Rechtsprechung
| OVG Berlin, 10.05.1999 - 2 SN 19.99 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- frag-den-staat.de
, S. 23
VwGO §§ 40 I, 124 II, 146 IV; BerlVerf. Art. 59 II, 62, 63
Rechtsweg bei Änderung des Verfahrens eines Volksbegehrens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DVBl 1999, 994
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2010 - 2 S 32.10
Verfolgung von Unterlassungsansprüchen im Wege einstweiligen Rechtsschutzes im …
Rn. 6 Die vorliegende Streitigkeit betrifft weder die Zulässigkeit noch das Ergebnis eines Volksbegehrens (…zur Qualifikation derartiger Streitigkeiten als verfassungsrechtlich vgl. Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 40 Rn. 257 m.w.N.) oder auch nur Einzelheiten des Verfahrens eines Volksbegehrens (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 10. Mai 1999 - 2 SN 19.99 -, DVBl. 1999, 994 f., und Bay. VGH, a.a.O. Rn. 12 ff., jeweils m.w.N.;… a.A.: Sodan, a.a.O., m.w.N.). - VG Berlin, 13.06.2012 - 2 K 95.11
Änderung eines Senatsbeschlusses zu einem Volksbegehren
Rn. 17 Es kann hier dahin stehen, ob dieser Grundsatz ausnahmsweise der Modifizierung bedarf, wenn zwischen der Trägerin eines Volksbegehrens und der Regierung Streit über die Zulässigkeit und das Ergebnis eines Volksbegehrens oder Volksentscheides besteht (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Juni 2010 - OVG 2 S 32.10 - und Beschluss vom 10. Mai 1999 - OVG 2 SN 19.99 -, LKV 1999, S. 365).
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