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Rechtsprechung
   BGH, 28.01.2000 - 2 StE 9/91-StB 1/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1213
BGH, 28.01.2000 - 2 StE 9/91-StB 1/00 (https://dejure.org/2000,1213)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2000 - 2 StE 9/91-StB 1/00 (https://dejure.org/2000,1213)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2000 - 2 StE 9/91-StB 1/00 (https://dejure.org/2000,1213)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 454 Abs. 1 Satz 2 und 3 StPO; § 454 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO; § 57 Abs. 1 StGB
    Aussetzung des Strafrestes; Mündliche Anhörung vor Entscheidung über Aussetzung; Notwendigkeit eines Sachverständigengutachtens für die Aussetzungsentscheidung

  • lexetius.com

    StPO § 454 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 454 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 454 Abs. 1 Satz 3; ; StPO § 454 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Absehen von mündlicher Anhörung; Ausdrückliche Erklärung des Verurteilten; Aussetzen zur Bewährung; Entscheidung über Strafaussetzung; Sachverständigengutachten; Verzicht auf Gutachter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 454 Abs. 1 S. 2, 3, Abs. 2 S. 1 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1663
  • NStZ 2000, 279
  • StV 2000, 263
 
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Wird zitiert von ... (62)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.05.1995 - 2 StE 1/94

    Absehen von Anhörung - Recht auf Gehör - Vollstreckungsfragen - Absehungsgründe

    Auszug aus BGH, 28.01.2000 - 2 StE 9/91
    Von der mündlichen Anhörung kann über die im Gesetz genannten Ausnahmen hinaus auch dann abgesehen werden, wenn der Verurteilte ausdrücklich erklärt hat, er wolle nicht angehört werden (im Anschluß an BGH NStZ 1995, 610).

    Allerdings ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, daß es in entsprechender Anwendung von § 454 Abs. 1 Satz 4 StPO dem Sinn dieser Ausnahmevorschrift gemäß zulässig sein kann, auch in anderen als den im Gesetz genannten Fällen von einer mündlichen Anhörung des Verurteilten abzusehen (vgl. BGH NStZ 1995, 610 = BGHR StPO § 454 Anhörung 1, mit weiteren Nachweisen;… Wendisch in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 454 Rdn. 44, 48 bis 50;… Fischer in KK 4. Aufl. § 454 Rdn. 21, 26 bis 29).

    Von der mündlichen Anhörung kann über die im Gesetz genannten Ausnahmen hinaus u.a. dann abgesehen werden, wenn eine Beeinflussung der Entscheidung durch sie von vornherein ausgeschlossen erscheint und ihre Durchführung daher zur inhaltslosen Formalie ohne jeden Aufklärungswert würde (vgl. BGH NStZ 1995, 610 = BGHR StPO § 454 Anhörung 1; OLG Düsseldorf NStE § 454 StPO Nr. 5).

  • BGH, 13.09.1978 - StB 187/78

    Mündliche Anhörung durch Strafvollstreckungskammer

    Auszug aus BGH, 28.01.2000 - 2 StE 9/91
    Rn. 3 1. Erfolglos beanstandet der Beschwerdeführer, daß das Oberlandesgericht Stuttgart ohne die nach § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO vorgeschriebene mündliche Anhörung, durch die mit der Vermittlung eines aktuellen persönlichen Eindrucks vom Verurteilten eine zuverlässigere Entscheidungsgrundlage für das Gericht gewährleistet werden soll (vgl. BGHSt 28, 138, 141), entschieden hat.
  • OLG Celle, 29.07.1998 - 2 Ws 201/98
    Auszug aus BGH, 28.01.2000 - 2 StE 9/91
    Wenn im Einzelfall - wie beim Beschwerdeführer wegen besonderer Umstände eine Aussetzung der Reststrafe offensichtlich nicht verantwortet werden kann und das Gericht deshalb die Strafaussetzung nicht in Betracht zieht, ist eine Beurteilung der von dem Verurteilten ausgehenden Gefahr durch eine Sachverständigenanhörung nicht erforderlich (OLG Celle NStZ-RR 1999, 179;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 454 Rdn. 37).
  • OLG Düsseldorf, 28.07.1987 - 1 Ws 428/87
    Auszug aus BGH, 28.01.2000 - 2 StE 9/91
    Dies ist anzunehmen, wenn der Verurteilte - wie hier - ausdrücklich und eindeutig erklärt hat, er wolle nicht mündlich angehört werden (OLG Düsseldorf NStZ 1987, 524, 1988, 95 und 1988, 243; OLG Hamm MDR 1975, 775 und 1978, 692; Wendisch in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 454 Rdn. 47; Stöckel in KMR 4. Erg.Lfg.
  • OLG Düsseldorf, 10.11.1987 - 1 Ws 928/87

    Anhörungsrecht; Mündliche Anhörung; Strafaussetzung; Widerruf der Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 28.01.2000 - 2 StE 9/91
    Dies ist anzunehmen, wenn der Verurteilte - wie hier - ausdrücklich und eindeutig erklärt hat, er wolle nicht mündlich angehört werden (OLG Düsseldorf NStZ 1987, 524, 1988, 95 und 1988, 243; OLG Hamm MDR 1975, 775 und 1978, 692; Wendisch in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 454 Rdn. 47; Stöckel in KMR 4. Erg.Lfg.
  • OLG Hamburg, 14.02.1978 - 2 Ss 301/77

