Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 11.11.2002 - 2 Ss 64/02 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 329 § 244 Abs. 2
Ausbleiben des Angeklagten: Grenzen zulässiger Verhandlung ohne den Angeklagten
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2004, 21
Wird zitiert von ... (4)
- BayObLG, 20.03.2024 - 204 StRR 77/24
Keine Anwendbarkeit des § 340 StPO bei Berufung der Staatsanwaltschaft und des …
Rn. 32 (3) Bereits die Entwurfsbegründung ging davon aus, dass diesem persönlichen Eindruck bei der Frage der Gewährung einer Strafaussetzung zur Bewährung besondere Bedeutung beigemessen werde (…BT-Drucks. 18/3562, S. 47 und S. 73 unter Hinweis auf OLG Hamm, Beschluss vom 17.08.1995 - 2 Ss 810/95 -, StV 1997, 346; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.11.2002 - 2 Ss 64/02 -, NStZ-RR 2004, 21, 22), wobei jedoch auch in diesem Fall eine Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten erfolgen könne, wenn das Berufungsgericht seine Anwesenheit nicht für Zwecke einer besseren Beurteilung der für die Entscheidung über eine Strafaussetzung maßgeblichen Tatsachen für erforderlich halte (…BT-Drucks. 18/3562, S. 73).Rn. 36 cc) Eine Abwesenheitsverhandlung wurde demgemäß von der Rechtsprechung dann als unzulässig angesehen, wenn auf die Strafmaßberufung der Staatsanwaltschaft die erstinstanzlich verhängte Freiheitsstrafe in der Berufungsinstanz erhöht und die gewährte Strafaussetzung zur Bewährung in Wegfall geraten ist (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 05.10.1982 - 2 Ss 99/82 -, StV 1982, 558: Erhöhung der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr mit Bewährung auf ein Jahr zwei Monate ohne Bewährung; OLG Hamm, Beschluss vom 17.08.1995 - 2 Ss 810/95 -, StV 1997, 346: Erhöhung der Freiheitsstrafe von vier Monaten mit Bewährung auf acht Monate ohne Bewährung; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.11.2002 - 2 Ss 64/02 -, NStZ-RR 2004, 21: Erhöhung der Freiheitsstrafe von zwei Jahren mit Bewährung auf eine nicht mehr aussetzungsfähige Freiheitsstrafe von drei Jahren;… zustimmend KK-StPO/Paul, a.a.O., § 329 Rn. 11b;… Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, a.a.O., § 329 Rn. 36).
- BayObLG, 03.03.2025 - 206 StRR 35/25
Strafaussetzung zur Bewährung, Verfahrensrüge, Persönliche Anwesenheit des …
Zur Frage, ob defizitäre Urteilsgründe zur Erforderlichkeit der Anwesenheit des Angeklagten vom Revisionsgericht lediglich auf eine zulässige Verfahrensrüge hin zu berücksichtigen sind, oder ob diese nach den allgemeinen Regeln auf die Sachrüge hin als Darstellungsmangel beanstandet werden können, wird überwiegend vertreten, dass es einer Verfahrensrüge gemäß § 344 Abs. 2 StPO bedarf (…BayObLG a.a.O. Rn. 10;… BeckOK StPO/Eschelbach a.a.O. Rn. 72; OLG Jena…, Beschluss vom 1. Oktober 2019, 1 OLG 161 Ss 83/19, BeckRS 2019, 45911 Rn. 7; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 9. September 2019, (1) 53 Ss 108/19 (63/19), BeckRS 2019, 21703 Rn. 7; OLG Hamm, Beschluss vom 17. August 1995, 2 Ss 810/95, BeckRS 1995, 5846: Aufklärungsrüge nach § 244 Abs. 2 StPO; ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. November 2002, 2 Ss 64/02, NStZ-RR 2004, 21, 22;… unklar BeckOK StPO/Eschelbach a.a.O. Rn. 50).Vielmehr verhält es sich im Gegenteil so, dass bei einem Erkenntnis auf eine bedingte Freiheitsstrafe in erster Instanz die Verurteilung zu einer unbedingten Strafe durch das Berufungsgericht regelmäßig nur auf der Grundlage eines persönlichen Eindrucks des Gerichts vom Angeklagten erfolgen kann (allgemeine Meinung;… so bereits die Begründung des Gesetzentwurfs zur aktuellen Fassung des § 329 Abs. 2 StPO, BT-Drs. 18/3562 S. 47, S. 73;… s. auch Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. Rn. 36;… BeckOK StPO/Eschelbach a.a.O. § 329 Rn. 48;… KK-StPO/Paul a.a.O. Rn. 11b;… BayObLG a.a.O., BeckRS 2024, 5361 Rn. 34; OLG Karlsruhe a.a.O., NStZ-RR 2004, 21, 22;… OLG Hamm a.a.O., BeckRS 1995, 5846).
Bei der Frage einer Strafaussetzung ist dem persönlichen Eindruck besondere Bedeutung beizumessen, denn der Berücksichtigung der Persönlichkeit kommt bei der Beurteilung maßgebliche Bedeutung zu (allgemeine Meinung;… vgl. nur BT-Drs. 18/3562, S. 47, S. 72;… OLG Hamm a.a.O., BeckRS 1995, 5846; OLG Karlsruhe a.a.O., NStZ-RR 2004, 21, 22, sowie vorstehend zu bb) (3).
- OLG Hamburg, 21.10.2016 - 1 Rev 57/16
Berufungshauptverhandlung in Strafsachen: Erforderlichkeit der Anwesenheit des …
Die Anwesenheitspflicht des Angeklagten ist insoweit Bestandteil des Aufklärungsgrundsatzes, der das Gericht unabhängig von möglichen Anträgen der Beteiligten dazu verpflichtet, den wahren Sachverhalt zu ermitteln (HansOLG Hamburg, Beschl. v. 5. Oktober 1982 - 2 Ss 99/82, StV 1982, 558 f.; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 11. November 2002 - 2 Ss 64/02, NStZ-RR 2004, 21; OLG Hamm, Beschl. v. 17. August 1995 - 2 Ss 810/95, StV 1997, 346). - OLG Köln, 17.09.2025 - 1 ORs 176/25
Berufungshauptverhandlung, Anwesenheit des Angeklagten, Strafaussetzung zur …
Rn. 23 bb) Bereits die Entwurfsbegründung ging indessen davon aus, dass dem persönlichen Eindruck bei der Frage der Gewährung einer Strafaussetzung zur Bewährung besondere Bedeutung beigemessen werde (BT-Drucks. 18/3562, S. 47 und S. 73 unter Hinweis auf OLG Hamm StV 1997, 346 und OLG Karlsruhe NStZ-RR 2004, 21 [22]), wobei jedoch auch in diesem Fall eine Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten erfolgen könne, wenn das Berufungsgericht seine Anwesenheit nicht für Zwecke einer besseren Beurteilung der für die Entscheidung über eine Strafaussetzung maßgeblichen Tatsachen für erforderlich halte (…BT-Drucks. 18/3562, S. 73; BayObLG Beschl. v. 20.03.2024 - 204 StRR 77/24 = BeckRS 2024, 5361;… KK-StPO-Paul, 9. Auflage 2023, § 329 Rz. 11b;… Schmitt/Köhler-Schmitt a.a.O.; Frisch NStZ 2015, 69 [72f.]).
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