Rechtsprechung
| LAG Köln, 30.03.2009 - 2 Sa 1322/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Fristlose Kündigung, Betriebsratsmitglied, Personalgespräch
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1; KSchG § 15 Abs. 1
Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes bei verweigerter Teilnahme an sofortigem Personalgespräch - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes bei verweigerter Teilnahme an sofortigem Personalgespräch
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 24.09.2008 - 6 Ca 2195/08
- LAG Köln, 30.03.2009 - 2 Sa 1322/08
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- LAG Köln, 14.04.2008 - 5 Sa 422/08
Eingruppierung einer Kassenaufsicht
Auszug aus LAG Köln, 30.03.2009 - 2 Sa 1322/08
Da nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren über die Eingruppierung der Klägerin (Landesarbeitsgericht Köln, 14.04.2008 - 5 Sa 422/08 -) mit Rechtskraft feststeht, dass der Klägerin Vergütung nach Gehaltsgruppe III Gehaltsstaffel A zusteht ist die Beklagte auch verpflichtet, sie mit Tätigkeiten, die dieser Vergütung entsprechen, zu beschäftigen.
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.07.2015 - 6 Sa 2276/14
Nichtteilnahme an Personalgespräch - Abmahnung
Die Teilnahme als Personalgesprächen gehört als arbeitsvertragliche Nebenpflicht zum Pflichtenkreis des Arbeitnehmers (LAG Hamm v. 23.05.2011 - 14 Sa 497/01, juris; LAG Köln v. 30.03.2009 - 2 Sa 1322/08, juris).
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