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| OLG Schleswig, 17.11.2009 - 2 Ss 201/09 (90/09) |
Zitiervorschläge
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17. November 2009 - 2 Ss 201/09 (90/09) (https://dejure.org/2009,25617)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4
Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung - Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung
Verfahrensgang
- AG Rendsburg, 11.09.2009 - 8 Ds 126/09
- OLG Schleswig, 17.11.2009 - 2 Ss 201/09 (90/09)
Papierfundstellen
- StV 2010, 308
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.10.2004 - 5 StR 276/04
Gewerbsmäßige Steuerhinterziehung; Bestimmtheitsgrundsatz; besonders schwerer …
Auszug aus OLG Schleswig, 17.11.2009 - 2 Ss 201/09
Zwar hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 276/04 -, NJW 2005, 374, 376) eine Anhörung des Nichtrevidenden für erforderlich gehalten, wenn ihm eine nicht unmittelbar begünstigende, ihn nach Zurückversetzung der Sache möglicherweise belastende Entscheidung droht, verbunden mit der Möglichkeit, die Erstreckung durch Widerspruch zu verhindern. - BGH, 09.05.2006 - 1 StR 57/06
(keine) Revisionserstreckung bei Revisionsausschluss gemäß § 55 Abs. 2 JGG …
Auszug aus OLG Schleswig, 17.11.2009 - 2 Ss 201/09
Einer Vertiefung der Frage, wie dies mit dem Gebot der Prüfung von Amts wegen (…Meyer-Goßner aaO.Rn. 16) zu vereinbaren ist und welche rechtlichen und tatsächlichen Konsequenzen ein etwaiger Widerspruch haben kann, sowie mit den dagegen erhobenen Bedenken (vgl. BGH 1. Strafsenat, Beschluss vom 9. Mai 2006 - 1 StR 57/06 -, Abs. 29 a. E., zitiert nach juris;… KK-Kuckein, StPO , 6. Aufl., § 357 Rn. 17 f m. w. N.) bedarf es allerdings nicht.
- BGH, 30.06.2015 - 3 StR 171/15
Keine Begehung der gefährlichen Körperverletzung mit einem anderen Beteiligten …
Damit fehlt es an dem Grund für die Strafschärfung des § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, der in der erhöhten abstrakten Gefährlichkeit der Tat liegt, weil einem Geschädigten mehrere Angreifer körperlich gegenüber stehen und er deshalb in seiner Verteidigungsmöglichkeit tatsächlich oder vermeintlich eingeschränkt ist (…LK/Lilie aaO; OLG Schleswig, Beschluss vom 17. November 2009 - 2 Ss 201/09, juris Rn. 14;… Gerhold aaO).
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