Rechtsprechung
| OVG Berlin, 07.01.2002 - 2 SN 30.01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Artikel 21 Abs. 1; VwGO § 80 Abs. 3, 5; BauO Bln §§ 10, 11 Abs. 1, 2, Abs. 4 Nr. 4, §§ 55, 56 Abs. 1 Nr. 8 e, § 61 Abs. 2, § 70 Abs. 1
Bauordnungsrecht; Werbeanlagen; großflächige Textilplanen; Wahlkampfzentrale; Wahlwerbung; Wahlkampf; zeitlich begrenzte Veranstaltung; Verunstaltung; Anbringungsort; Verdeckung von Fenstern; Umgebungsschutz; Befreiung; Beseitigungsanordnung; sofortige Vollziehung; ... - Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
GG Art. 21 Abs. 1; VwGO § 80 Abs. 3, 5; BauO BIn §§ 10, 11 Abs. 1, 2, Abs. 4 Nr. 4, 55, 56 Abs. 1 Nr. 8 e, 61 Abs. 2, 70 Abs. 1.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Qualifizierbarkeit einer für die Dauer von elf Monaten an der Wahlkampfzentrale einer politischen Partei angebrachten großflächigen Parteiwerbung als Wahlwerbung; Verunstaltung eines Gebäudes durch die Anbringung großflächiger Werbeplanen vor einer Vielzahl von Fenstern; ...
Papierfundstellen
- NJW 2002, 1737 (Ls.)
- NVwZ 2002, 489
- NJ 2002, 221
- DVBl 2002, 720 (Ls.)
- DÖV 2002, 352
- BauR 2002, 1078
- ZfBR 2002, 374
Wird zitiert von ... (23)
- OVG Berlin, 11.02.2002 - 2 SN 29.01
Antrag auf Zulassung der Beschwerde gegen einen Beschluss eines …
Dies könnte im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO nur dann angenommen werden, wenn bei der nur möglichen summarischen Prüfung das Bestehen dieses Anspruchs offensichtlich wäre (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 20. Dezember 2000 - OVG 2 SN 38.00 - und vom 7. Januar 2002 - OVG 2 SN 30.01 -).Wegen des danach verursachten unmittelbaren störenden Eingriffs in das Erscheinungsbild des gesamten Gebäudes ist der Tatbestand der Verunstaltung des Anbringungsortes im Sinne von § 10 Abs. 1 BauO Bln erfüllt (vgl. dazu auch Urteil des Senats vom 18. Dezember 1970 - OVG II B 24.70 -, ferner Beschlüsse vom 19. November 2001 - OVG 2 N 16.01 - und vom 7. Januar 2002 - OVG 2 SN 30.01 - zur Verunstaltung von Fassaden).
Bei der Anordnung der sofortigen Vollziehung war in der Abwägung zugunsten der getroffenen Entscheidung weiter von Bedeutung, dass der Abbau der Werbeanlage ohne Substanzverlust möglich sein wird (…vgl. Beschlüsse des Senats vom 8. Juni 2000 a.a.O. und vom 7. Januar 2002 - OVG 2 SN 30.01 -).
- VGH Bayern, 11.11.2014 - 15 B 12.2765
Versagung einer Baugenehmigung für eine Top-Lux-Werbeanlage; Überschreitung einer …
In Bezug auf Werbeanlagen entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass sie ihren Anbringungsort verunstalten, wenn sie die entsprechende Wand zu einem Werbeträger umfunktionieren (…vgl. BayVGH, B.v. 24.9.2002 - 14 ZB 02.1849 - juris Rn. 2) oder einem vorhandenen ruhigen Erscheinungsbild einen Fremdkörper aufsetzen und dieses damit empfindlich stören (vgl. OVG Berlin, B.v. 7.1.2002 - 2 SN 30.01 - NVwZ 2002, 489 = juris Ls 3 und Rn. 16;… HessVGH, B.v. 5.10.1995 - 3 TG 2900/95 - BRS 57 Nr. 179 = juris Rn. 8). - VG München, 10.07.2017 - M 8 K 16.1426
LED-Video-Wand im Schaufenster und Denkmalschutz
In Bezug auf Werbeanlagen entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass sie ihren Anbringungsort verunstalten, wenn sie die entsprechende Wand zu einem Werbeträger umfunktionieren (…vgl. BayVGH, B.v. 24.9.2002 - 14 ZB 02.1849 - juris Rn. 2) oder einem vorhandenen ruhigen Erscheinungsbild einen Fremdkörper aufsetzen und dieses damit empfindlich stören (vgl. BayVGH, U.v. 11.11.2014 - 15 B 12.2765 - juris Rn. 16 mit Verweis auf OVG Berlin, B.v. 7.1.2002 - 2 SN 30.01 - juris Ls 3 und Rn. 16;… HessVGH, B. v. 5.10.1995 - 3 TG 2900/95 - juris Rn. 8).
