Rechtsprechung
| LAG Saarland, 02.04.1975 - 2 Sa 169/74 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Zuständigkeit des ArbG, Erfüllungsort, Reisender, Arbeitsvertrag, Ärzterepräsentant
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 12.06.1986 - 2 AZR 398/85
Erfüllungsort der Arbeitsleistung von Reisenden
Streitig ist jedoch, ob insoweit grundsätzlich auf den Wohnsitz des Arbeitnehmers abzustellen ist (LAG Frankfurt am Main, Beschluß vom 10. Februar 1983 - 3 Ta 296/82 - AuR 1983, 348; LAG Köln, Urteil vom 18. März 1983 - 9 Sa 88/83 -, nicht veröffentlicht; zumindest bei täglicher Rückkehr des Vertreters an seinen Wohnort: Rewolle, BB 1979, 170, unter II 2; wohl auch Süße, AuR 1970, 47, 48, unter II 2) oder der Betriebssitz des Arbeitgebers maßgebend sein soll (LAG Saarland, Urteil vom 2. April 1975 - 2 Sa 169/74 -, nicht veröffentlicht; Etzel in AR-Blattei D, Arbeitsgerichtsbarkeit V c, Örtliche Zuständigkeit, unter I 2 c a. E.; vgl. auch Grub, AR-Blattei D, Erfüllungsort beim Arbeitsverhältnis, unter I 2 b - für Montagearbeiter). - ArbG Leipzig, 14.02.2002 - 17 Ca 52/02
Örtliche Zuständigkeit bei arbeitsgerichtlichen Klagen
Ist aber der Leistungsort festgelegt oder ergibt er sich aus den Umständen, kommt eine Bestimmung des Leistungsortes durch Auslegung nicht in Betracht (LAG Saarbrücken, Urteil v. 02.04.1975, 2 Sa 169/74; LAG Rheinland Pfalz, NZA 85 540; ArbG Regensburg, 16.03.1994, 5 Ca 324/94, NZA 95, 96). - LAG Rheinland-Pfalz, 02.01.2001 - 5 Ta 1491/00
Beschwerde gegen einen Beschluss des Arbeitsgericht über die örtliche …
Die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts in diesem Punkt ist keinesfalls unumstritten; in Zöller/Vollkommer 22. Aufl. ZPO § 29 Rz 25 - Arbeitsvertrag - a. E. wird die Frage als "sehr str." bezeichnet (vgl. zum Streitstand Beck?sches Personalhandbuch Bd. I - Spiegelhalter u.a. - Arbeitsrechtslexikon, StW "Gerichtsstand" Nr. 202, dort bei III.3.) Nicht nur von Instanzgerichten (- vgl. dazu etwa ArbG Augsburg vom 18.09.1995 NZA-RR 1996, 185; ArbG Regensburg vom 16.03.1994 NZA 1995, 96 [ArbG Regensburg 16.03.1994 - 5 Ca 324/94]; ArbG Bamberg vom 08.11.1994 NZA 1995, 864, LAG Saarbrücken vom 02.04.1975 - 2 Sa 169/74 - ArbG Pforzheim vom 10.08.1993 NZA 1994, 384, ArbG Iserlohn vom 14.05.1997, NZA-RR 1998, 280), sondern auch in der Literatur wird teilweise mit vertretbaren Gründen ein anderer Standpunkt eingenommen (vgl. Krasshöfer-Pidde/Molkenbur NZA 1988, 236; Ostrop/Zumkeller, NZA 1994, 644 und 1995, 16; Ehler, BB 1995, 1849).
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