Rechtsprechung
| BGH, 16.09.2014 - 2 StR 101/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Einheitsjugendstrafe: Einbeziehung von Vorverurteilungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 31 Abs 2 JGG
Einheitsjugendstrafe: Einbeziehung von Vorverurteilungen - Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision gegen eine Verurteilung wegen besonders schweren Raubes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Verwerfung der Revision gegen eine Verurteilung wegen besonders schweren Raubes - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 356
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 23.06.2016 - 4 StR 553/15
Sachbeschädigung (Subsidiarität zum Landfriedensbruch durch Gewalttätigkeiten …
Entsprechend hat der Senat den Urteilstenor ergänzt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2014 - 2 StR 101/14). - BGH, 21.11.2023 - 4 StR 352/23
Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellation: Darstellung in den …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind bei der Einbeziehung eines früheren Urteils auch die bereits in jenes Urteil einbezogenen Urteile im Tenor des neuen Urteils aufzuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2014 - 2 StR 101/14 Rn. 1). - BGH, 22.03.2023 - 3 StR 51/23
Strafzumessung im Jugendstrafrecht (Bedeutung des Erziehungsgedankens bei …
Diese Angabe ist erforderlich (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 16. September 2014 - 2 StR 101/14, juris; vom 3. März 2015 - 3 StR 595/14, juris; vom 13. September 2022 - 4 StR 90/22, juris mwN). - BGH, 13.09.2022 - 4 StR 90/22
Verwerfung der Revision als unbergündet
Das Landgericht hat es versäumt, bei der Einbeziehung des Urteils des Landgerichts Hagen vom 3. November 2020 im Tenor zum Ausdruck zu bringen, dass in dieses bereits eine frühere Verurteilung des Angeklagten A. - das Urteil des Amtsgerichts Hagen vom 27. Januar 2020 - einbezogen war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2020 - 2 StR 283/19; vom 16. September 2014 - 2 StR 101/14).
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