Rechtsprechung
| OLG Dresden, 24.02.2005 - 2 Ws 104/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendbarkeit des § 411 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) in der Berufungshauptverhandlung
- Wolters Kluwer
Anwendbarkeit des § 411 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) in der Berufungshauptverhandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 329 Abs. 1 § 411 Abs. 2
Vertretung des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung nach Erlass eines Strafbefehls
Verfahrensgang
- LG Görlitz, 22.10.2004 - 5 Ns 931 Js 9357/01
- OLG Dresden, 24.02.2005 - 2 Ws 104/05
Papierfundstellen
- StV 2005, 492
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- OLG Hamm, 22.01.1997 - 2 Ws 9/97
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Düsseldorf, 02.02.1998 - 1 Ws 61/98 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Hamburg, 22.05.1968 - 1 Ss 58/68
Erfolgsaussichten einer Revision im Strafprozess; Ausgestaltung der Verurteilung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Düsseldorf, 12.12.1983 - 2 Ws 678/83 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BayObLG, 31.10.1977 - RReg. 2 St 359/77
Strafbefehl; Berufung; Verfügung; Verhandlung; Angeklagte; Ausbleiben; Anordnung; …
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- BGH, 24.01.2023 - 3 StR 386/21
Strafverfahren: Anforderungen an die Vertretungsvollmacht des Verteidigers bei …
Bereits vor der Neufassung des § 329 StPO war anerkannt, dass sich diese Vertretungsmöglichkeit auf eine spätere Berufungshauptverhandlung erstreckt (OLG Hamm, Beschluss vom 4. März 2008 - 3 Ss 490/07, StV 2008, 401, 402; OLG Dresden, Beschluss vom 24. Februar 2005 - 2 Ss 113/05, StraFo 2005, 299; OLG Celle, Urteil vom 14. Oktober 1969 - 3 Ss 289/69, NJW 1970, 906, 907;… LR/Gaede, StPO, 27. Aufl., § 411 Rn. 35 mwN; vgl. ferner Thüringer OLG, Beschluss vom 1. Oktober 2019 - 1 OLG 161 Ss 83/19, StraFo 2020, 420). - OLG Zweibrücken, 23.02.2023 - 1 ORs 2 Ss 45/22
Berufungs-Hauptverhandlung im Strafbefehlsverfahren; Vertretung des nicht …
Dies gilt selbst dann, wenn sein persönliches Erscheinen angeordnet worden wäre (s. OLG Dresden, Beschluss vom 24.02.2005 - 2 Ss 113/05, juris Rn. 2; KG…, Beschluss vom 30.08.1999 - [3] 1 Ss 176/99 [78/99], juris Rn. 3; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.12.1983 - 2 Ws 678/83, StV 1985, 52; vgl. auch BT-Drucks. 18/3562 S. 52). - OLG Jena, 01.10.2019 - 1 OLG 161 Ss 83/19
Strafverfahren: Verwerfung der Berufung bei Ausbleiben des Angeklagten im …
Rn. 12 Die mit der Revision ferner aufgeworfene Frage, ob die Vertretungsmöglichkeit gem. § 411 Abs. 2 StPO, die sich auch auf das Berufungsverfahren erstreckt und nach bislang einhelliger Auffassung einer Verwerfung der Berufung des durch einen Verteidiger vertretenen Angeklagten gem. § 329 (Abs. 1 StPO) auch dann entgegensteht, wenn (nach § 236 StPO) sein persönliches Erscheinen angeordnet worden ist (…KK-Maur, StPO, 8. Aufl. § 411 Rdnr. 18;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 329 Rdnr. 14 und § 411 Rdnr. 4; OLG Dresden, Beschluss v. 24.02.2005, 2 Ss 113/05, bei juris), in ihrem Anwendungsbereich auch eine (jede) Verwerfung der Berufung nach § 329 Abs. 4 Satz 2 StPO (trotz eigens anberaumten Fortsetzungstermins und Anordnung persönlichen Erscheinens) von vornherein ausschließt, wenn ein ordnungsgemäß bevollmächtigter Vertreter i. S. d. § 411 Abs. 2 StPO erscheint, muss deshalb im vorliegenden Verfahren nicht abschließend beantwortet werden. - OLG Bremen, 18.12.2007 - Ss 42/07
Revision gegen Verwerfung der Berufung gegen eine Verurteilung wegen einer …
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