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Rechtsprechung
   BGH, 03.04.1987 - 2 StR 109/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,5827
BGH, 03.04.1987 - 2 StR 109/87 (https://dejure.org/1987,5827)
BGH, Entscheidung vom 03.04.1987 - 2 StR 109/87 (https://dejure.org/1987,5827)
BGH, Entscheidung vom 03. April 1987 - 2 StR 109/87 (https://dejure.org/1987,5827)
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.05.1959 - IV ZR 317/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.04.1987 - 2 StR 109/87
    Die Begründung eines solchen Antrags erfordert grundsätzlich eine genaue Darlegung und Glaubhaftmachung aller zwischen dem Beginn und Ende der versäumten Frist liegenden Umstände, die für die Frage bedeutsam sind, wie und gegebenenfalls durch wessen Verschulden es zur Versäumnis gekommen ist (Maul in KK StPO § 45 Rdnr. 6 unter Hinweis auf BGH NJW 1959, 1779).
  • OLG Bremen, 20.09.2019 - 1 Ws 67/19

    Widerruf einer Bewährung bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

    Die Begründung des Antrags erfordert dabei eine genaue Darlegung und Glaubhaftmachung aller zwischen dem Beginn und Ende der versäumten Frist liegenden Umstände, die für die Frage bedeutsam sind, wie und ggf. durch wessen Verschulden es zur Versäumnis gekommen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 03.04.1987 - 2 StR 109/87, juris Rn. 2;… Beschluss vom 12.12.2018 - 3 StR 519/18, juris Rn. 3 f.; Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 28.11.2006 - Ws 192/06), so dass der Antragsbegründung die unverschuldete Verhinderung des Antragstellers entnommen werden kann (vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 30.01.2007 - Ws 217/06).
  • BGH, 05.08.2026 - 6 StR 552/25
    Rn. 3 1. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Revisionsbegründungsfrist ist unzulässig, weil es an der erforderlichen Darlegung und Glaubhaftmachung aller zwischen Beginn und Ende der versäumten Frist liegenden Umstände fehlt, die für die Frage bedeutsam sind, wie und gegebenenfalls durch wessen Verschulden es zu dem Versäumnis gekommen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. April 1987 - 2 StR 109/87, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 1;… vom 22. April 1988 - 2 StR 653/87, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 5).
  • BGH, 11.07.2018 - 2 StR 467/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (Zurechnung des …

    Deshalb erfordert die Begründung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht nur eine genaue Darlegung und Glaubhaftmachung aller zwischen dem Beginn und Ende der versäumten Frist liegenden Umstände, die für die Frage bedeutsam sind, wie und gegebenenfalls durch wessen Verschulden es zur Versäumnis gekommen ist (BGH, Beschluss vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15; BGH, Beschluss vom 3. April 1987 - 2 StR 109/87, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 1).
  • BGH, 12.12.2018 - 3 StR 519/18

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Frist; eine Woche …

    Zudem erfordert die Begründung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand grundsätzlich eine genaue Darlegung und Glaubhaftmachung aller zwischen dem Beginn und Ende der versäumten Frist liegenden Umstände, die für die Frage bedeutsam sind, wie und gegebenenfalls durch wessen Verschulden es zur Versäumung gekommen ist (BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 1;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 45 Rdnr. 5a f. m.w.N.).
  • BGH, 17.03.2010 - 2 StR 27/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zurechnung des Verschuldens von …

    Rn. 3 2. Die Begründung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfordert grundsätzlich eine genaue Darlegung und Glaubhaftmachung aller zwischen dem Beginn und Ende der versäumten Frist liegenden Umstände, die für die Frage bedeutsam sind, wie und gegebenenfalls durch wessen Verschulden es zur Versäumung gekommen ist (BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 1;… KK-Maul a.a.O. § 45 Rn 6).
  • BGH, 20.12.2021 - 4 StR 439/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (mangelndes Verschulden; Glaubhaftmachung; …

    Erforderlich ist der Vortrag eines Sachverhalts, der ein Verschulden des Antragstellers an der Fristversäumung ausschließt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 3. April 1987 - 2 StR 109/87, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 1; vom 27. Juni 2017 - 2 StR 129/17, NStZ-RR 2017, 285;… vom 12. Juli 2017 - 1 StR 240/17, Rn. 6 mwN).
  • BGH, 22.04.2009 - 1 StR 131/09

    Unzulässige Revision infolge mangelnder Revisionsanträge (Auslegungsgebot und …

    Rn. 5 Darüber hinaus ist der Antrag auch unzulässig, weil es an einem zur Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO erforderlichen Tatsachenvortrag über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses und seiner Glaubhaftmachung fehlt (…BGHR StPO § 45 Abs. 2, Tatsachenvortrag 7) sowie der erforderlichen genauen Darlegung und Glaubhaftmachung aller der zwischen Beginn und Ende der versäumten Frist liegenden Umstände, die für die Frage bedeutsam sind, wie und gegebenenfalls durch wessen Verschulden es zu dem Versäumnis gekommen ist (BGHR StPO § 45 Abs. 2, Tatsachenvortrag 1 und 6).
  • BGH, 05.08.2010 - 4 StR 313/10

    Unzulässiger Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …

    Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist ist unzulässig, weil es an der erforderlichen genauen Darlegung und Glaubhaftmachung aller der zwischen Beginn und Ende der versäumten Frist liegenden Umstände fehlt, die für die Frage bedeutsam sind, wie und gegebenenfalls durch wessen Verschulden es zu dem Versäumnis gekommen ist (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 1 und 5).
  • BGH, 08.06.1995 - 4 StR 301/95

    Wiedereinsetzung - Wiedereinsetzungsantrag - Frist - Fristablauf - …

    Die Begründung eines solchen Antrags erfordert eine genaue Darlegung und Glaubhaftmachung aller zwischen dem Beginn und Ende der versäumten Frist liegenden Umstände, die für die Frage bedeutsam sind, wie und gegebenenfalls durch wessen Verschulden es zur Versäummis gekommen ist (BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 1 m.w.N.).
  • BGH, 02.08.1994 - 1 StR 454/94

    Wiedereinsetzungsantrag - Glaubhaftmachung - Fristversäumnis - Verschulden

    Der Angeklagte hat nicht dargelegt und glaubhaft gemacht, daß er an der Einhaltung der Frist ohne sein Verschulden verhindert war (§ 45 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 StPO; BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 1).
  • LG Bremen, 20.01.2026 - 51 NBs 3/26

    Wiedereinsetzung, versäumte Rechtsmitteleinlegungsfrist, Systemumstellung, …

  • BGH, 08.12.1989 - 3 StR 433/89

    Fehlende Glaubhaftmachung und unzureichende Substantiierung eines Antrag auf …

  • LG Bremen, 20.01.2026 - 51 NBs 812 Js 48590/25
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