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Rechtsprechung
   LAG Sachsen, 10.10.2001 - 2 Sa 744/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7422
LAG Sachsen, 10.10.2001 - 2 Sa 744/00 (https://dejure.org/2001,7422)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 10.10.2001 - 2 Sa 744/00 (https://dejure.org/2001,7422)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 10. Oktober 2001 - 2 Sa 744/00 (https://dejure.org/2001,7422)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 3 Satz 1
    Auswirkung einer Beschäftigungsgarantie bei langfristiger Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub (jetzt Elternzeit) auf Sozialauswahl

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auswirkung einer Beschäftigungsgarantie ; Konkurrenz von Sozialauswahl und Beschäftigungsgarantie; Kündigungsschutz; Ordentliche Kündigung; Wirksamkeit; Sozialauswahl; Auswahl nach sozialen Kriterien ; Vorrangigkeit

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 60 (Entscheidungsbesprechung)

    § 1 KSchG
    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Beschäftigungsgarantie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 905
  • NJ 2002, 388
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 77/99

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.10.2001 - 2 Sa 744/00
    Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht erst jüngst bekräftigt (vom 18.11.1999 - 2 AZR 77/99 -, AP Nr. 55 zu § 2 KSchG 1969).

    c) Richtig ist allerdings, daß eine Stellenplanreduzierung im öffentlichen Dienst aufgrund einer haushaltsrechtlich festgelegten Zahl von konkret datierten "kw-Vermerken", wonach diese Stellen "künftig wegfallen" sollen, eines auf den Stellenbedarf der jeweiligen Dienststelle zugeschnittenen Konzepts der zuständigen Verwaltung bedarf (vgl. BAG vom 18.11.1999, a. a. O.).

  • BAG, 03.05.1978 - 4 AZR 698/76

    Haushaltsplan einer Gemeinde - Streichen einer Personalstelle - Durchführung des …

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.10.2001 - 2 Sa 744/00
    Wenn beispielsweise durch Haushaltssatzung bestimmte, nach sachlichen Merkmalen bezeichnete Stellen für Betriebe oder Verwaltungen des öffentlichen Rechts gestrichen oder im Zuge allgemeiner Einsparungsmaßnahmen - etwa wegen fehlender Finanzierbarkeit - organisatorische oder technische Veränderungen durchgeführt werden, die dazu führen, daß bestimmte Arbeitsplätze fortfallen, ist darin grundsätzlich ein betriebliches Erfordernis i. S. der Regelung des § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu sehen (vgl. BAG [GS] vom 28.11.1996, - GS 3/56 -, AP Nr. 20 zu § 1 KSchG, seither ständige Rechtsprechung; vgl. z. B. weiter: BAG vom 04.06.1957 - 3 AZR 49/55 -, vom 21.05.1957 - 3 AZR 49/55 -, vom 21.05.1957 - 3 AZR 79/55 -, AP Nrn. 27 und 31 zu § 1 KSchG; BAG vom 03.05.1978 - 4 AZR 698/76 -, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 8).

    Eine derartige Entscheidung ist von den Gerichten für Arbeitssachen - vorbehaltlich einer Mißbrauchskontrolle - grundsätzlich als gegeben hinzunehmen (vgl. BAG [GS] vom 28.11.1956, a. a. O., sowie BAG vom 03.05.1978, a. a. O.).

  • BAG, 18.10.1984 - 2 AZR 543/83

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.10.2001 - 2 Sa 744/00
    Nach derzeitiger Rechtslage bedarf es keiner Prüfung, ob die unberechtigte Herausnahme sozial stärkerer Arbeitnehmer kausal für die Kündigung des sozial schwächeren Arbeitnehmers war (vgl. BAG vom 18.10.1984 - 2 AZR 543/83 -, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 34;… str., vgl. KR-Etzel, § 1 KSchG Rdnr. 632 m. w. N.).
  • BAG, 28.11.1956 - GS 3/56

