Rechtsprechung
| OLG Hamm, 09.03.1972 - 2 Ss 752/71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 03.05.1988 - 1 StR 148/88
Anforderungen an die Feststellung der Bereicherungsabsicht - Absicht einer …
Angesichts dieser sowohl im Objektiven als auch im Subjektiven außergewöhnlichen Fallkonstellation bedurfte die Präge, ob sich der Angeklagte dessen bewußt war, daß er die Verfügungsmöglichkeit und damit einen Vermögensvorteil erlangt, besonders sorgfältiger Darlegung und Feststellung (vgl. auch OLG Hamm MDR 1972, 706 [OLG Hamm 09.03.1972 - 2 Ss 752/71]). - BGH, 24.08.1982 - 1 StR 410/82
Vergehen eines schweren Raubes eines Jugendlichen - Vergehen einer Beihilfe zum …
An einer solchen Absicht fehlt es, wenn der Täter zunächst nur den Willen hat, die Inbesitznahme als Druckmittel zu benutzen, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen und die Sache sodann zurückzugeben, oder wenn er sie lediglich als Sicherheit in Besitz nimmt, um sie beim Ausbleiben der geschuldeten Leistung auf dem gesetzlich vorgesehenen Wege (§ 809 ZPO) der Zwangsvollstreckung zuzuführen (RGRspr. 3, 453; RGSt 12, 88; BGH LM Nr. 15 zu § 249 StGB = NJW 1955, 1764 (L); BGH, Urt. v. 1.8.1967 - 1 StR 281/67 bei Dallinger MDR 1968, 18; BGH, Urteile v. 31.7.1979 - 1 StR 304/79 und v. 6.5.1980 - 1 StR 103/80; OLG Celle NJW 1970, 1139 [OLG Celle 19.02.1970 - 1 Ss 32/70]; OLG Hamm MDR 1972, 706 [OLG Hamm 09.03.1972 - 2 Ss 752/71]; Heimann-Trosien LK 9. Aufl. § 242 Rdn. 61; z.T. abw.
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