Rechtsprechung
| LAG Köln, 19.06.2006 - 2 Sa 1206/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Nachgeschobene Verdachtskündigung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 626 BGB
Nachgeschobene Verdachtskündigung - Judicialis
BGB § 626
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626
Nachgeschobene Verdachtskündigung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Nach entsprechender Anhörung der Personalvertretung Kündigungsgründe nachschieben?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Möglichkeit der Einführung von Verdachtsgründen als eigenständigen Kündigungsgrund in das laufende Verfahren beim nachträglichen Bekanntwerden derselben; Zulässigkeit der Einführung von neuen Kündigungsgründen bezüglich einer Verdachtskündigung in das Verfahren nach ...
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 17.03.2005 - 8 Ca 3340/04
- LAG Köln, 19.06.2006 - 2 Sa 1206/05
- BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 827/06
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 631/02
Verdachtskündigung - Berücksichtigung nach Ausspruch der Kündigung bekannt …
Auszug aus LAG Köln, 19.06.2006 - 2 Sa 1206/05
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 06.11.2003 2 AZR 631/02 - mit weiteren Nachweisen) kann nicht nur eine erwiesene Vertragsverletzung, sondern auch schon der schwerwiegende Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen Verfehlung einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung gegenüber dem verdächtigten Arbeitnehmer darstellen.
- BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 827/06
Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeit
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 19. Juni 2006 - 2 Sa 1206/05 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. - LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2006 - 5 Sa 288/06
Kündigung, außerordentlich, fristlos, Busfahrer, Arbeitsunfähigkeit, …
Demgegenüber kann eine Verdachtskündigung gerechtfertigt sein, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (…st. Rspr. des BAG, vgl. nur: BAG, Urt. v. 10.02.2005 - 2 AZR 189/04 -, AP Nr. 79 zu § 1 KSchG 1969 m. w. N.; LAG Köln, Urt. v. 19.06.2006 - 2 Sa 1206/05 -, zit. n. Juris). - LAG Köln, 14.09.2007 - 11 Sa 259/07
Betriebsratsanhörung bei Verdachtskündigung
c) Konnten die Beklagten die Kündigung vom 18.07.2006 nach alledem mangels insoweit erforderlicher vorheriger Anhörung des Betriebsrats gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG nicht auf den Verdacht des Betrugs durch den Kläger zum Nachteil des Beklagten zu 1. stützen, musste nicht darüber befunden werden, ob dem Kläger - was von diesem im Schriftsatz vom 02.07.2007 ausdrücklich in Abrede gestellt wurde - im Rahmen des in K geführten, im Anhörungsschreiben vom 14.07.2006 (dort im letzten Absatz der ersten Seite) erwähnten Gespräches seitens der Beklagten hinreichende Gelegenheit zur Stellungnahme hinsichtlich der Verdachtskündigung gegeben worden ist (vgl. BAG, Urteil vom 26.09.2002 - 2 AZR 424/01, AP Nr. 37 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu B. I. b) bb) der Gründe), oder ob die Beklagten von einer - weiteren - persönlichen Anhörung des Klägers absehen konnten, weil dieser im Rahmen seiner am 13.04.2006 erfolgten polizeilichen Vernehmung bereits ausreichend Gelegenheit hatte, sich mit den Verdachtselementen auseinander zu setzen (vgl. LAG Köln, Urteil vom 19.06.2006 - 2 Sa 1206/05, zitiert nach juris). - LAG Schleswig-Holstein, 05.12.2006 - 5 Sa 286/06
Abgrenzung zwischen Verdachtskündigung und Tatkündigung
Demgegenüber kann eine Verdachtskündigung gerechtfertigt sein, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (…st. Rspr. des BAG, vgl. nur: BAG, Urt. v. 10.02.2005 - 2 AZR 189/04 -, AP Nr. 79 zu § 1 KSchG 1969 m. w. N.; LAG Köln, Urt. v. 19.06.2006 - 2 Sa 1206/05 -, zit. n. Juris).
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