Rechtsprechung
| OLG Celle, 20.02.1996 - 2 Ss 13/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 266a Abs. 1
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1997, 324
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 15.07.2010 - 4 StR 164/10
Unterschlagung (keine Zueignung bei Absicht, den Eigentümer ärgern zu wollen); …
Rn. 10 Die bisherigen Feststellungen legen vielmehr eine Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gemäß § 266a Abs. 3 StGB nahe, wobei für jeden Fälligkeitszeitpunkt eine Tat vorliegen würde (OLG Frankfurt/Main, wistra 2003, 236, 237; NStZ-RR 1999, 104; OLG Celle, NStZ-RR 1997, 324;… Fischer aaO § 266a Rn. 36).Bei Nichtentrichten der Beiträge an mehreren Fälligkeitsterminen liegt Tatmehrheit vor (OLG Frankfurt/Main, wistra 2003, 236, 237; NStZ-RR 1999, 104; OLG Celle, NStZ-RR 1997, 324;… Fischer aaO § 266a Rn. 36).
- OLG Celle, 22.02.2001 - 32 Ss 9/01
Vorenthaltung von Arbeitsentgelt; Zahlungsfähigkeit des Arbeitgebers ; …
Voraussetzung für eine Verurteilung nach § 266 a StGB ist die Zahlungsfähigkeit des Arbeitgebers (Aufgabe der früheren Ansicht des Senats in den Urteilen vom 20.02.1996 - NStZ-RR 1997, 324 - und vom 04.06.1998 - NStZ 1998, 303 - ).Die Anwendbarkeit des § 266 a StGB auf das Verhalten des Angeklagten scheitert zwar nicht daran, dass der Angeklagte der Zeugin ####### keinen Arbeitslohn zahlte (BGH NStZ 2001, 91 und vom 9. Januar 2001 - VI ZR 407/99; Senatsurteile vom 20. Februar 1996 - NStZ-RR 1997, 324 und vom 4. Juni 1997 - NStZ 1998, 303).
- OLG Celle, 04.06.1997 - 2 Ss 68/97 hat die Strafkammer den Angeklagten jeweils eines Vergehens gemäß § 266 a Abs. 1 StGB für schuldig erachtet und sich dabei die Ansicht des erkennenden Senats in seinem Urteil vom 20.02.1996 - 2 Ss 13/96 - zu eigen gemacht, wonach es zur Erfüllung des Tatbestands dieser Bestimmung auf die Zahlungsfähigkeit des Arbeitgebers nicht ankommt.
a) Nach der durch die Einführung des § 266 a StGB entstandenen Gesetzeslage ist Strafbarkeit auch in den Fällen gegeben, in denen der Arbeitgeber - wie in dem hier zu entscheidenden Fall - keinerlei Lohn an seine Arbeitnehmer auszahlt; KG NStZ 1991, 287 ; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1448; Senatsentscheidung vom 20.02.1996 - 2 Ss 13/96 - ; Tröndle, StGB , 48. Aufl., § 266 a Rz 11; a.A. Schönke/Schröder/Lenckner, StGB , 25. Aufl., § 266 a Rz 9; Lackner/Kühl, StGB , 22. Aufl., § 266 a Rz 8. Im Gegensatz zu den Vorläuferbestimmungen u.a. des AFG und der RVO erfaßt § 266 a Abs. 1 StGB das schlichte Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen gegenüber der Einzugsstelle; vgl. dazu §§ 23 Abs. 1, 28 h , 28 i SGB IV .
- KG, 15.12.1999 - 11 U 2862/99
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für die Abführung der Arbeitnehmeranteile …
Denn der Begriff des Vorenthaltens setzt nicht voraus, dass die Beiträge zuvor einbehalten worden waren (vgl. KG wistra 1991, 188; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1448 und GmbHR 1997, 900; OLG Celle NStZ-RR 1997, 324 325;… vgl. auch BGH aaO.).
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