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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 21.02.1991 - 2 S 98/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6141
VGH Baden-Württemberg, 21.02.1991 - 2 S 98/89 (https://dejure.org/1991,6141)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.02.1991 - 2 S 98/89 (https://dejure.org/1991,6141)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Februar 1991 - 2 S 98/89 (https://dejure.org/1991,6141)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Erforderlichkeit der Bezeichnung der Wohnung in einem Zweitwohnungssteuerbescheid; Nutzung der Zweitwohnung als Kapitalanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1991, 193 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1987 - 2 S 1930/86

    Genaue Bezeichnung des veranlagten Grundstücks als Wirksamkeitserfordernis des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.02.1991 - 2 S 98/89
    der persönlichen Schuld nicht zu trennende dingliche Haftung konkretisiert ( § 134 Abs. 2 1. Alt. BauGB , § 10 Abs. 8 1. Alt. KAG; vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.9.1987 - 2 S 1930/86 -zum Erschließungsbeitragsrecht).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1988 - 2 S 1988/87

    Zweitwohnungssteuer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.02.1991 - 2 S 98/89
    Davon ist auszugehen, wenn die gesamten maßgeblichen Umstände den sicheren Schluß zulassen, der Zweitwohnungsinhaber werde die Wohnung im Erhebungszeitraum ausschließlich als Kapitalanlage nutzen, sie also nicht auch nebenbei zu Zwecken der Erholung, der Berufsausübung, der Ausbildung oder des sonstigen persönlichen Lebensbedarfs nutzen oder vorhalten (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.5.1988 - 2 S 1988/87 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1988 - 2 S 3458/86

    Zweitwohnungssteuer - objektivierter Hauptwohnungsbegriff und maßgeblicher …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.02.1991 - 2 S 98/89
    Diese Regelungslücke ist nach der Rechtsprechung des Senats durch Auslegung mit der Maßgabe zu schließen, daß es sowohl für die anspruchsbegründenden als auch für die anspruchshindernden Rechtstatsachen auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht und - bei nicht eindeutigen Lebensverhältnissen des Zweitwohnungsinhabers - auf die Verhältnisse im vorausgehenden Jahreszeitraum ankommt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.9.1988 - 2 S 3458/86 -, KStZ 1989, 236 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.1988 - 2 S 2874/87

    Verfassungsmäßigkeit einer Zweitwohnungssteuersatzung vor dem Hintergrund des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.02.1991 - 2 S 98/89
    Im Falle der Nichtaufklärbarkeit, ob eine Zweitwohnung der Zweitwohnungssteuer unterfällt oder ausnahmsweise als reine Kapitalanlage nicht der Steuerpflicht unterliegt, trifft die Klägerin die materielle Beweislast (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.4.1988 - 2 S 2874/87 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.1993 - 2 S 135/92

    Zweitwohnungsteuer: Abgrenzung zwischen reiner Kapitalanlage und …

    Wie das Verwaltungsgericht unter Bezug auf die Rechtsprechung des Senats (dazu Urteil vom 21.02.1991 - 2 S 98/89 - vgl. ferner Urteil vom 25.09.1986 - 2 S 1485/85, BWGZ 1987, 57; Urteil vom 19.05.1988 - 2 S 1988/87 -) entschieden hat, darf eine Wohnung jedoch der Zweitwohnungsteuer unterworfen werden, solange sie nicht ausschließlich als Kapitalanlage dient.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.1993 - 2 S 957/92

    Zweitwohnungssteuer - Kapitalanlage

    Wie das Verwaltungsgericht unter Bezug auf die Rechtsprechung des Senats (dazu Urteil vom 21.02.1991 - 2 S 98/89 -, BWGZ 1991, 256; vgl. ferner Urteil vom 25.09.1986 - 2 S 1485/85, BWGZ 1987, 57; Urteil vom 19.05.1988 - 2 S 1988/87 -) entschieden hat, darf eine Wohnung jedoch der Zweitwohnungssteuer unterworfen werden, solange sie nicht ausschließlich als Kapitalanlage dient.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1991 - 2 S 2292/90

    Eine auf §§ 2, 6 Abs. 3 KAG i.d.F. vom 15.2.1982 beruhende …

    Die Besteuerung des Innehabens einer Zweitwohnung erfüllt diese Voraussetzungen (st.Rspr. des BVerfG, vgl. Beschluß vom 6.12.1983, BVerfGE 65, 325, [BVerfG 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79] und des BVerwG, vgl. Beschluß vom 12.1.1989, BVerwG 8 B 86.88; Beschluß vom 26.10.1989, BVerwG 8 B 36.89 sowie des VGH Bad.-Württ., vgl. Urteil vom 31.7.1986 - 2 S 892/85 -, VBlBW 1987, 269; Urteil vom 21.2.1991 - 2 S 98/89 -, BWGZ 91, 267).
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