Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 2 Sa 754/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksame betriebsbedingte Kündigung wegen Auftragsrückgang; gerichtliche Überprüfung der Unternehmensentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Betriebsbedingte Kündigung wegen Auftragsrückgangs erfordert entsprechenden Vortrag
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unwirksame betriebsbedingte Kündigung wegen Auftragsrückgang; Gerichtliche Überprüfung der Unternehmensentscheidung
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 29.10.2008 - 4 Ca 936/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 2 Sa 754/08
Wird zitiert von ... (2)
- ArbG Iserlohn, 03.11.2009 - 5 Ca 1233/09
Betriebsbedingte Kündigung im Geltungsbereich des KSchG
Rn. 35 2 AZR 1041/06 in NZA 2008, 819 ff.; unter Berufung hierauf aktuell: LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.04.2009, Aktenzeichen: 2 Sa 754/08).Rn. 38 Die Beklagte hat hingegen nicht dargelegt, dass aufgrund des außerbetrieblichen Umstandes des Auftragsrückganges und der zu verarbeitenden Menge an Tonnagen und Coils eine konkret veränderte Arbeitsmenge im Bereich des Versandes, in dem der Kläger eingesetzt ist, zu erledigen ist und dadurch der Arbeitsplatz des Klägers in Wegfall geraten ist (hierzu: LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.04.2009, Aktenzeichen 2 Sa 754/08 mit weiteren Nachweisen; grundlegend: BAG, Urteil vom 15.06.1989 in AP Nr. 45 zu § 1 KSchG betriebsbedingte Kündigung; BAG, Urteil vom 11.09.1986 in EzA zu § 1 KSchG betriebsbedingte Kündigung Nr. 54).
- ArbG Siegen, 19.06.2012 - 2 Ca 281/12 Es ist dann zu prüfen, ob der außerbetriebliche Grund vorliegt und tatsächlich zum Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses für eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern führt (BAG in EzA zu § 1 KSchG betriebsbedingte Kündigung Nr. 136; BAG, Urteil vom 13.02.2008, 2 AZR 141/06 in NZA 2008, 810 ff.; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.04.2009, 2 Sa 754/08).
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