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| OLG Hamm, 07.04.1994 - 2 Ss 361/94 |
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Verwerfung der Berufung wegen Ausbleiben des Angeklagten, Ausreichende Begründung der Verfahrensrüge, Zulässigkeitsvoraussetzungen der Revision
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 08.10.2007 - 2 Ss 385/07
Berufungsverwerfung; Verfahrensrüge; Begründung; Anforderungen; Wartezeit
In den Fällen, in denen das Urteil - wie hier - sich nicht mit möglichen Entschuldigungen auseinandersetzt, ist die Verfahrensrüge nur dann gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO ausreichend begründet, wenn mit ihr vorgetragen wird, der Angeklagte habe sich bereits vor Erlass des Verwerfungsurteils auf die von ihm geltend gemachten Entschuldigungsgründe berufen (vgl. Kammergericht Berlin, Beschluss vom 19.12.2001 - (3) 1 Ss 149/01 (92/01) -, NStZ-RR 2002, Seite 218 f. m.w.N., OLG Hamm, Beschluss vom 07.04.1994 - 2 Ss 361/94 - ). - OLG Hamm, 22.09.2005 - 3 Ss 410/05
Berufungsverwerfung; Wiedereinsetzung; neue Tatsachen; Revisionsbegründung; …
Soweit die Angeklagte mit der Revision die Verletzung des § 329 StPO geltend macht, müssen, um dem Revisionsgericht eine dahingehende Prüfung zu ermöglichen, gem. § 344 Abs. 2 S. 2 StPO diejenigen Tatsachen vorgetragen werden, aus denen sich ergibt, dass das Berufungsgericht seine Aufklärungspflicht verletzt und daher seine Entscheidung nicht alle in diesem Zeitpunkt erkennbaren Entschuldigungsgründe zugrunde gelegt hat (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 07.04.1994 - 2 Ss 361/94 -).
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