    Anbau von Cannabispflanzen ; Gewinnung von Cannabis; Besitz von Betäubungsmitteln …

    Auszug aus BGH, 28.01.2000 - 2 StE 9/91
    Dies ist anzunehmen, wenn der Verurteilte - wie hier - ausdrücklich und eindeutig erklärt hat, er wolle nicht mündlich angehört werden (OLG Düsseldorf NStZ 1987, 524, 1988, 95 und 1988, 243; OLG Hamm MDR 1975, 775 und 1978, 692; Wendisch in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 454 Rdn. 47; Stöckel in KMR 4. Erg.Lfg.
  • OLG Saarbrücken, 06.07.2015 - 1 Ws 92/15

    Maßregelvollstreckung: Mündliche Anhörung des Verurteilten vor der Entscheidung …

    Vielmehr soll sie dem erstinstanzlichen Gericht auch einen aktuellen persönlichen Eindruck von dem Verurteilten und damit eine zuverlässigere Entscheidungsgrundlage verschaffen (vgl. BGHSt 28, 138, 141;… BGH NStZ 1995, 610 f. - Rn. 2 nach juris; NJW 2000, 1663; Senatsbeschlüsse vom 3. März 2005 - 1 Ws 41/05 -, vom 3. Februar 2011 - 1 Ws 12/11 - …und vom 8. September 2014 - 1 Ws 124/14 - Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 454 Rn. 16;… KK-Appl, StPO, 7. Aufl., § 454 Rn. 18).

    Allerdings ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, dass es in entsprechender Anwendung des § 454 Abs. 1 Satz 4 StPO dem Zweck der Bestimmung gemäß auch in anderen Fällen zulässig sein kann, von der grundsätzlich vorgeschriebenen mündlichen Verhandlung eines Verurteilten oder Untergebrachten abzusehen (…vgl. BGH NStZ 1995, 610 f. - Rn. 3 nach juris; NJW 2000, 1663;… Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 454 Rn. 24).

    Um einer Aushöhlung der Regelung vorzubeugen, ist indes bei der Zulassung weiterer Ausnahmen außerhalb der gesetzlich geregelten Fälle Zurückhaltung geboten (…vgl. BGH NStZ 1995, 610 f. - Rn. 3 nach juris; NJW 2000, 1663, 1664).

    Ausgehend hiervon kann von einer mündlichen Anhörung des Verurteilten oder Untergebrachten dann abgesehen werden, wenn eine Beeinflussung der Entscheidung durch sie von vornherein ausgeschlossen erscheint und ihre Durchführung daher zur inhaltslosen Formalie ohne jeden Aufklärungswert würde (…vgl. BGH NStZ 1995, 610 f. - Rn. 3 nach juris; NJW 2000, 1663, 1664;… Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 454 Rn. 24), was aber nicht schon dann der Fall ist, wenn das Gericht nach Aktenlage eine negative Prognose stellt (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 28;… Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O).

    Anzunehmen ist dies indes dann, wenn der Verurteilte oder Untergebrachte ausdrücklich und eindeutig erklärt hat, er wolle nicht mündlich angehört werden (vgl. BGH NJW 2000, 1663, 1664;… KK-Appl, a. a. O., § 454 Rn. 27).

    Denn eine Anhörung gegen den Willen des Verurteilten oder Untergebrachten kann nicht erzwungen werden (vgl. BGH NJW 2000, 1663, 1664).

    Nach anderer Ansicht wird dies ohne nähere Begründung bejaht (…vgl. OLG Hamm NStZ 2011, 119 f. - Rn. 10 nach juris unter bloßer Bezugnahme auf Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 454 Rn. 30, ohne den hiervon abweichenden Beschluss desselben Senats aus dem Jahr 1980 zu erwähnen; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 454 Rn. 30 unter unzutreffender Bezugnahme auf BGH NJW 2000, 1663;… SK-StPO/Paeffgen, 4. Aufl., § 454 Rn. 29 unter Gleichsetzung von ausdrücklicher und unmissverständlicher Ablehnung einer mündlichen Anhörung und Verzicht auf eine solche).

  • BGH, 04.10.2011 - StB 14/11

    Aussetzung des Strafrests zur Bewährung (Prognosegutachten; verlässliche …

    Bei dieser Sachlage hat das Oberlandesgericht den ihm durch § 454 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO eingeräumten Beurteilungsspielraum (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2000 - StB 1/00, BGHR StPO § 454 Gutachten 3) überschritten, indem es die erneute Ablehnung der Reststrafenbewährung maßgeblich wieder auf das Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. L. vom 8. Februar 2010 stützte (BA S. 5), ohne zuvor diesen oder einen anderen Sachverständigen zu den neuen prognoserelevanten Umständen zu hören.
  • BVerfG, 09.10.2014 - 2 BvR 2874/10

    Verfahren über die Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung …

    Daneben wäre angesichts des wiederholt erklärten Verzichts des Beschwerdeführers die Möglichkeit des Absehens von einer (erneuten) mündlichen Anhörung zu erwägen gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2000 - 2 StE 9/91 -, NJW 2000, S. 1663, m.w.N.).
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