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| BGH, 11.03.1988 - 2 StR 107/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Revisionsbegründung - Zur Auslegung der Revisionsschrift - Antrag auf Unterbringung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.12.1987 - 4 StR 668/87
Anforderungen an eine Revisionsbegründung
Auszug aus BGH, 11.03.1988 - 2 StR 107/88
Der zur 'Begründung' der Revision angeführte Wunsch des Angeklagten , in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht zu werden, um sich therapeutischen Maßnahmen zu unterziehen, zeigt, daß der Verteidiger lediglich die Vorstellung des Angeklagten vorträgt, ohne die volle Verantwortung für den Inhalt der Revisionsbegründung zu übernehmen; das führt zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels (vgl. BGH, Beschluß vom 21. Juli 1987 - 1 StR 289/87; BGH, Beschluß vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 668/87;… Pikart in KK 2. Aufl. Rdn. 15 zu § 345 StPO). - BGH, 21.07.1987 - 1 StR 289/87
Verwerfung einer Revision als unzulässig
Auszug aus BGH, 11.03.1988 - 2 StR 107/88
Der zur 'Begründung' der Revision angeführte Wunsch des Angeklagten , in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht zu werden, um sich therapeutischen Maßnahmen zu unterziehen, zeigt, daß der Verteidiger lediglich die Vorstellung des Angeklagten vorträgt, ohne die volle Verantwortung für den Inhalt der Revisionsbegründung zu übernehmen; das führt zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels (vgl. BGH, Beschluß vom 21. Juli 1987 - 1 StR 289/87; BGH, Beschluß vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 668/87;… Pikart in KK 2. Aufl. Rdn. 15 zu § 345 StPO).
- BGH, 20.08.1997 - 2 StR 386/97
Einweisung in eine psychiatrische Anstalt - Bezeichnung der Rüge als Sachrüge
Daran fehlt es hier aber, denn allein der Antrag auf Aufhebung der Unterbringung, mit dem nur der tatsächliche Umfang und das Ziel der Revision dargelegt werden, enthält dieses Begehren nicht (vgl. Beschl. des Senats vom 11. März 1988 - 2 StR 107/88 und vom 6. Mai 1992 - 2 StR 21/92; BGH NStZ 1991, 597;… BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 1 Revisionsbegründung 1). - BGH, 17.09.2024 - 3 StR 360/24
Verwerfung der Revision als unzulässig (Erforderlichkeit eines Revisionsantrags)
Es muss hierzu jedoch eine hinreichende Grundlage bestehen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 11. März 1988 - 2 StR 107/88, BGHR Strafsachen § 344 Abs. 1 Antrag 2).
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