- VG Ansbach, 18.08.2015 - AN 9 K 15.00224
Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Werbeanlage …
Nach gefestigter Rechtsprechung verunstalten Werbeanlagen ihren Anbringungsort, wenn sie das Bauwerk zu einem Werbeträger umfunktionieren (…vgl. für Fassadenwerbung BayVGH, U. v. 11.11.2014 - 15 B 12.2765 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 24.9.2002 - 14 ZB 02.1849 - juris - Rd.Nr. 2) oder einem vorhandenen ruhigen Erscheinungsbild einen Fremdkörper aufsetzen und dieses damit empfindlich stören (vgl. OVG Berlin, B.v. 7.1.2002 - 2 SN 30.01 - NVwZ 202, 489 - juris LS 3 und RdNr. 16). - VG Ansbach, 30.07.2015 - AN 3 K 15.00482
Werbeanlage im Mischgebiet - zulässig; Art und Maß der baulichen Nutzung; …
In Bezug auf Werbeanlagen entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass sie ihren Anbringungsort verunstalten, wenn sie die entsprechende Wand zu einem Werbeträger umfunktionieren (vgl. BayVGH, B.v. 24.9.2002 - 14 ZB 02.1849 - juris - RdNr. 2) oder einem vorhandenen ruhigen Erscheinungsbild einen Fremdkörper aufsetzen und dieses damit empfindlich stören (vgl. OVG Berlin, B.v. 7.1.2002 - 2 SN 30.01 - NVwZ 2002 - 489 = juris, Ls 3 und RdNr. 16, HessVGH, B.v. 5.10.1995 - 3 TG 2900/95 - BRS 57 Nr. 179 = juris RdNr. 8).". - VG Ansbach, 19.08.2015 - AN 9 K 15.00079
Werbeanlage (Bannerwerbung) an Geländer einer Eisenbahnbrücke
Rn. 52 Entsprechend der gefestigten Rechtsprechung, wonach Werbeanlagen ihren Anbringungsort verunstalten, wenn sie das Bauwerk zu einem Werbeträger umfunktionieren (…vgl. für Fassadenwerbung BayVGH, U. v. 11.11.2014 - 15 B 12.2765 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 24.9.2002 - 14 ZB 02.1849 - juris - Rd.Nr. 2) oder einem vorhandenen ruhigen Erscheinungsbild einen Fremdkörper aufsetzen und dieses damit empfindlich stören (vgl. OVG Berlin, B.v. 7.1.2002 - 2 SN 30.01 - NVwZ 202, 489 - juris LS 3 und RdNr. 16), spricht unter Berücksichtigung der Dominanz und Fernwirkung der geplanten Werbeanlage und des alleeartigen Straßenbildes einiges für eine solche verunstaltende Wirkung, insbesondere im Hinblick auf die bereits vorhandenen Werbeanlagen am Vorhabensstandort. - VG Ansbach, 18.08.2015 - AN 9 K 15.00218
Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Werbeanlage …
Nach gefestigter Rechtsprechung verunstalten Werbeanlagen ihren Anbringungsort, wenn sie das Bauwerk zu einem Werbeträger umfunktionieren (…vgl. für Fassadenwerbung BayVGH, U. v. 11.11.2014 - 15 B 12.2765 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 24.9.2002 - 14 ZB 02.1849 - juris - Rd.Nr. 2) oder einem vorhandenen ruhigen Erscheinungsbild einen Fremdkörper aufsetzen und dieses damit empfindlich stören (vgl. OVG Berlin, B.v. 7.1.2002 - 2 SN 30.01 - NVwZ 202, 489 - juris LS 3 und RdNr. 16). - VG Ansbach, 19.08.2015 - AN 9 K 15.00221
Werbeanlage (Bannerwerbung) an Geländer einer Eisenbahnbrücke
