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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 04.12.2001 - 2 SN 8.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,16576
OVG Berlin, 04.12.2001 - 2 SN 8.01 (https://dejure.org/2001,16576)
OVG Berlin, Entscheidung vom 04.12.2001 - 2 SN 8.01 (https://dejure.org/2001,16576)
OVG Berlin, Entscheidung vom 04. Dezember 2001 - 2 SN 8.01 (https://dejure.org/2001,16576)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    VwGO § 146, § 124 Abs. 2 Nr. 1 und 3, § 80 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 Satz 3, Abs. 5; BauGB § 154, § 212 a Abs. 2
    Sanierungsrecht; Ausgleichsbetrag; aufschiebende Wirkung; ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes; Sanierungsgebiet Spandau-Altstadt

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    VwGO § 80; § 154, BauGB § 212a Abs. 2.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Zulassungstatbestandes der "ernstlichen Zweifel" an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung; Sinn und Zweck des § 80 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 4 S. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 306
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin, 03.06.2004 - 2 S 18.04

    Befreiung von baurechtl. Nutzungsbeschränkung: Gebühren?

    Die erforderlichen Einnahmen sollen der öffentlichen Hand vielmehr zur kontinuierlichen Erfüllung ihrer Aufgaben zunächst einmal zur Verfügung stehen; der Abgabenpflichtige muss mithin in der Regel vorleisten und sich im Falle seines Obsiegens im Verfahren der Hauptsache auf einen Rückerstattungsanspruch verweisen lassen, dessen Realisierung prinzipiell gesichert ist (vgl. dazu im Einzelnen den Beschluss des Senats vom 4. Dezember 2001 - OVG 2 SN 8.01 - BRS 64 Nr. 220, ferner den Beschluss vom 13. Dezember 1994 - OVG 2 S 6.94 -, NVwZ-RR 1995, S. 433, jeweils mit Nachweisen).

    Angesichts dieses Regelungszwecks der Vorschrift können nur solche vom Pflichtigen gegen die Abgabenforderung erhobenen rechtlichen Bedenken eine die generelle Vollziehbarkeit hindernde Anordnung der aufschiebenden Wirkung rechtfertigen, auf Grund deren vom Gericht schon im Rahmen der eingeschränkten Erkenntnis- und Prüfungsmöglichkeiten eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens "ernste" - also mit überwiegender Wahrscheinlichkeit durchgreifende - Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung festgestellt werden können (vgl. den Beschluss des Senats vom 4. Dezember 2001, a.a.O.).

    Die von ihr geltend gemachten, durch die hohe Gebührenforderung auftretenden Schwierigkeiten bei der Finanzierung des Vorhabens reichen insoweit nicht aus (vgl. dazu auch den Beschluss des Senats vom 4. Dezember 2001 - OVG 2 SN 8.01 - a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.07.2009 - 10 S 36.08

    Veraltungszustellung, PIN-AG als "Post", Zugangsfiktion

    Der Abgabenpflichtige muss mithin in der Regel vorleisten und sich im Fall seines Obsiegens im Verfahren der Hauptsache auf einen Rückerstattungsanspruch verweisen lassen, dessen Realisierung prinzipiell gesichert ist (vgl. OVG Bln, Beschluss vom 4. Dezember 2001, NVwZ-RR 2002, 306 m. w. N.).
  • VG Cottbus, 03.09.2014 - 1 K 977/12

    Abgabenrechtliche Nebenforderungen

    Die erforderlichen Einnahmen sollen der öffentlichen Hand vielmehr zur kontinuierlichen Erfüllung ihrer Aufgaben zunächst einmal zur Verfügung stehen; der Abgabenpflichtige muss mithin in der Regel vorleisten und sich im Falle seines Obsiegens im Verfahren der Hauptsache auf einen Rückerstattungsanspruch verweisen lassen, dessen Realisierung prinzipiell gesichert ist (vgl. Heckmann, Der Sofortvollzug staatlicher Geldforderungen, S. 60 ff.; OVG Berlin…, Beschluss vom 3. Juni 2004 - OVG 2 S 18.04 -, NVwZ-RR 2005, 304, juris Rn. 5; OVG Berlin, Beschluss vom 4. Dezember 2001 - OVG 2 SN 8.01 -, NVwZ-RR 2002, 306).
  • VG Berlin, 23.04.2013 - 19 L 117.12

