Rechtsprechung
| BayObLG, 24.05.1989 - RReg. 2 St 117/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr ; Anforderungen an geistig-seelische und körperliche Leistungsausfälle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Im Zustand der sog. relativen Fahruntauglichkeit sind bei nachgewiesenen alkoholbedingten Ausfallerscheinungen Verurteilungen auch schon bei sehr geringen Promille-Werten ab 0,3 möglich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1990, 37
- JR 1990, 436
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82
Zu den Anforderungen, die an Beweisanzeichen für die sog relative …
Auszug aus BayObLG, 24.05.1989 - RReg. 2 St 117/89
Es handelt sich hierbei um eine sorglose, offenbar leichtsinnige Fahrweise, die als Anzeichen für relative Fahrunsicherheit in Betracht kommt (BGH VRS 33, 119; BGHSt 31, 42) und die das Gericht unter den besonderen Umständen, unter denen die Fahrt stattfand, auch als ein Anzeichen für relative Fahrunsicherheit wertet".Für die Überzeugungsbildung des Richters, der betreffende Fahrer sei bei einer unter 1, 3 Promille liegenden BAK tatsächlich fahruntauglich gewesen, ist das Vorliegen einer - wenn auch nur geringen - Ausfallerscheinung, die durch alkoholische Getränke mitverursacht sein muß, grundsätzlich unverzichtbar (BGHSt 31, 42/45).
- BGH, 20.03.1959 - 4 StR 306/58
Auszug aus BayObLG, 24.05.1989 - RReg. 2 St 117/89
Ein Kraftfahrer ist fahruntüchtig, wenn seine Gesamtleistungsfähigkeit, namentlich infolge Enthemmung sowie geistig-seelischer und körperlicher Leistungsausfälle so weit herabgesetzt ist, daß er nicht mehr fähig ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, und zwar auch bei plötzlichem Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern (BGHSt 13, 83/90; BayObLG NJW 1973, 570). - BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63
Einfluss des Erfolgs des Rechtsmittels der einen Seite auf den Erfolg des …
Auszug aus BayObLG, 24.05.1989 - RReg. 2 St 117/89
Insoweit ist aber § 473 Abs. 3 StPO entsprechend anzuwenden (vgl. BGHSt 19, 226/229; BayObLGSt 1969, 198), denn die Angeklagte hat bereits in erster Instanz und dann durchgehend beantragt, nur wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 a StVG verurteilt zu werden.
- BGH, 12.07.1979 - 4 StR 210/79
Anordnung eines Fahrverbotes bei fehlender Entziehung der Fahrerlaubnis wegen …
Auszug aus BayObLG, 24.05.1989 - RReg. 2 St 117/89
Auch wenn das Fahrverbot infolge Anrechnung nicht mehr zu vollstrecken ist, ist es gleichwohl anzuordnen (vgl. BGHSt 29, 58). - BayObLG, 25.04.1973 - RReg. 5 St 29/73
Grobe Fahrlässigkeit im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 1 StrEG
Auszug aus BayObLG, 24.05.1989 - RReg. 2 St 117/89
Er darf nicht darauf vertrauen, daß ein zur absoluten Fahruntüchtigkeit führender Blutalkoholgehalt oder relative Fahruntüchtigkeit ausweisende Umstände nicht nachzuweisen sein würden (BayObLG NJW 1973, 1938 [BayObLG 25.04.1973 - RReg. 5 St 29/73] m.Nachw.;… Himmelreich/Hentschel Fahrverbot Führerscheinentzug Rn. 379 m.w.Nachw.). - BayObLG, 28.11.1972 - RReg. 2 St 52/72
Auszug aus BayObLG, 24.05.1989 - RReg. 2 St 117/89
Ein Kraftfahrer ist fahruntüchtig, wenn seine Gesamtleistungsfähigkeit, namentlich infolge Enthemmung sowie geistig-seelischer und körperlicher Leistungsausfälle so weit herabgesetzt ist, daß er nicht mehr fähig ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, und zwar auch bei plötzlichem Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern (BGHSt 13, 83/90; BayObLG NJW 1973, 570).
- OLG Hamm, 31.05.2022 - 5 RVs 47/22
Anhaltspunkte bei Verhaltensweisen im Rahmen des § 316 StGB ; Mitverursachung …
Rn. 10 Ein Kraftfahrer ist fahruntüchtig, wenn seine Gesamtleistungsfähigkeit, namentlich infolge Enthemmung sowie geistig-seelischer und körperlicher Leistungsausfälle so weit herabgesetzt ist, dass er nicht mehr fähig ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, und zwar auch bei plötzlichem Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern (vgl. BGH, Urteil vom 20.3. 1959 - 4 StR 306/58 -, beck online; BayObLG, Beschluss vom 24.05.1989 - RReg 2 St 117/89 -, juris).Während relative Fahruntüchtigkeit auch dann vorliegen kann, wenn weder schwierige äußere Umstände, noch neben der Beeinflussung des Angeklagten durch Alkohol oder andere berauschende Mittel weitere leistungsmindernde innere Umstände gegeben sind, ist eine - wenn auch nur geringe - Ausfallerscheinung, die durch die Aufnahme alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel zumindest mitverursacht sein muss, für die richterliche Überzeugungsbildung grundsätzlich unverzichtbar (…vgl. BGH a.a.O.; BGH, Beschluss vom 3.11.1998 - 4 StR 395-98 -, beck online - ergangen zum Konsum anderer berauschender Mittel; BayObLG, Beschluss vom 24.05.1989 - RReg 2 St 117/89 -, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 16.11.1989 - 1 Ss 422/89 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juni 2010 - III-3 RVs 45/10 -, juris - ergangen zum Konsum anderer berauschender Mittel).
- LG Aachen, 30.01.2012 - 71 Ns 227/10
Entschädigungsansprüche für die Zeit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis
Denn keine Kraftfahrerin darf darauf vertrauen, dass - wie hier später geschehen - im späteren Strafverfahren ein zur absoluten Fahruntüchtigkeit führender Blutalkoholgehalt oder eine relative Fahruntüchtigkeit begründende Umstände nicht nachzuweisen sein würden (vgl. zutreffend und überzeugend Bayerisches Oberstes Landesgericht NZV 1990, 37). - LG Aachen, 20.06.2011 - 71 Ns 227/10
Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs bei Unfall mit 0,796 Promille auf …
Denn keine Kraftfahrerin darf darauf vertrauen, dass - wie hier später geschehen - im späteren Strafverfahren ein zur absoluten Fahruntüchtigkeit führender Blutalkoholgehalt oder eine relative Fahruntüchtigkeit begründende Umstände nicht nachzuweisen sein würden (vgl. zutreffend und überzeugend Bayerisches Oberstes Landesgericht NZV 1990, 37). - OLG Nürnberg, 18.11.1996 - Ws 1254/96 Das Beweisergebnis im zweiten Rechtszug ist aber nicht auf die Hauptverhandlung in ersten Instanz zurückzuprojizieren (BayObLG DAR 89, 427).
- LG Aachen, 30.01.2012 - 71 Ns 507 Js 513/10
Entschädigungsansprüche für die Zeit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis
Denn keine Kraftfahrerin darf darauf vertrauen, dass - wie hier später geschehen - im späteren Strafverfahren ein zur absoluten Fahruntüchtigkeit führender Blutalkoholgehalt oder eine relative Fahruntüchtigkeit begründende Umstände nicht nachzuweisen sein würden (vgl. zutreffend und überzeugend Bayerisches Oberstes Landesgericht NZV 1990, 37).
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