Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 22.08.2016 - 2 Ss 233/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Rechtsmittelrücknahme, Rechtsmittelbeschränkung, Vollmacht, Ermächtigung
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 302 StPO
Beschränkung des Einspruchs durch Verteidiger nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Angeklagten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302
Wirksamkeit der Beschränkung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl auf den Rechtsfolgenausspruch - rechtsportal.de
StPO § 302 Abs. 2 ; StPO § 349 Abs. 4
Wirksamkeit der Beschränkung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl auf den Rechtsfolgenausspruch - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschränkung des Einspruchs durch Verteidiger nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Angeklagten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Vollmacht: Rücknahme des Rechtsmittels
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 15.04.2016 - 913 Cs 955 Js 65342/15
- OLG Frankfurt, 22.08.2016 - 2 Ss 233/16
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 25.02.2013 - 3 RVs 24/13
Nachweis der Ermächtigung zur nachträglichen Beschränkung des Einspruchs gegen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2016 - 2 Ss 233/16
Aus dieser Vertretungsbefugnis für die Hauptverhandlung in Abwesenheit folgt nicht ohne weiteres, zu der bereits erklärten Beschränkung des Einspruchs vorab ermächtigt gewesen zu sein (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Februar 2013 - III-3 RVs 24/13 Rn. 7, juris). - BGH, 14.05.1992 - 1 StR 264/92
Rücknahme eines Rechtsmittels durch den Verteidiger - Erfordernis einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2016 - 2 Ss 233/16
Die Ermächtigung kann zwar formfrei erteilt werden, dass sie erteilt wurde, muss aber nachgewiesen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 1992 - 1 StR 264/92 -, juris Rn. 3 f.).
- BayObLG, 02.12.2025 - 206 StRR 359/25
Verteidiger, Rechtsfolgenausspruch, Berufung, Hauptverhandlung, Schuldspruch, …
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, auch des Senats, dass eine solche allgemeine Ermächtigung zur Rücknahme von Rechtsmitteln bei Erteilung des Mandats nicht als ausdrückliche Ermächtigung im Sinne des § 302 Abs. 2 StPO angesehen werden kann (BGH, Beschluss vom 2. August 2000, 3 StR 284/00, NStZ 2000, 665; BayObLG, Beschluss vom 21. Dezember 2023, 202 ObOWi 1264/23, BeckRS 2023, 39011 Rn. 10, OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22. August 2016, 2 Ss 233/16, BeckRS 2016, 16419 Rn. 4, juris Rn. 5; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 25. Februar 2013, III 3 RVs 24/13, BeckRS 2013, 4320, juris Rn. 5; KG (Schiffahrtsobergericht Berlin), Beschluss vom 19. Januar 2009, 3 Ws 474/08, NJW 2009, 1686;… Schmitt/Köhler a.a.O. § 302 Rn. 32;… KK-StPO/Paul a.a.O., § 302 Rn. 22).Rn. 21 Diese Auffassung wird auch nahezu einhellig in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten, und zwar sowohl zur Ermächtigung des Verteidigers für eine Einspruchsrücknahme im Strafbefehlsverfahren (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22. August 2016, 2 Ss 233/16, BeckRS 2016, 16419 Rn. 4, juris Rn. 5; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 25. Februar 2013, III 3 RVs 24/13, BeckRS 2013, 4320, juris Rn. 5; KG (Schiffahrtsobergericht Berlin), Beschluss vom 19. Januar 2009, 3 Ws 474/08, NJW 2009, 1686), als auch zur Einspruchsrücknahme im Bußgeldverfahren gemäß § 67 Abs. 2 und Abs. 1 Satz 2 OWiG i.V.m. § 302 Abs. 2 StPO (BayObLG…, Beschluss vom 21. Dezember 2023, 202 ObOWi 1264/23, BeckRS 2023, 39011 Rn. 10, juris Rn. 10 m.w.N.; anders, soweit ersichtlich, lediglich OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 7. Dezember 2020, 2 Ss-OWi 1347/20, NStZ-RR 2021, 83, das für das Bußgeldverfahren bereits für die schriftliche Einspruchsrücknahme durch einen vertretungsbefugten Verteidiger keine besondere Ermächtigung für erforderlich hält;… hiergegen mit überzeugenden Gründen BayObLG a.a.O.), sowie zur Rücknahme einer Berufung durch den Verteidiger mit Vertretungsvollmacht (OLG München…, Beschluss vom 6. Dezember 2016, 5 OLG 15 Ss 543/16, BeckRS 2016, 120867 Rn. 14 f.).
- KG, 28.10.2022 - 161 Ss 134/22
Vollmacht, Inhalt, Rechtsmittelbeschränkung
Das gilt auch für die vom Verteidiger zitierte Entscheidung des OLG Frankfurt (Beschluss vom 22. August 2016 - 2 Ss 233/16 [juris]), in der der zunächst unbeschränkte Einspruch schriftlich - und nicht gemäß § 411 Abs. 2 StPO in der Hauptverhandlung - beschränkt wurde, so dass die allgemeinen Rechtsgrundsätze hinsichtlich des Erfordernisses einer ausdrücklichen Ermächtigung des Verteidigers zur Rechtsmittelrücknahme nach § 302 Abs. 2 StPO angewendet wurden.
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