Rn. 50 In Bezug auf Werbeanlagen entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass sie ihren Anbringungsort verunstalten, wenn sie das Bauwerk zu einem Werbeträger umfunktionieren (…vgl. für Fassadenwerbung BayVGH, U. v. 11.11.2014 - 15 B 12.2765 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 24.9.2002 - 14 ZB 02.1849 - juris - Rd.Nr. 2) oder einem vorhandenen ruhigen Erscheinungsbild einen Fremdkörper aufsetzen und dieses damit empfindlich stören (vgl. OVG Berlin, B.v. 7.1.2002 - 2 SN 30.01 - NVwZ 202, 489 - juris LS 3 und RdNr. 16). - VG Ansbach, 19.08.2015 - AN 9 K 15.00080
Werbeanlage (Bannerwerbung) an Geländer einer Eisenbahnbrücke
Rn. 47 In Bezug auf Werbeanlagen entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass sie ihren Anbringungsort verunstalten, wenn sie das Bauwerk zu einem Werbeträger umfunktionieren (…vgl. für Fassadenwerbung BayVGH, U. v. 11.11.2014 - 15 B 12.2765 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 24.9.2002 - 14 ZB 02.1849 - juris - Rd.Nr. 2) oder einem vorhandenen ruhigen Erscheinungsbild einen Fremdkörper aufsetzen und dieses damit empfindlich stören (vgl. OVG Berlin, B.v. 7.1.2002 - 2 SN 30.01 - NVwZ 202, 489 - juris LS 3 und RdNr. 16). - OVG Berlin, 11.06.2002 - 2 S 20.02
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Untersagung der Anbringung großflächiger …
Unter der Voraussetzung, dass die Anbringung eines der Wahlwerbung dienenden Transparents gegenwärtig noch nicht gemäß § 11 Abs. 4 Nr. 4 BauO Bln als "Wahlwerbung für die Dauer eines Wahlkampfes" von der Anwendung der das Verunstaltungsverbot regelnden Vorschriften der Bauordnung ausgenommen ist, weil die eigentliche - heiße - Phase des Bundestagswahlkampfs noch nicht begonnen hat (vgl. dazu den Beschluss des Senats vom 7. Januar 2002, UPR 2002, S. 155), ist die Anordnung rechtswidrig; denn sie verstößt gegen das Übermaßverbot, weil sie auch Werbeanlagen erfasst, die möglicherweise nicht gegen das baurechtliche Verunstaltungsverbot der §§ 10 und 11 BauO Bln verstoßen. - VG Ansbach, 18.08.2015 - AN 9 K 15.00227
Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Werbeanlage …
- VG Ansbach, 18.08.2015 - AN 9 K 15.00228
Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Werbeanlage …
- VG Ansbach, 30.07.2015 - AN 3 K 15.381
Erfolglose Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2015 - 10 N 70.13
Störende Häufung von Werbeanlagen; gesetzwidrige Protokollierung als …
- VG Ansbach, 29.06.2015 - AN 9 K 14.01985
Recht der Außenwerbung
- VG Augsburg, 07.10.2015 - Au 4 K 15.451
Kein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für Werbetafel
- VG Ansbach, 19.08.2015 - AN 9 K 15.00086
Werbeanlage (Bannerwerbung) an Geländer einer Eisenbahnbrücke
- VG Ansbach, 18.08.2015 - AN 9 K 15.00082
Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Werbeanlage …
- VG Ansbach, 16.07.2015 - AN 9 K 15.00017
Werbeanlage an Giebelwand; anlagenbezogene, umgebungsbezogene Verunstaltung
- VG Augsburg, 23.01.2020 - Au 5 K 19.269
Verunstaltende Wirkung einer Werbeanlage
- VG Ansbach, 26.03.2015 - AN 3 K 14.01420
Prüfungsgegenstand im gerichtlichen Verfahren; Fremdwerbetafel an einer …
- VG Berlin, 04.06.2002 - 19 A 239.02
Genehmigungsbedürftigkeit der baulichen Errichtung von Werbeanlagen; …
- VG Ansbach, 18.08.2015 - AN 9 K 15.00081
Baugenehmigung, Werbeanlage, Bannerwerbung, Sicherheitsgefährdung, …
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