    Arbeitsverhältnis: Grundsätze des Großen Senats zur betriebsbedingten Kündigung

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.10.2001 - 2 Sa 744/00
    Wenn beispielsweise durch Haushaltssatzung bestimmte, nach sachlichen Merkmalen bezeichnete Stellen für Betriebe oder Verwaltungen des öffentlichen Rechts gestrichen oder im Zuge allgemeiner Einsparungsmaßnahmen - etwa wegen fehlender Finanzierbarkeit - organisatorische oder technische Veränderungen durchgeführt werden, die dazu führen, daß bestimmte Arbeitsplätze fortfallen, ist darin grundsätzlich ein betriebliches Erfordernis i. S. der Regelung des § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu sehen (vgl. BAG [GS] vom 28.11.1996, - GS 3/56 -, AP Nr. 20 zu § 1 KSchG, seither ständige Rechtsprechung; vgl. z. B. weiter: BAG vom 04.06.1957 - 3 AZR 49/55 -, vom 21.05.1957 - 3 AZR 49/55 -, vom 21.05.1957 - 3 AZR 79/55 -, AP Nrn. 27 und 31 zu § 1 KSchG; BAG vom 03.05.1978 - 4 AZR 698/76 -, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 8).
  • BAG, 21.05.1957 - 3 AZR 79/55

    Kündigung - Betriebsorganisatorische Maßnahme - Einsparung mehrerer …

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.10.2001 - 2 Sa 744/00
    Wenn beispielsweise durch Haushaltssatzung bestimmte, nach sachlichen Merkmalen bezeichnete Stellen für Betriebe oder Verwaltungen des öffentlichen Rechts gestrichen oder im Zuge allgemeiner Einsparungsmaßnahmen - etwa wegen fehlender Finanzierbarkeit - organisatorische oder technische Veränderungen durchgeführt werden, die dazu führen, daß bestimmte Arbeitsplätze fortfallen, ist darin grundsätzlich ein betriebliches Erfordernis i. S. der Regelung des § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu sehen (vgl. BAG [GS] vom 28.11.1996, - GS 3/56 -, AP Nr. 20 zu § 1 KSchG, seither ständige Rechtsprechung; vgl. z. B. weiter: BAG vom 04.06.1957 - 3 AZR 49/55 -, vom 21.05.1957 - 3 AZR 49/55 -, vom 21.05.1957 - 3 AZR 79/55 -, AP Nrn. 27 und 31 zu § 1 KSchG; BAG vom 03.05.1978 - 4 AZR 698/76 -, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 8).
  • BAG, 04.06.1957 - 3 AZR 49/55

    Haushaltsplan - Prozentuale Stellenkürzung - Betriebsbedingtheit einzelner …

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.10.2001 - 2 Sa 744/00
    Wenn beispielsweise durch Haushaltssatzung bestimmte, nach sachlichen Merkmalen bezeichnete Stellen für Betriebe oder Verwaltungen des öffentlichen Rechts gestrichen oder im Zuge allgemeiner Einsparungsmaßnahmen - etwa wegen fehlender Finanzierbarkeit - organisatorische oder technische Veränderungen durchgeführt werden, die dazu führen, daß bestimmte Arbeitsplätze fortfallen, ist darin grundsätzlich ein betriebliches Erfordernis i. S. der Regelung des § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu sehen (vgl. BAG [GS] vom 28.11.1996, - GS 3/56 -, AP Nr. 20 zu § 1 KSchG, seither ständige Rechtsprechung; vgl. z. B. weiter: BAG vom 04.06.1957 - 3 AZR 49/55 -, vom 21.05.1957 - 3 AZR 49/55 -, vom 21.05.1957 - 3 AZR 79/55 -, AP Nrn. 27 und 31 zu § 1 KSchG; BAG vom 03.05.1978 - 4 AZR 698/76 -, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 8).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2010 - 12 Sa 403/10

    Betriebsbedingte Kündigung während Kurzarbeit - Sozialauswahl bei vereinbarter …

    Für einzelvertragliche Unkündbarkeitsvereinbarungen wiederum ist deren Zulässigkeit und die damit verbundene Herausnahme der Begünstigten aus der Sozialauswahl grundsätzlich anerkannt (…BAG vom 02. Juni 2005, 2 AZR 480/04, a.a.O.; LAG Sachsen vom 10. Oktober 2001, 2 Sa 744/00, NZA 2002, 905, LAG Brandenburg vom 29. Oktober 1998, 3 Sa 229/98, NZA-RR 1999, 360;… Oetker a.a.O. Rdnr. 313;… KR-Griebeling, a.a.O. m.w.Nw.).
  • LAG Hamm, 01.07.2011 - 19 Sa 443/11

    Konkurrenz; Gesellschafterbeschluss; Abfindung

    Die Beschäftigungsgarantie ist die Einräumung der ordentlichen Unkündbarkeit für einen bestimmten Zeitraum (vgl. BAG…, Urteil vom 09.12.2008, aaO; LAG Sachsen, Urteil vom 10.10.2001, 2 Sa 744/00, NZA 2002, 905).
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