Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 30.10.2003 - 2 Ss 226/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
OWiG § 74 II
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OWiG § 74 Abs. 2
Anforderung an Verwerfungsurteil bei zweifelhafter Entschuldigung
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fernbleiben von der Hauptverhandlung durch Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitbescheinigung; Glaubhaftmachung einer Erkrankung; Tatrichterliche Aufklärungspflicht von Amts wegen zur Erforschung krankheitsbedingter Beeinträchtigungen
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.04.1979 - 2 StR 306/78
Entscheidung durch BGH bei Abweichung von obergerichtlicher Rechtsprechung - …
Auszug aus OLG Koblenz, 30.10.2003 - 2 Ss 226/03
Das angefochtene Urteil war danach schon wegen Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht aufzuheben (vgl. BGHSt 28, 384, 386). - OLG Oldenburg, 19.10.1994 - Ss 424/94
Gerichtliche Aufklärungspflichten bezüglich einer Entschuldigung für das …
Auszug aus OLG Koblenz, 30.10.2003 - 2 Ss 226/03
Das Gericht hat deshalb auch nur solche Ermittlungen anzustellen, die zu einer lediglich geringfügigen Verzögerung der Entscheidung führen, nicht aber solche, die im Ergebnis eine gerade zu vermeidende Aussetzung der Hauptverhandlung bewirken würden (vgl. OLG Oldenburg in VRS 88, 295;… Meyer-Goßner, a.a.O., Rdn. 20).
- OLG Hamm, 21.04.2009 - 3 Ss 84/09
Verhandlungsfähigkeit; Verwerfung des Einspruchs; genügende Entschuldigung
(1) Das Amtsgericht wäre nur zu solchen Aufklärungsmaßnahmen verpflichtet gewesen, die kurzfristig möglich gewesen wären und nicht etwa zu einer Aussetzung der Hauptverhandlung geführt hätten (…OLG Hamm a.a.O.; BayObLG NStZ-RR 2003, 87; OLG Koblenz Beschl. v. 30.10.2007 - 2 Ss 226/03 = BeckRS 30332050;… Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 329 Rdn. 20).In der Rechtsprechung wird vielfach - insbesondere wenn es um zur Entschuldigung vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen geht, welche gerade nicht ausreichen, da Arbeitsunfähigkeit und Verhandlungsunfähigkeit nicht identisch sind und aus den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auch keine Diagnose hervorgeht - in der Vorlage von Attest bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine konkludente Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht durch den Angeklagten gesehen, welche eine Nachfrage seitens des Gerichtes beim ausstellenden Arzt ermögliche, so dass keine nennenswerten Verzögerungen der Hauptverhandlung zu erwarten seien (OLG Hamm - 5. Strafsenat/Senat für Bußgeldsachen - NStZ-RR 2009, 120; BayObLG NStZ-RR 1999, 143; OLG Karlsruhe NStZ 1994, 141; OLG Koblenz Beschl. v. 30.10.2003 - 2 Ss 226/03 = beckRS 2003, 30332050).
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