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| OLG Hamburg, 23.03.1993 - 2 Ss 18/93 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BNatSchG § 30a Abs. 4
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ordnungswidrigkeit; Vorsatz; Fahrlässiges Vergehen
Papierfundstellen
- MDR 1993, 677
- NStZ 1993, 346
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 30.07.1996 - 5 StR 37/96
Fahrlässigkeitstatbestand des § 30a Abs. 4 BNatSchG (Voraussetzung der …
An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Kammergericht durch das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 23. März 1993 - 2 Ss 18/93 - (NStZ 1993, 346) gehindert, nach dem die Strafbarkeit nach § 30a Abs. 4 BNatSchG (in Verbindung mit Absatz 2 dieser Vorschrift) eine vorsätzliche Handlung nach § 30 Abs. 1 BNatSchG zur Voraussetzung habe; Fahrlässigkeit genüge nur hinsichtlich verbleibender Tatbestandsmerkmale. - KG, 11.12.1995 - 1 Ss 176/95 Das Amtsgericht hat sich für seine Rechtsansicht, die Verurteilung wegen einer fahrlässigen Straftat nach § 30 a Abs. 2 und 4 setze voraus, daß der Täter eine in § 30 Abs. 1 bezeichnete Handlung vorsätzlich begangen und infolge Fahrlässigkeit nicht erkannt hat, daß sich die Handlung auf Tiere oder Pflanzen einer vom Aussterben bedrohten Art bezog, auf die Entscheidung des 2. Strafsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 23. März 1993 - 2 Ss 18/93 - (abgedr. in ZfZ 1993, 182; NStZ 1993, 346 ; MDR 1993, 677 ; OLGSt BNatSchG § 30 a Nr. 1; NuR 1994, 398) gestützt.
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