Rechtsprechung
| LAG Bremen, 19.07.2006 - 2 Sa 67/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Judicialis
- Landesarbeitsgericht Bremen
Abfindung aus einer Betriebsvereinbarung über Altersteilzeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611 Abs. 1; BetrVG § 77
Kein Abfindungsanspruch des Altersteilzeitbeschäftigten aus Betriebsvereinbarung über Neuabschluss von Altersteilzeitverträgen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Abfindung aufgrund einer Betriebsvereinbarung über Altersteilzeit; Auslegung von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bremen-Bremerhaven, 02.03.2006 - 1 Ca 1092/04
- LAG Bremen, 19.07.2006 - 2 Sa 67/06
- BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 26/07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BAG, 30.08.1994 - 1 AZR 765/93
Streikteilnahme und Gleitzeit
Auszug aus LAG Bremen, 19.07.2006 - 2 Sa 67/06
Verbleiben im Einzelfall noch Zweifel, so kann auch auf die Entstehungsgeschichte der Betriebsvereinbarung zurückgegriffen werden (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 30.8.1994, 1 AZR 765/93).
- BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 26/07
Betriebsvereinbarung - Abfindung - Altersteilzeit
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 19. Juli 2006 - 2 Sa 67/06 -wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 20.06.2006 - 2 Sa 67/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
ArbGG § 64 Abs. 2 lit. b; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; ZPO § 138 Abs. 1; ; ZPO § 138 Abs. 1 Nr. 2
- rechtsportal.de
Unsubstantiierte Schadensersatzklage wegen Schikanierung am Arbeitsplatz bei überwiegend vom Direktionsrecht erfassten Maßnahmen der Vorgesetzten gegenüber hauswirtschaftlicher Mitarbeiterin - Darlegungslast der Klägerin
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Ausübung des Direktionsrechts ist kein Mobbing!
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes (Mobbings) ; Begriff "Mobbing" ; Folgen des Vorliegens eines systematischen Anfeindens, Schikanierens und Diskriminierens von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte; ...
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 01.12.2005 - 7 Ca 1431/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.06.2006 - 2 Sa 67/06
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BAG, 15.01.1997 - 7 ABR 14/96
Übernahme von Schulungskosten für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.06.2006 - 2 Sa 67/06
Unter Mobbing ist das systematische Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte zu verstehen (vgl. BAG NZA 1997, 781). - LAG Sachsen, 17.02.2005 - 2 Sa 751/03
Geldentschädigung, Schadensersatz und Schmerzensgeld im Zusammenhang mit sog. …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.06.2006 - 2 Sa 67/06
Es setzt ein systematisches Vorgehen voraus, das im Rahmen einer klaren Täter-Opfer-Konstellation zur Verletzung eines Rechtsguts des Betroffenen führt (Sächs. LAG, Urt. v. 17.02.2005 - 2 Sa 751/03, AuR 2006, 131). - ArbG Mannheim, 21.10.2005 - 9 Ca 220/05
Kündigung wegen provozierender Äußerung - Störung des Betriebsfriedens - …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.06.2006 - 2 Sa 67/06
Es setzt ein systematisches Vorgehen voraus, das im Rahmen einer klaren Täter-Opfer-Konstellation zur Verletzung eines Rechtsguts des Betroffenen führt (Sächs. LAG, Urt. v. 17.02.2005 - 2 Sa 751/03, AuR 2006, 131).
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2016 - 1 Sa 189/15
Schadenersatz wegen Mobbing
Rn. 208 Die rechtmäßige Ausübung des Direktionsrechts ist kein Mobbing, soweit sich aus ihr nicht eine eindeutig schikanöse Tendenz ergibt (vergleiche BAG, Urteil vom 16.05.2007, 8 AZR 709/06, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.06.2006, 2 Sa 67/06, juris).Insofern wäre von vorstehenden Grundsätzen ausgehend erforderlich, dass die Weisung zugleich (gegebenenfalls über die Rechtswidrigkeit im Übrigen hinaus) einen schwerwiegenden Angriff auf das Persönlichkeitsrecht des Klägers darstellen würde (vergleiche LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.06.2006, a.a.O., Rn. 23).
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2016 - 1 Sa 190/15
Schadenersatz wegen Mobbing
Rn. 181 Die rechtmäßige Ausübung des Direktionsrechts ist kein Mobbing, soweit sich aus ihr nicht eine eindeutig schikanöse Tendenz ergibt (vergleiche BAG, Urteil vom 16.05.2007, 8 AZR 709/06, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.06.2006, 2 Sa 67/06, juris).Insofern wäre von vorstehenden Grundsätzen ausgehend erforderlich, dass die Weisung zugleich (gegebenenfalls über die Rechtswidrigkeit im Übrigen hinaus) einen schwerwiegenden Angriff auf das Persönlichkeitsrecht des Klägers darstellen würde (vergleiche LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.06.2006, a.a.O., Rn. 23).
