/83
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 17.05.1984 - 2 S 591/83
Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung - Bestandskraft einer früheren …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.06.1984 - 2 S 945/83
Zum Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 17.05.1984 - 2 S 591/83 -),.
- VGH Baden-Württemberg, 05.11.1998 - 2 S 1655/96
Gebühren für eine leitungsgebundene kommunale Einrichtung im Zuge einer …
Der Senat hat aus § 10 des Kommunalabgabengesetzes - KAG - in ständiger Rechtsprechung hergeleitet, daß dieser Grundsatz für das Beitragsrecht kennzeichnend ist (vgl. etwa die Urteile vom 25.6.1984 - 2 S 945/83 -, vom 19.7.1990 - 2 S 412/90 - und vom 28.9.1995 - 2 S 3069/94). - VGH Baden-Württemberg, 15.11.1990 - 2 S 3022/89
Zu den Grundsätzen bei der Erhebung von Entwässerungsbeiträgen; hier: …
Die Erklärung vom August 1973, wonach "von der Erhebung eines Entwässerungsbeitrags für das Grundstück Lgb.Nr. 482/1 abgesehen" wird, ist gemäß der im öffentlichen Recht entsprechend anzuwendenden Auslegungsregel des § 133 BGB (BVerwG, Urteil vom 12.1.1973, DÖV 1973, 533; Urteil des Senats vom 25.6.1984 -- 2 S 945/83 --) anhand der den Beteiligten bekannten Umstände unter Berücksichtigung der satzungsrechtlichen Bestimmungen vorzunehmen (vgl. zu letzterem Beschluß des Senats vom 15.1.1990 -- 2 S 2767/89 --). - VGH Baden-Württemberg, 01.03.1990 - 2 S 62/89
Haftung für Gewerbesteuer bei Unternehmensübereignung - Einwendungen des neuen …
Rn. 34 Der Inhalt des Aufhebungsbescheids vom 20.9.1985 ist gemäß der im öffentlichen Recht entsprechend anzuwendenden Auslegungsregel des § 133 BGB (BVerwG, Urteil vom 12.1.1973, DÖV 1973, 533; Urteil des Senats vom 25.6.1984 -- 2 S 945/83 --) danach auszulegen, wie bei objektiver Würdigung der Empfänger die Erklärung der Behörde verstehen konnte und verstehen mußte, wobei Unklarheiten zu Lasten der erklärenden Behörde gehen. - VGH Baden-Württemberg, 15.01.1990 - 2 S 2767/89
Abgabenrecht - Anlagen zur Schlammbehandlung als selbständige Teileinrichtungen …
Denn die Auslegung dieser Bescheide gemäß der im öffentlichen Recht entsprechend anzuwendenden Auslegungsregel des § 133 BGB (BVerwG, Urteil vom 12.1.1973, DÖV 1973, 533; Urteil des Senats vom 25.6.1984 -- 2 S 945/83 --) dürfte ergeben, daß Teilbeiträge für die Schlammbehandlung gerade nicht erhoben wurden oder mitumfaßt sein sollten.
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