    Festsetzung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrages

    Zum Prüfungsmaßstab hat das OVG Berlin (Beschluss vom 4. Dezember 2001 - OVG 2 SN 8/01 - NVwZ-RR 2002, 306) insoweit ausgeführt:.
  • VG Cottbus, 13.09.2013 - 1 K 1240/12

    Abgabenrechtliche Nebenforderungen

    Die erforderlichen Einnahmen sollen der öffentlichen Hand vielmehr zur kontinuierlichen Erfüllung ihrer Aufgaben zunächst einmal zur Verfügung stehen; der Abgabenpflichtige muss mithin in der Regel vorleisten und sich im Falle seines Obsiegens im Verfahren der Hauptsache auf einen Rückerstattungsanspruch verweisen lassen, dessen Realisierung prinzipiell gesichert ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 14. März 2011 - OVG 9 N 71.10 -, juris Rn. 15; OVG Berlin…, Beschluss vom 3. Juni 2004 - OVG 2 S 18.04 -, NVwZ-RR 2005, 304, juris Rn. 5; OVG Berlin, Beschluss vom 4. Dezember 2001 - OVG 2 SN 8.01 -, NVwZ-RR 2002, 306).
  • VG Cottbus, 03.09.2014 - 1 K 979/12

    Abgabenrechtliche Nebenforderungen

    Die erforderlichen Einnahmen sollen der öffentlichen Hand vielmehr zur kontinuierlichen Erfüllung ihrer Aufgaben zunächst einmal zur Verfügung stehen; der Abgabenpflichtige muss mithin in der Regel vorleisten und sich im Falle seines Obsiegens im Verfahren der Hauptsache auf einen Rückerstattungsanspruch verweisen lassen, dessen Realisierung prinzipiell gesichert ist (vgl. Heckmann, Der Sofortvollzug staatlicher Geldforderungen, S. 60 ff.; OVG Berlin…, Beschluss vom 3. Juni 2004 - OVG 2 S 18.04 -, NVwZ-RR 2005, 304, juris Rn. 5; OVG Berlin, Beschluss vom 4. Dezember 2001 - OVG 2 SN 8.01 -, NVwZ-RR 2002, 306).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2006 - 10 S 7.06

    Zulässigkeit der Methode zur Ermittlung einer Bodenwerterhöhung und des …

    Das deckt sich mit der Rechtsprechung des Senats und des bis zur Fusion zuständigen früheren 2. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Juli 2006 - OVG 10 S 13.06 - Beschluss vom 20. Juni 2006 - OVG 10 S 24.05 - OVG Berlin, Beschluss vom 4. Dezember 2001 - OVG 2 SN 8.01 - Beschluss vom 18. September 2002 - OVG 2 S 16.02 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2010 - 10 S 8.10

    Filmabgabe der Filmtheater; Zeitraum Mai und Juni 2009; Beiträge der …

    Angesichts dieser gesetzgeberischen Entscheidung können nur solche Einwände die Anordnung der aufschiebenden Wirkung rechtfertigen, die bei der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nur möglichen und gebotenen summarischen Prüfung ernstliche, das heißt (überwiegend wahrscheinlich) durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abgabenforderung begründen (vgl. zum Maßstab OVG Berlin, Beschluss vom 4. Dezember 2001 - OVG 2 SN 8.01 -, NVwZ-RR 2002, 306;… Beschluss vom 3. Juni 2004 - OVG 2 S 18.04 -, NVwZ-RR 2005, 304, juris Rn. 5; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 28. November 2005 - OVG 12 S 9.05 -, NVwZ 2006, 356, juris Rn. 5;… Beschluss vom 22. Februar 2010 - OVG 10 S 37.09 -, NVwZ 2010, 724 , juris Rn. 10 ).
  • OVG Berlin, 17.05.2002 - 2 S 3.02

    Überwachung durch einen Betriebsbeauftragten für alle mit Gewässerbenutzung …

    Der Zahlungspflichtige muss deshalb in der Regel vorleisten und sich auf das Hauptsacheverfahren verweisen lassen, solange nicht schon bei summarischer Prüfung ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts bestehen (§ 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO, vgl. den Beschluss des Senats vom 4.12.2001, NVwZ-RR 2002, S. 306).
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