- ArbG Berlin, 25.04.2014 - 28 Ca 17463/13
Geldentschädigung - Verletzung des sogenannten allgemeinen Persönlichkeitsrechts …
19 ff.; s hierzu auch LAG Rheinland-Pfalz 20.6.2006 - 2 Sa 67/06 - AuA 2006, 614 (Kurzwiedergabe; Volltext: "Juris") [Juris-Rn. 23]: : Mobbing "setzt ein systematisches Vorgehen voraus, das im Rahmen einer klaren Täter-Opfer-Konstellation zur Verletzung eines Rechtsguts des Betroffenen führt" - mit Hinweis auf Sächsisches LAG 17.2.2005 - 2 Sa 751/03 - ArbuR 2006, 131; im Anschluss dass. 19.4.2007 - 11 Sa 7/07 - n.v. (Volltext: "Juris") [II.2 b.].S. BAG 16.5.2007 a.a.O. mit Hinweisen auf Thüringer LAG 10.4.2001 (Fn. 82) [III.3 b, cc (2 b, aa.)], wo es heißt: "Denkbar ist allerdings auch ein wechselseitiger Eskalationsprozess, der keine klare Einordnung einer Täter-Opfer-Beziehung zulässt (Heiler/Bielmann [gemeint: " Bieler/Heilmann "; d.U.] ArbuR 1996, 430, 432) und deshalb der Annahme des Mobbings entgegensteht" mit Hinweisen auf Martina Benecke NZA-RR 2003, 225; dies.19 ff.; s hierzu auch LAG Rheinland-Pfalz 20.6.2006 - 2 Sa 67/06 - AuA 2006, 614 (Kurzwiedergabe; Volltext: "Juris") [Juris-Rn. 23]: : Mobbing "setzt ein systematisches Vorgehen voraus, das im Rahmen einer klaren Täter-Opfer-Konstellation zur Verletzung eines Rechtsguts des Betroffenen führt" - mit Hinweis auf Sächsisches LAG 17.2.2005 - 2 Sa 751/03 - ArbuR 2006, 131; im Anschluss dass. 19.4.2007 - 11 Sa 7/07 - n.v. (Volltext: "Juris") [II.2 b.].
19 ff.; s hierzu auch LAG Rheinland-Pfalz 20.6.2006 - 2 Sa 67/06 - AuA 2006, 614 (Kurzwiedergabe; Volltext: "Juris") [Juris-Rn. 23]: : Mobbing "setzt ein systematisches Vorgehen voraus, das im Rahmen einer klaren Täter-Opfer-Konstellation zur Verletzung eines Rechtsguts des Betroffenen führt" - mit Hinweis auf Sächsisches LAG 17.2.2005 - 2 Sa 751/03 - ArbuR 2006, 131; im Anschluss dass. 19.4.2007 - 11 Sa 7/07 - n.v. (Volltext: "Juris") [II.2 b.].
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2018 - 1 Sa 259/17
Mobbing - Schadensersatz - Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter - …
Rn. 148 (1) Die rechtmäßige Ausübung des Direktionsrechts ist kein Mobbing, soweit sich aus ihr nicht eine eindeutig schikanöse Tendenz ergibt (vergleiche BAG, Urteil vom 16.05.2007, 8 AZR 709/06, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.06.2006, 2 Sa 67/06, juris).Insofern wäre von vorstehenden Grundsätzen ausgehend erforderlich, dass die Weisung zugleich (gegebenenfalls über die Rechtswidrigkeit im Übrigen hinaus) einen schwerwiegenden Angriff auf das Persönlichkeitsrecht des Klägers darstellen würde (vergleiche LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.06.2006, a.a.O., Rn. 23).
- ArbG Berlin, 01.07.2016 - 28 Ca 38/16
Druckkündigung - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung - Schmerzensgeld
19 ff.; s hierzu auch LAG Rheinland-Pfalz 20.6.2006 - 2 Sa 67/06 - AuA 2006, 614 (Kurzwiedergabe; Volltext: "Juris") [Juris-Rn. 23]: Mobbing "setzt ein systematisches Vorgehen voraus, das im Rahmen einer klaren Täter-Opfer-Konstellation zur Verletzung eines Rechtsguts des Betroffenen führt" - mit Hinweis auf Sächsisches LAG 17.2.2005 - 2 Sa 751/03 - ArbuR 2006, 131; im Anschluss dass. 19.4.2007 - 11 Sa 7/07 - n.v. (Volltext: "Juris") [II.2 b.]. - VGH Bayern, 18.06.2008 - 12 BV 05.2467
Zur Frage des Umfanges der Sachverhaltsermittlung durch das Integrationsamt
Es setzt ein systematisches Vorgehen voraus, das im Rahmen einer klaren Täter-Opfer-Konstellation zur Verletzung eines Rechtsguts des Betroffenen führt (so auch LAG Rh.-Pf. vom 19.4.2007 Az.: 11 Sa 7/07 und vom 20.6.2006 Az. 2 Sa 67/06). - LAG Rheinland-Pfalz, 19.04.2007 - 11 Sa 7/07
Mobbing als Grund für Auflösungsantrag des Arbeitnehmers
Es setzt ein systematisches Vorgehen voraus, das im Rahmen einer klaren Täter-Opfer-Konstellation zur Verletzung eines Rechtsguts des Betroffenen führt (LAG Rheinland-Pfalz, Urt.v. 20.06.2006 - 2 Sa 67/06). - LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2011 - 3 Sa 125/11
Anspruch auf Zahlung einer Gewinnbeteiligung aufgrund mündlicher Vereinbarung - …
Substantiierte rechtsgutverletzende Handlungen, die den geltend gemachten Schmerzensgeldanspruch begründen könnten, lassen sich aus dem vorgelegten ärztlichen Attest nicht entnehmen (vgl. hierzu auch LAG Rheinland-Pfalz 20. Juni 2006 - 2 Sa 67/06 - [juris] und 02. August 2007 - 11 Sa 302/07 - [juris]).
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