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| LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.03.2011 - 2 Sa 93/10 |
Zitiervorschläge
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23.03.2011 - 2 Sa 93/10 (https://dejure.org/2011,20495)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23. März 2011 - 2 Sa 93/10 (https://dejure.org/2011,20495)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Strukturausgleich nach § 12 Abs 1 TVÜ-L - Tarifauslegung
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 12 Abs 1 S 2 TVÜ-L, § 1 TVG
Strukturausgleich nach § 12 Abs 1 TVÜ-L - Tarifauslegung - hensche.de
Strukturausgleich, TVÜ-Länder, TVÜ-L, Tarifvertrag
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tariflicher Strukturausgleich nach Übergangsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Tariflicher Strukturausgleich nach Übergangsrecht
Verfahrensgang
- ArbG Rostock, 28.01.2010 - 3 Ca 1758/09
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.03.2011 - 2 Sa 93/10
- BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 261/11
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08
Anspruch auf Strukturausgleich
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.03.2011 - 2 Sa 93/10
Zwischen den Parteien ist streitig, ob es sich bei der in Spalte 2 der Strukturausgleichstabelle genannten Vergütungsgruppe um die originäre Vergütungsgruppe handelt und spätere Höhergruppierungen durch Bewährungs- oder Zeitaufstieg nicht zu berücksichtigen sind, oder ob es entsprechend der Ansicht des Klägers auf die am Stichtag tatsächlich erreichte Vergütungsgruppe ankommt (vgl. hierzu die Literaturnachweise in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.04.2010 - 6 AZR 962/08 - Rn. 16). - LAG Baden-Württemberg, 15.12.2010 - 13 Sa 73/10
Strukturausgleich nach TVÜ-Bund - Vergütungsgruppe im Sinne des § 12 Abs 1 S 2 …
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.03.2011 - 2 Sa 93/10
Es kann insoweit auf die Ausführungen der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 15.12.2010 - 13 Sa 73/10 - unter II. 2. d. aa.
- BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 261/11
Strukturausgleich - Merkmal "Aufstieg - ohne
Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 23. März 2011 - 2 Sa 93/10 - wird zurückgewiesen. - LAG Köln, 21.08.2012 - 12 Sa 1274/10
Strukturausgleich - Tarifvertragsauslegung
Die Anlage 3 zu § 12 TVÜ-L stellt lediglich darauf ab, in welche Vergütungsgruppe des BAT der Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Überleitung eingruppiert war, nicht darauf, ob die Voraussetzung hierfür mit oder ohne Bewährungsaufstieg erfüllt waren (so auch LAG Düsseldorf vom 13.05.2011, 6 Sa 100/11; LAG Düsseldorf vom 30.04.2012, 9 Sa 1322/11; LAG Berlin-Brandenburg vom 23.08.2011, 7 Sa 273/11; LAG Schleswig-Holstein vom 01.11.2011, 2 Sa 514/10; LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 23.03.2011, 2 Sa 93/10; LAG Niedersachsen vom 29.08.2011, 8 Sa 1304/09; Sächsisches LAG vom 07.04.2011, 9 Sa 696/10; LAG Rheinland-Pfalz vom 12.05.2011, 2 Sa 423/10; alle in juris veröffentlicht).
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